Mittwoch, 29. Januar 2025

"Ich kann nicht" heisst: "Ich will nicht"

Die Politik hat häufig ihre eigene Sprache. Zum Beispiel wird nicht selten davon gesprochen, etwas sei nicht möglich, wenn Exekutive und (oder) Verwaltung etwas nicht tun wollen.

Das jüngste Beispiel dafür liefert die Solothurner Regierung. Die Steuerpflichtigen müssen neben ihren eigenen Pensionskassenbeiträgen jährlich noch einen happigen Millionenbetrag an die Sanierung der kantonalen Pensionskasse (also jener für alle Staatsangestellten, inkl. den Regierungsrat) bezahlen.

Eigentlich ist es bereits ein Versagen von Regierung und Parlament, dass dies so ist. Und auch dass die noch fehlenden Millionen zum Beispiel zu einem Zinssatz verzinst werden müssen, der meilenweit über der aktuellen Verzinsung der Bundesobligationen liegt. Auch dass der Kanton diese Gelder nicht schon vor Jahren vollständig zurückzahlen konnte, war eine Fehlleistung der Politik. Denn zu Zeiten der Negativzinsen hätte der Kanton den Betrag fremdfinanzieren und dabei noch Zinseinnahmen verbuchen können.

Für das vergangene Jahr hat die kant. Pensionskasse – unter anderem auch wegen der grosszügigen kantonalen Verzinsung – einen derart grossen Überschuss ausgewiesen, dass die Konti der Versicherten auf äusserst grosszügige Weise verzinst wurden und die Rentnerinnen alle eine ausserordentliche Einmalzahlung erhielten.

Wer leer ausging, das waren die Steuerzahlerinnen und -zahler. Sie mussten ihren Obolus in bekannter und unfreiwilliger Grosszügigkeit entrichten. Eine Gruppe bürgerlicher Parlamentarier stiess sich an dieser Tatsache. Der Regierungsrat meinte jedoch auf deren Vorstoss: Leider könne er nichts unternehmen, die Pensionskasse sei selbständig.

Ausgedeutscht heisst das: die Regierung will nichts unternehmen. Etwa, weil sie selber von einer grosszügigen kant. Pensionskasse profitiert? Der Kanton, so die Regierung, habe «keinen direkten Einfluss» mehr auf die Pensionskasse, denn diese sei nun eine «öffentlich-rechtliche» Institution. Mit dieser Aussage widerspricht sich die Regierung jedoch gleich selber und unterstreicht gar, dass sie gar nicht erst daran denkt zu intervenieren. Denn der Regierungsrat führt die Verwaltung und hat nicht nur die Oberaufsicht über diese Gremien, er ist dafür verantwortlich; das impliziert ausdrücklich, dass er auch intervenieren können MUSS.

Nun liegt der Ball eben beim Parlament. Wenn die parlamentarische Mehrheit weiterhin die Kantonsangestellten auf Kosten der Steuerzahlenden vergolden möchte, wird sich nichts ändern. Mindestens so lange jedenfalls, bis die kantonale Pensionskasse wieder in Schieflage gerät: dann dürfen erneut – und wohl auf weitere Jahrzehnte hinaus – die Steuerzahlenden das Portemonnaie zwangs-grosszügig öffnen. Diese müssen dann, weil die Regierung nicht können will und das Parlament nicht wollen muss.

Samstag, 25. Januar 2025

Alle vom gleichen Schlag?

Der aktuelle Präsident des Bauernverbandes greift nach dem freien Bundesratssitz der Mitte-Partei. An sich ein bisher in der Geschichte unseres Landes kein ungewöhnlicher Vorgang. Bloss befinden wir uns im Jahr 2025 und nicht 1875.

Im aktuellen Bundesrat sitzt bereits ein Bauer, ein Weinbauer, um genau zu sein. Neben diesem SVP-Vertreter präsentiert sich auch die neuste SP-Vertreterin gerne mindestens als Teilzeitbäuerin. Der zweite SVP-ler ist Agronom und der zweite SP-ler war ursprünglich auch Landwirt. So weit so problematisch. Denn das Bundesratsgremium sollte nicht nur die Landesteile, sondern auch die Bevölkerung angemessen vertreten. Es ist also nicht angezeigt, dass alle Bundesräte (ehemalige) Lehrer, Anwältinnen, Ärzte oder Landwirte sind.

Besonders bei Berufen bzw. Branchen, die nachhaltig mit Steuer- und damit sogenanntem Bundesgeld finanziert werden – wie dies bei der Landwirtschaft der Fall ist – wäre Zurückhaltung bei deren Vertretung in der Landesregierung unbedingt angebracht.

