Dienstag, 18. Februar 2025

Erben ist NICHT unanständig - die Erbschaftssteuer hingegen - ?

Alle Eltern wollen nur das Beste für ihre Kinder. Wenn nötig würden sie ihr Leben für sie lassen. Sie arbeiten motiviert und oft auch überdurchschnittlich viel, damit es die Kleinen gut haben; damit die bestmögliche Ausbildung finanziert werden kann; damit die Nachkommen «es einmal besser haben». Keine liebenden Eltern würden es anders wollen.

Die meisten Eltern sparen denn auch fleissig. Denn sie haben zwei Gründe dafür: erstens wollen sie nicht, dass ihre Kinder einmal ihre Eltern unterstützen müssen, wenn sie alt und krank sind. Zweitens möchten sie ihren Kindern etwas hinterlassen und ihnen damit helfen, ihr eigenes Leben und das ihrer eigenen Familie zu finanzieren. So helfen viele Eltern ihren Kindern bei der Finanzierung ihres Haus- oder Wohnungskaufs oder sie engagieren sich bei der Ausbildung der Enkeln.

Ist das alles schlecht? Ist es schlecht, wenn eine Familie Selbstverantwortung zeigt, statt sich auf die Frage zu konzentrieren, wie möglichst viel Geld vom Staat bezogen werden kann? Ist es schlecht, wenn die Eltern sterben und den Kindern und Enkeln, die sie so sehr lieben, auch materiell etwas hinterlassen? Seit einigen Jahren versuchen linke Kreise systematisch (unterstützt von zahlreichen Medien, inkl. SRG), das Erben schlecht zu reden und als etwas Negatives, etwas Unanständiges, gar als etwas Unrechtmässiges darzustellen. So etwa wie, ebenfalls seit Jahren, versucht wird Reichtum als Diebstahl am Volk - und damit als etwas sehr Übles - darzustellen. Das haben die heutigen Linken aus den Schulheften der Kommunisten (und ihren Diktatoren) abgeschrieben.

Dabei bedienen sich die Erb-Gegner meist an Beispielen, die extrem sind. Sie sprechen dann von vererbten Millionen. Aber schon ein Elternhaus, das vielleicht bereits in der zweiten oder dritten Generation – oder gar noch länger – im Familienbesitz ist und damit Stein gewordene Familiengeschichte darstellt, kann je nach Standort mehrere Millionen wert sein. Bloss hat niemand dieses Geld bar in der Hand, wenn er das Haus erbt, um es später wieder zu vererben. Im Gegenteil: er hat eine Aufgabe übernommen; die Aufgabe dieses Haus auch zu unterhalten und in gutem Zustand weiterzugeben, was viel Geld kosten kann.

Ähnlich verhält es sich, wenn ein Gewerbebetrieb oder ein Familienunternehmen vererbt werden. Das Erbe kann rasch einen hohen (steuerrechtlichen) Millionenbetrag ausmachen. Selbst wenn dieser zwei- oder dreistellig ist, verhält es sich ähnlich wie mit dem Haus: wer das Unternehmen übernimmt, um es wieder weiterzuvererben, hat damit zwar eine hohe Steuerlast und viel Arbeit übernommen; aber noch lange kein (Bar-)Geld. Und wer ein solches Unternehmen veräussern muss, wird sich damit schon rein aus emotionalen Gründen sehr schwertun.

Erben ist weder unanständig, noch in jedem Fall «lustig». Häufig ist es gar mehr Last als Lust für die Nachkommen. Aber jeder Franken, der auf dem Bankkonto liegt, jeder Franken der in einem  Haus oder einem Unternehmen steckt, muss jährlich versteuert werden, weil die Schweiz als eines der ganz wenigen  Länder auf zwei Ebenen (Kantone und Gemeinden; häufig noch zum Dritten mit der Kirchensteuer) das Vermögen besteuert. Es gibt jedoch auf der ganzen Welt kein Land, das jährlich die Vermögen und beim Tod noch das Erbe besteuert. Wenn die Schweiz eine Erbschaftssteuer einführen will, muss sie also die Vermögenssteuer abschaffen. 

Doch eine nationale Erbschaftssteuer wird unserem Staat nicht gerecht, weil die Vermögenssteuer-Einnahmen Gemeinden und Kantonen gehören. Eine nationale Erbschaftssteuer würde dagegen allein dem Bund zugutekommen. Dieses Problem wäre erst einmal zu lösen – sonst würde die Schweiz international als Wohn- und Arbeitsort wie als Unternehmensstandort definitiv unattraktiv. Doch wie? Das geht unmöglich, ohne die Autonomie von Kantonen und Gemeinden massiv zu beschneiden; das geht nicht ohne massive Zentralisierung. 

Nur wer uns eine miserable Zukunft wünscht, kann sich für sowas einsetzen.

P.S.1 Zwar kennen nur wenige Kantone eine Staatsabgabe bei der Vererbung von den Eltern auf ihre Kinder oder Enkel. In allen anderen Erbschafts-Fällen besteht jedoch in allen Kantonen eine Erbschaftssteuer, die teilweise bis gegen 50 Prozent erreichen kann, also sehr hoch ist. Wer eine hohe Erbschaftssteuer flächendeckend ebenso für die direkten Nachkommen einführen möchte, müsste jedoch einen ganzen Wust von Massnahmen und Kontrollen ergreifen. Denn Eltern können ihren Kindern ja auch zu Lebzeiten viele Geschenke zukommen lassen; familieninterne Geschenke, die bisher zumindest ohne die Augen und Finger des Staates vergeben werden durften. Eine nationale Erbschaftssteuer bedeutet also zweierlei: eine massive Zunahme der Zentralisierung und Berner Beamte, die in meinem Familienleben herumschnüffeln. Und das alles, damit der Bund mein Geld erhält, das ich für meine direkten Nachkommen sauer verdient und zusammengespart habe. Das ist der Wandel von der Leistungs- zur Bedien- und Bekomm-Gesellschaft. 

P.S.2 Was jedem Menschen mit gesundem Verstand einleuchtet, bestätigen nun zwei Hochschulstudien: die Erhöhung (oder Ausdehnung) der Erbschaftssteuer führt nie zum errechneten Ziel von viel mehr Steuereinnahmen, sondern automatisch zu Verlusten bei der Einkommens- und der Vermögenssteuer, weil gute Steuerzahlende der Schweiz den Rücken kehren. Betroffen wären vor allem die Gemeinden und Kantone. In diesen Zahlen ist die Abwanderung von Unternehmen, die analog den Besitzern auch ihren Standort ins Ausland verlegen könnten, nicht einmal berücksichtigt. 

 

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