Seit vielen Jahren beschäftigt sich das Bundesparlament mit
dem Eigenmietwert, der einst wegen äusserer Gefahr in den dreissiger Jahren des
letzten Jahrhunderts notfallmässig eingeführt wurde. Und einmal mehr bestätigt
sich: Steuern lassen sich ebenso wenig abschaffen wie sich Sozialausgaben und
Subventionen streichen lassen.
Zwar wollen National- und Ständerat die an sich sachfremde
Steuer streichen. Denn Wohneigentum wird in der Schweiz bereits zwei- bis
dreifach von den Kantonen besteuert – je nach Kanton halt. Weshalb also mehrfach,
obwohl doch in der Verfassung festgehalten wird, dass dieselbe Sache bloss
einmal besteuert werden kann?
Etliche Kantone erheben neben der Vermögenssteuer noch eine
separate Liegenschaftssteuer; nicht zu verwechseln mit den
Liegenschaftsgebühren, die an die Gemeinde abzuliefern sind. Mit der
Gebäudeversicherungs-Prämie, die in der Schweiz nicht aufgrund einer sachlichen Gefahrenlage
erhoben wird, sondern als Solidaritätsabgabe funktioniert, existiert eine weitere Staatsabgabe. Das heisst, wer an
betreffend Rüfen, Lawinen und Hochwasser völlig ungefährdeten Orten wohnt,
bezahlt für jene, die in die gelbe und rote Zone gebaut haben. Damit hat auch
die Gebäudeversicherungsprämie einen steuerlichen Charakter.
Weiter erheben etliche Gemeinden noch eine sogenannte «Schwellentelle»,
eine Schwellensteuer oder Zusatzabgabe, die ebenfalls auf dem steuerlichen Wert
des Wohneigentums fusst. Sie wird für Ausgaben im Gewässerbereich genutzt, die
in anderen Gemeinden aus dem allgemeinen Steuertopf berappt werden, also von allen
Einwohnerinnen zu bezahlen sind.
Da der Eigenmietwert jährlich als Einkommen besteuert wird,
profitieren gleich drei Kassen davon: jene der Gemeinden, der Kantone und jene
des Bundes. Nun haben die Bundesparlamentarier trotzdem eine Lösung gefunden,
um den Eigenmietwert als Fremdling im Steuersystem abschaffen zu können. «Fremdling»?
Ja, ein kleiner Vergleich als Beispiel: wer die meiste Zeit des Jahres auf seinem Schiff wohnt und
bloss wenige (Winter-)Monate in einer Mietwohnung verbringt, muss ebenso wenig
Eigenmietwert für sein Schiff bezahlen wie diejenigen, welche die meiste Lebenszeit im eigenen Wohnmobil
unterwegs oder im eigenen Wohnwagen auf dem Campingplatz verbringen, für ihren Camper.
Wie so häufig, hat das Bundesparlament auch bei dieser Gesetzesrevision
eine Lösung gesucht, die vielen Kreisen entgegenkommt; auch und gerade der
politischen Linken mit ihren Mieterverbänden. So wurden etwa die
Abzugsmöglichkeiten für Renovationen und Reparaturen gestrichen, obwohl dies
sehr schlecht ist für das Gewerbe und dessen Arbeitsplätze - und für die Umwelt
(Heizungssanierungen und Gebäude-Isolierungen werden hinausgeschoben). Die Linksgrünen
wollten das so. Ihnen sind diesmal sowohl die Arbeitsplätze als auch die Umwelt
schnurzegal.
In der laufenden Wintersession soll die neue Regelung verabschiedet
werden. Eine einigermassen deutliche Parlamentsmehrheit ist in Sicht. Alles gut also? Weit
gefehlt. Noch bevor die letzten Details ausdiskutiert sind und noch bevor die
endgültige Vorlage auf dem Tisch liegt, haben die linken und grünen Mieterverbandsvertreter
das Referendum angekündigt. Einmal mehr wollen die Linken in einer Abstimmung
als Sieger dastehen. Und einmal mehr haben sie die Parlamentsmehrheit so lange
mit ihren Forderungen und der Referendumsdrohung genötigt, bis klar ist, dass
auch diese Vorlage keine Chance hat.
Denn in einem Abstimmungskampf werden angesichts der vielen
Kompromisse nach links neben den Linksgrünen auch viele Hauseigentümer und das Gewerbe
nein sagen. Weil auch die Kantone und etliche Gemeinden (es könnten weniger
Steuern fliessen; man müsste sparen!) dagegen sein werden, ist einmal mehr die Vorlage
schon gestorben, bevor sie richtig geboren wurde.
Damit wird die Schweiz auch diesbezüglich und einmal mehr an
Ort treten. Die Zeiten ändern sich zwar rasant, aber dank Linksgrün und leider
häufig auch der SVP bleibt die Schweiz stehen in der Hoffnung, all die Züge, die
ohne uns abfahren, werden dann irgendeinmal schon wieder an unserem Bahnhof
vorbeikommen.
P.S. Apropos Camping: wer seine Skiferien in der eigenen Ferienwohnung in den Bergen verbringt, bezahlt dafür Eigenmietwert, also Einkommenssteuern für die Berggemeinde. Zudem fällt für das Eigentum auch die Vermögenssteuer an. Dies neben den üblichen weiteren Abgaben (siehe oben), inkl. saftigen Tourismusabgaben. Wer die gleichen Ferien stattdessen auf dem Campingplatz der gleichen Berggemeinde verbringt, bezahlt dafür keinen einzigen Steuerrappen. Bloss eine kleine Tourismusabgabe. Logisch? Richtig? Fair?