Wer in der Schweiz eine Firma gründen und damit Arbeitsplätze schaffen will, muss zuallererst einmal recht viel Geld in die Hand nehmen. Da ist einmal das Gründungskapital einzubezahlen; aber darauf kommen Gebühren, Treuhand- und Notariatskosten. Und das alles nicht zu knapp. Selbst auf dem Gründungskapital erhebt der Staat noch Steuern. Sinn macht das zwar nicht, wenn man bedenkt, wie viele Millionen Franken gleichzeitig jährlich allein der Bund, aber auch die Kantone und Regionen an Wirtschaftsförderungsmassnahmen ausgeben. Der gesunde Menschenverstand kann da nur noch den Kopf schütteln.
Ab der Gründung verlangen dann die drei Staatsebenen ihren jährlichen Obolus und zusätzlich ist meist auch noch eine Kirchensteuer zu entrichten. So «darf» im Kanton Solothurn ein Unternehmen zusätzlich zu den den üblichen Unternehmenssteuern nochmals 10 Prozent der Staatssteuer als sogenannte «Finanzausgleichssteuer» (für Gemeinden und Kirchgemeinden) abliefern.
Steuerverwaltungen und Sozialversicherungen führen regelmässig Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass das Unternehmen nichts an der Staatsbürokratie vorbeimogelt. Diese Steuer- und Kontrollbürokratie kostet nicht nur viel Geld für die Unternehmen (alle Formulare wollen ausgefüllt, alle Belege aufbewahrt und alle Rechnungen bezahlt werden). Dies Bürokratie beschäftigt auch viel Personal auf Seiten des Staates – und deren Löhne und Arbeitsplatzkosten werden wiederum mit Steuergeldern bezahlt.
Wer aber – aus welchen Gründen auch immer – ein Unternehmen schliessen möchte. Der bekommt die Staatsbürokratie nochmals in voller Kraft zu spüren. Die Aufwendungen türmen sich. So eine reguläre und ordentliche Schliessung dauert in der Schweiz mindestens eineinhalb Jahre und in dieser Zeit passiert viel teurer Bürokratie-Nonsens.
Ein Beispiel: Ein Unternehmen wird von einer renommierten Treuhandfirma betreut, alle Jahresrechnungen liegen geprüft und rechtskonform vor. Das kantonale Steueramt hat jährlich alle Unterlagen geprüft und regelmässig auch die Buchhaltung einer Prüfung «bis ins letzte Detail» unterzogen. Alle Steuer- und Sozialversicherungsrechnungen wurden fristgerecht bezahlt. Was tut nun die Eidg. Steuerverwaltung? Sie lässt all das, was der Kanton bereits geprüft hat, nochmals zu sich schicken (4-5 Jahresrechnungen zum Beispiel) und prüft das mehrfach Geprüfte nochmals. Normalerweise nennt man sowas: einen «bürokratischen Leerlauf». Und das notabene alles auf Kosten des Unternehmens auf der einen und der Steuerzahlenden auf der andern Seite.
Doch was passiert, wenn eine Firma nicht ordentlich geschlossen wird, sondern schlicht in Konkurs geht? Wenn also alle flüssigen Mittel weg sind, bevor es zur Schliessung kommt? Dann läuft zwar ein Konkursverfahren, aber wo kein Geld mehr ist, können auch keine Gebühren mehr verrechnet werden. Es ist bedenklich, dass dieser Weg inzwischen oft der schnellere und für den Unternehmer ebenso oft der kostengünstigere ist.
P.S. Weder die Staatsverwaltung noch die Politik schaffen es letztlich, hier, wo es wirklich Sinn machen würde, zu sparen. Weil hierzu ein Rotstift allein nicht reicht. In diesem Fall müssen komplexe Abläufe untersucht und dafür neue, optimierte Lösungen (zum Beispiel auch digitaler Natur) gefunden werden. Das erfordert ein tiefes Verständnis der Materie einerseits und kreative Köpfe anderseits.