Dienstag, 21. Januar 2025

Vom Richtertempel zur Parteibude?

Können Sie es sich vorstellen, dass unser Bundesgericht sich selber in den Regen stellt?

Erst kürzlich wurde wieder ein Vorstoss im Parlament eingereicht, dass auch in der Schweiz ein Verfassungsgericht über Parlament und Volk wachen sollte. Das passt aber nicht zu unserer direkten Demokratie, wo niemand sich über das Volk stellen soll. Selbstverständlich hatte auch dieser x-te Angriff auf die Hoheit von Volk und Ständen keine Chance.

Das Bundesgericht geniesst in unserem Land einen untadeligen Ruf als höchstes Justizorgan. Oder muss man bald sagen: «genoss»? Denn offenbar haben sich die Lausanner Richter gewisse Berufskollegen zum Vorbild genommen; ganz nach der Devise: «Was die können, können wir auch.» Erwähnt seien hier parteipolitisch indizierte Urteile oder solche, welche die Mehrheitsmeinung des Souveräns missacht(et)en. 

So haben denn ein sogenannt parteiloser Richter, ein grüner und ein roter zusammen gegen zwei Kollegen ein parteipolitisches Urteil gefällt. Sie haben beschlossen, die Wiler Sekundarschule für Mädchen verstosse gegen die Gleichstellung. Staatsbeiträge seien ihr per sofort zu streichen. Seltsam mutet hierzu an, dass die Grüne Partei in Lausanne gegen diese Schule geklagt hatte (und jetzt zusammen mit ihrem Lausanner Parteikollegen-Richter triumphiert).

Und das zur gleichen Zeit, in der das eidgenössische Büro für Gleichstellung neue Stellen schafft für die Gleichstellung aller queeren Personen und die Gleichstellung zwischen Mann und Frau damit – unter dem Protest der Feministinnen – relativiert.

Speziell ist auch, dass sich die 3 Richter ausdrücklich gegen die christliche Ausrichtung der Schule stellen. Als ob christliche Werte wie Verantwortungsbewusstsein, Engagement für die Andern und die Welt unserer Jugend nicht mehr mitgeteilt (und vorgelebt) werden dürften.

Speziell ist auch, dass nun nicht mehr die Eltern oder die Teenager entscheiden können, an welche Schule sie gehen  möchten. Das entscheiden neu die Richter für sie. Freiheit sieht anders aus.

Speziell ist auch, dass es gleichzeitig zulässig ist, dass linksgrüne Stadtregierungen in der Schule offiziell und schwerpunktmässig den Kindern die Gender-Ideologie eintrichtern und Klima-Nudging betreiben dürfen. 

Die Quintessenz daraus kann nur lauten: es ist absolut korrekt, wenn in der Schule Parteiideologie eingetrichtert wird (es gibt dafür ja weltweit diverse – meist kommunistische oder diktatorische  – Beispiele und «Vorbilder»). Aber eine christliche Lebenseinstellung, christliche Werte sind nicht nur unerwünscht, sie sind gemäss Bundesgericht in der Schule neu auch verboten. Fragt sich nur, wie lange in der Schweiz jüdische und muslimische Schulen noch unterrichten dürfen. Bei beiden dürften weder das Gendern noch die Gleichstellung im Vordergrund stehen.

Nein, niemand, der eine reine Mädchen- oder Knabenschule betreibt, muss sich schämen. Die Lausanner Richter müssen sich für dieses «unanständige» Urteil schämen. Und wenn sie sich solche Urteile zur Regel machen, müssen sie sich nicht wundern, wenn ihnen das (Stimm-)Volk eines Tages die Federn gehörig stutzt.

P.S. Hätten wir endlich Bildungsgutscheine für die Eltern statt Staatsbeiträge an die Schulen, könnten wir nicht nur viele Steuergelder sparen und unsere Schulen wären qualitativ besser. Wir müssten auch solche "schrägen" Bundesgerichtsurteile nicht mehr hinnehmen.

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