Jährlich verdienen weniger Personen ihr Geld in der Landwirtschaft. Im vergangenen Jahr waren es noch 148'000 oder 2.77 Prozent aller Erwerbstätigen in unserem Land. Das ist wenig, sehr wenig. Selbst wenn man der Branche – Stichwort Landesversorgung – ein gewisses Mass an Wichtigkeit zugestehen mag, mehr als zwei Vertreter im Bundesrat, das geht entschieden zu weit. Gar fünf davon verträgt die Schweiz nicht.

Die Wertschöpfung der Landwirtschaft liegt aktuell bei rund 4.6 Milliarden Franken. Allein an Subventionen fliessen der Branche jährlich 3.6 Milliarden Franken zu. Zum Vergleich: die Finanzdienstleister erarbeiten eine Wertschöpfung von mehr als 41 Milliarden Franken – ganz ohne Bundessubventionen. Da fühlt sich selbst die Bundeshilfe wegen der Bankenpleite als Kinkerlitzchen an.

Man kann auch einen anderen Vergleich hinzuziehen. Das Schweizer Bruttoinlandprodukt BIP beträgt mehr als 800 Milliarden pro Jahr. Davon entfallen etwas mehr als ein halbes Prozent (0.57%) auf die Landwirtschaft.

Unser Wohlstand hängt also zu einem winzig kleinen Teil von der Landwirtschaft ab - und das lassen wir uns erst noch viel (Steuer-)Geld kosten. Dieses Staubkorn rechtfertigt niemals diese massive Übervertretung einer einzigen Branche in unserer Landesregierung. Das Parlament sollte ob der Personen die Relationen nicht ganz aus den Augen verlieren. Die Schweiz ist kein Bauerndorf mehr.

 

Dienstag, 21. Januar 2025

Vom Richtertempel zur Parteibude?

Können Sie es sich vorstellen, dass unser Bundesgericht sich selber in den Regen stellt?

Erst kürzlich wurde wieder ein Vorstoss im Parlament eingereicht, dass auch in der Schweiz ein Verfassungsgericht über Parlament und Volk wachen sollte. Das passt aber nicht zu unserer direkten Demokratie, wo niemand sich über das Volk stellen soll. Selbstverständlich hatte auch dieser x-te Angriff auf die Hoheit von Volk und Ständen keine Chance.

Das Bundesgericht geniesst in unserem Land einen untadeligen Ruf als höchstes Justizorgan. Oder muss man bald sagen: «genoss»? Denn offenbar haben sich die Lausanner Richter gewisse Berufskollegen zum Vorbild genommen; ganz nach der Devise: «Was die können, können wir auch.» Erwähnt seien hier parteipolitisch indizierte Urteile oder solche, welche die Mehrheitsmeinung des Souveräns missacht(et)en. 

So haben denn ein sogenannt parteiloser Richter, ein grüner und ein roter zusammen gegen zwei Kollegen ein parteipolitisches Urteil gefällt. Sie haben beschlossen, die Wiler Sekundarschule für Mädchen verstosse gegen die Gleichstellung. Staatsbeiträge seien ihr per sofort zu streichen. Seltsam mutet hierzu an, dass die Grüne Partei in Lausanne gegen diese Schule geklagt hatte (und jetzt zusammen mit ihrem Lausanner Parteikollegen-Richter triumphiert).

Und das zur gleichen Zeit, in der das eidgenössische Büro für Gleichstellung neue Stellen schafft für die Gleichstellung aller queeren Personen und die Gleichstellung zwischen Mann und Frau damit – unter dem Protest der Feministinnen – relativiert.

Speziell ist auch, dass sich die 3 Richter ausdrücklich gegen die christliche Ausrichtung der Schule stellen. Als ob christliche Werte wie Verantwortungsbewusstsein, Engagement für die Andern und die Welt unserer Jugend nicht mehr mitgeteilt (und vorgelebt) werden dürften.

Speziell ist auch, dass nun nicht mehr die Eltern oder die Teenager entscheiden können, an welche Schule sie gehen  möchten. Das entscheiden neu die Richter für sie. Freiheit sieht anders aus.

Speziell ist auch, dass es gleichzeitig zulässig ist, dass linksgrüne Stadtregierungen in der Schule offiziell und schwerpunktmässig den Kindern die Gender-Ideologie eintrichtern und Klima-Nudging betreiben dürfen. 

Die Quintessenz daraus kann nur lauten: es ist absolut korrekt, wenn in der Schule Parteiideologie eingetrichtert wird (es gibt dafür ja weltweit diverse – meist kommunistische oder diktatorische  – Beispiele und «Vorbilder»). Aber eine christliche Lebenseinstellung, christliche Werte sind nicht nur unerwünscht, sie sind gemäss Bundesgericht in der Schule neu auch verboten. Fragt sich nur, wie lange in der Schweiz jüdische und muslimische Schulen noch unterrichten dürfen. Bei beiden dürften weder das Gendern noch die Gleichstellung im Vordergrund stehen.

