Wenn der Bund den Kantonen bei einer staatlich zu erbringenden Leistung Vorschriften macht, wird es sicher teuer – für den Steuerzahler jedenfalls. Ist ja auch simpel: Ich schreibe dem andern vor, was er wie zu tun hat, muss aber selber weder etwas dazu beitragen noch am Ende die Rechnung begleichen.
Das ist ein Hauptgrund, weshalb seinerzeit unter Bundesrat Kaspar Villiger eine rigorose staatliche Aufgabenüberprüfung und neue Aufgabenteilung stattfand. Nach dem alten und ewig-gültigen Prinzip «Wer zahlt, befiehlt – wer befiehlt, muss bezahlen» wurden alle Leistungen von Bund und Kantonen auseinandergedröselt. Bis auf einige wenige – das Parlament ist leider nicht sehr konsequent, wenn es um die Umsetzung der meist selber gesetzten Vorgaben geht – wurden die Aufgaben mal hier, mal da zugeordnet.
Inzwischen sind wir wieder im alten Schlendrian. Der Bund befiehlt, die Kantone müssen bezahlen. Neustes Beispiel sind die Kitas. Die Kantone sind jedoch äusserst lernfähig und wenden dann das gleiche Prinzip auch auf die Gemeinden an: sie befehlen, die Gemeinden müssen bezahlen.
Dass am Ende immer die Gleichen alles bezahlen, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, darüber wird der Einfachheit halber ein dicker Wintermantel des Schweigens gelegt. In der Hoffnung, dass niemand nichts merkt – und da die Steuern auch in den Nachbarländern munter steigen, darf es auch hier immer noch ein bisschen mehr sein.
Sollte dann die Wählerschaft plötzlich nicht mehr mitmachen, kann man die Gründe noch immer bei deren beschränktem Sachverstand suchen oder ihrem Egoismus zuordnen – je nach Parteifarbe.
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