Der Kanton Solothurn will etwas tun für eine realitätsnähere Besteuerung. Denn letztere sollte nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfolgen. Dazu gehört etwa auch, dass relevante Abzüge regelmässig den effektiven Realitäten angepasst werden.
Es betrifft in erster Linie den Mittelstand, wenn die Abzüge
für die Krankenkassenprämien etwas näher an die Realität rücken. Neben der linksgrünen
Seite hatte im Parlament ausgerechnet die Mitte-Partei noch gegen dieses Unterfangen
gestimmt. Die gleiche Partei, die nun mit einer ziemlich nutzlosen Initiative
die Gesundheitskosten senken will.
Tatsache ist, dass diese minimalste Erhöhung um 250 Franken im Jahr für eine erwachsene Person bloss einen Tropfen auf den heissen Stein bedeutet. Sie macht rund 2.2 Prozent der Kosten für die jährliche Grundversicherung aus. Wenn man davon ausgeht, dass der Mittelstand einen Grenzsteuersatz von gut 30 Prozent hat, werden die Kosten der Krankenkasse auf diese Weise um höchstens 0.7 Prozent reduziert.
Die Ausgaben für Selbstbehalt und Franchise sind da nicht
einmal mit eingerechnet. Zudem fallen unter diesen Pauschalabzug auch die Bankzinsen
auf Sparkonten.
Allein im nächsten Jahr dürften die Prämien wieder deutlich stärker steigen als das, was der Kanton Solothurn nun als «Entlastung» vorsieht. Da stellt sich denn die Frage, ob eine solche Minimal-Erhöhung des Abzugs nicht mehr (administrativen) Aufwand macht als einen positiven Effekt auslöst. Es ist nicht nachzuvollziehen, weshalb Regierung und Parlament nicht mindestens eine Erhöhung des Abzugs um 1000 Franken im Jahr vorsehen.
Es scheint, dass die Kleinheit dieses Schrittes vor allem der Angst vor dem linken Widerstand geschuldet ist. Wie wenig das bringt, lässt sich jedoch daran ablesen, dass die Linke reflex- und gebetsmühlenartig auch gegen diese 250 Franken im Jahr plädiert. Ist ja auch nachvollziehbar: ihre Klientel profitiert von stark subventionierten Krankenkassenprämien. Und der Mittelstand kann ihnen offensichtlich gestohlen bleiben.
P.S. Ein Ehepaar bezahlt heute allein für die Grundversicherung im Kanton Solothurn gegen 12'000 Franken im Jahr. Künftig betrüge der maximale Steuerabzug dafür (inkl. Sparzinsen) 5'500 Franken; weniger als die Hälfte also der effektiven Krankenkassenprämie. Im (Nachbar-)Kanton Bern zum Beispiel beträgt der steuerliche Pauschalabzug 7'000 Franken, im Kanton Aargau 6'800 Franken.
P.S. 2: Die Regierung argumentiert, dass der Kanton kein Geld habe und deshalb die Krankenkassenabzüge nicht um mehr als 250 Franken erhöhen könne. Tatsächlich aber profitiert der Kanton von der Teuerung (kalte Progression) und indirekt auch davon, dass er mögliche Ausgabenposten der Steuerpflichtigen nicht ebendieser Teuerung anpasst. Zu Deutsch: der Kanton kann Mehreinnahmen verzeichnen, ohne dafür den Finger krümmen zu müssen. Die Rechnung bezahlen wie stets die Steuerpflichtigen. Zur Erinnerung: beim Staatspersonal war man mit 2 Prozent Lohnerhöhungen zusätzlich zum Stufenanstieg äusserst grosszügig; ebenso grosszügig, wie man nun gegenüber den Steuerzahlenden kleinlich ist.
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