Nein, niemand, der eine reine Mädchen- oder Knabenschule betreibt, muss sich schämen. Die Lausanner Richter müssen sich für dieses «unanständige» Urteil schämen. Und wenn sie sich solche Urteile zur Regel machen, müssen sie sich nicht wundern, wenn ihnen das (Stimm-)Volk eines Tages die Federn gehörig stutzt.

P.S. Hätten wir endlich Bildungsgutscheine für die Eltern statt Staatsbeiträge an die Schulen, könnten wir nicht nur viele Steuergelder sparen und unsere Schulen wären qualitativ besser. Wir müssten auch solche "schrägen" Bundesgerichtsurteile nicht mehr hinnehmen.

Donnerstag, 16. Januar 2025

Wie viel darf's denn sein?

Immer häufiger werden die Entschädigungen für das nebenberufliche politische Engagement diskutiert. Manche Parlamente wie aktuell das linksgrüne der Stadtzürcher können offenbar gar nie genug bekommen und erhöhen die Beiträge für das eigene Portemonnaie grad einmal saftig. Andere gehen selbst mit hauptberuflichen Exekutivmitgliedern sehr knausrig um. 

Doch was ist richtig? Gibt es überhaupt ein «Richtig» bei der Entschädigung von Personen, die sich politisch engagieren?

Manche Kantone und Kommunen schauen einfach mal auf die Nachbarn: bleibt man da in ähnlicher Grössenordnung, wird es schon richtig sein. So denken es sich jedenfalls die Verantwortlichen. Dabei werden jedoch drei Punkte übersehen oder ausgeklammert:

Punkt 1: Die Frage nach dem tatsächlichen Umfang der Aufgabe.

Punkt 2: Die Frage nach den finanziellen Möglichkeiten der Stadt/Gemeinde oder des Kantons/Bundes.

Punkt 3: Die Frage nach der Attraktivität der Aufgabe. Wenn sich 20 Leute um das gleiche politische Mandat bewerben, ist offenkundig die Attraktivität und damit auch die Bezahlung in Ordnung. Wenn niemand sich auf kommunaler Ebene zum Beispiel engagieren will, stimmt das Arbeitsklima nicht, die Aufgaben sind unklar oder unattraktiv oder die Entschädigung ist zu tief. Dabei wird das Geld bewusst zuletzt genannt: nach allen einschlägigen Umfragen und Studien sind die anderen beiden Kriterien viel wichtiger. 

Und genau hier, bei Punkt 3, liegt die einfache Lösung aller Entschädigungsfragen: «Fair» und «korrekt» heisst in diesem Fall doch immer: So wenig wie möglich, so viel wie nötig. Denn es sind die Steuerzahler, die hier die Entschädigungen für jene bezahlen, welche die Arbeit machen. Auch ihnen gegenüber sollen die Entschädigungen fair und korrekt sein.

So lange sich also genug (qualifizierte) Personen für ein politisches Mandat bewerben, gibt es keinen Grund die Entschädigung zu erhöhen. Und wenn das Interesse erlahmt, sollte erst einmal der Frage nachgegangen werden, ob die Aufgabe an sich nicht attraktiv genug ist (z.B. wegen des Arbeitsklimas) oder ob es wirklich am Geld liegt.

Denn das Schlimmste, was uns Bürgerinnen und Bürger, uns Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern passieren kann, sind Mandatsträger und -innen, die ihr Mandat bloss des Geldes wegen ausüben – und dann noch sehr teuer sind. Kein kluger Arbeitgeber wird Personal einstellen, das den offerierten Job aus reinem Geldinteresse annehmen möchte; ohne Engagement, ohne Freude an der Aufgabe. U.a. auch, weil Geld nie eine nachhaltige Motivation ist.

Trotz alledem sollen mehr Steuergelder als nötig für die so wichtige politische Führung unserer Kantone und Gemeinden und des Bundes draufgehen?

Samstag, 11. Januar 2025

Zurück in die Steinzeit - bloss ohne Feuer und Fleisch

Wir müssen bald (wieder) über eine grüne Initiative abstimmen, deren Inhalt weit von Gut und Böse entfernt ist: die «Umweltverantwortungsinitiative». Was im Titel – wie häufig bei Initiativen – noch harmlos tönt, ist in der Realität eine Initiative, welche die Schweiz zurück in die Steinzeit führen will; bloss ohne Feuer und Fleischkonsum. Denn Feuer setzt bekanntlich CO2 frei und Fleisch ist sowieso des Teufels.

Solches Gebaren der selbsternannten Weltenretter und -innen mutet an wie die Predigten von sogenannten Vertretern Gottes auf Erden im Mittelalter: sie allein wussten, was gut und schlecht bzw. böse ist. Sie allein machten Vorschriften – und waren beim Erfinden neuer Regeln äusserst kreativ. Für alle, die diese Regeln nicht so ernst nahmen wie verlangt, kreierten sie ebenso fleissig, quasi «der Vollständigkeit halber», entsprechende Strafen. Der Scheiterhaufen war dabei noch eine der harmlosesten.

Der Schreibende geht allerdings nicht davon aus, dass diese Initiative angenommen wird. Denn wenn alle Stimmberechtigten, die im Ausland einkaufen, alle, die noch einen Verbrenner fahren, alle Kaffeetrinkerinnen, alle, die nicht mit dem Velo in die Ferien fahren, alle, deren Wohnung noch mit Öl oder Gas beheizt wird, alle, die bei offenem Fenster schlafen, alle, die einer nichtstaatlichen Arbeit nachgehen und alle, die ihre Sachen von Chinas staatlich subventionierten Billiglinien kaufen, nein zu dieser Initiative sagen, weil sonst ihr Tun künftig verboten würde, können die Ja-Stimmen kaum mehr als die Hälfte der eingeschriebenen Grünen-Mitglieder umfassen.

Sollten es mehr sein, ist dies wohl darauf zurückzuführen, dass drei Viertel der Stimmenden die Vorlagen erst gar nicht studieren bzw. das «Bundesbüchlein» nicht lesen und dafür auf die Abstimmungsschlagworte rotgrüner Parteien hereinfallen.


Dienstag, 7. Januar 2025

Das Steueramt als Nabel und Antrieb der Welt?

Die Demokratie hat viele Feinde. Neben Diktatoren sind da auch profilsüchtige Juristen in Richterfunktion. Oder neustens sogar Beamtinnen in linksgrünen Städten, die sich plötzlich als Mittelpunkt der Welt sehen. Die von sich sogar behaupten: «Wir sind der Antrieb der Gesellschaft.» Ohne sie – die Beamten des Zürcher Steueramtes – sei alles nichts und die Welt gehe unter; die Welt, die allein von den Steuerbeamten über Wasser, bzw. am Laufen gehalten werde.

Wie ist denn sowas möglich? Die Beamten stellen die Welt auf den Kopf. Sie sind nicht mehr die Diener des Volkes, die dort zum Einsatz kommen, wo das Volk es will. Denn das Volk, der Souverän, bestimmt, wo’s lang geht. Beamte sind nur Ausführende – ob ihnen das passt oder nicht.

Wie können sie sich denn zum Mittelpunkt der Welt erklären? Ausgerechnet die Steuerbeamten? Liebe Zürcher Beamte: es sind noch immer die Bürger und Steuerzahler, welche die Welt am Laufen halten. Sie verdienen auch Ihren Lohn, indem sie einen schönen Teil des selbst erarbeiteten Geldes in jenes Amt tragen, in dem Sie angestellt sind. Die Wirtschaft ist damit der Motor unseres Wohlstandes, denn sie stellt die Arbeitsplätze zur Verfügung und zahlt – gerade in Zürich – namhafte Beträge in die Steuerkasse. Die Einwohnerinnen und die Wirtschaft gestalten unsere Welt, sind innovativ und kreativ.  Die Verwaltung hat dazu bloss die Basis zu liefern, eine gute Infrastruktur und gute Rahmenbedingungen zu schaffen. Der Rest ist Schweigen - sonst ist es eine ungeheuerliche Anmassung.  

Dass die Verwaltung zahlenmässig wächst wie ein Krebsgeschwür, ist an sich schon problematisch genug. Denn wenn das so weitergeht, werden wir eines Tages alle bei der öffentlichen Hand arbeiten; nur ist dann niemand mehr da, der nicht nur seinen eigenen Lebensunterhalt, sondern auch noch unsere Beamtenlöhne zahlt. Dass sich die Zürcher Steuerbeamten nun für den «Antrieb» der Welt halten, zeugt jedoch von einer Gesinnung oder Überzeugung, wie sie bis Ende der 80-er Jahre im europäischen Osten, im Kommunismus, die Regel war. Mit dem bekannten Ausgang, der Pleite von Staat und Gesellschaft.

Das sind also die Überzeugungen der für diese Aussagen zuständigen, arroganten Kader-Steuerbeamten Zürichs. Dass diese auf die geäusserte Kritik – die sie eigentlich unterbinden wollten (sic!)  – noch mit Rechthaberei reagierten, passt ins obige Bild: Im Kommunismus hat der Staat (vertreten durch die Beamtenschaft) immer recht, weil er sich nie irren kann.

Die Frage bleibt: wollen sich die Bürger und Steuerzahlerinnen tatsächlich ans Gängelband des Staates, bzw. von dessen Beamten legen? Hoffentlich ist das bloss ein Albtraum.