Montag, 22. Januar 2024

Für die Katz - aber für die Bürokratie

Einmal mehr bastelt das Bundesparlament mit Fleiss und Hingabe ebenso wie mit wenig Hirnschmalz am Ausbau der Bürokratie beziehungsweise staatlicher Leerläufe. Ursprünglich war da bloss ein einfacher Solothurner Gewinner in der Eurolotterie. Aber statt sich für ihn zu freuen und dafür, dass der gähnend leeren Staatskasse somit ein erklecklicher Millionenbetrag sicher ist, wurde der ehemalige Solothurner SP-Ständerat hyperaktiv. Nebenbei verletzte er damit auch den Datenschutz und machte publik, aus welcher Gemeinde der glückliche Lottomillionär stammt. Ursprünglich stammt. Denn als dieser Gewahr wurde, mit welch gierigen Händen der Staat nach seinem Glück griff, optimierte er seine Steuerlast ein klein wenig und zügelte in eine andere Gemeinde desselben Kantons.

Das aber darf nicht sein, beschlossen in Bern etliche Volksvertreter, denen die eigenen Bezüge näher liegen als die staatlich gerupften Steuerzahler. Denn ohne sprudelnde Steuermillionen können schliesslich auch die Parlamentariersaläre nicht bezahlt werden.

Kurzerhand wurde eine Motion eingereicht, die verlangt, dass Lotto- und andere Gewinnspieleinnahmen künftig am Ort zu versteuern sind, an dem der Glückliche im Moment des Gewinns oder des Glückspiels wohnt (Details regelt wohl eine Verordnung…). «Dumm» nur (aus Sicht der Parlamentarier), dass Bundesbern nur regeln kann, dass dies in Bezug auf den kantonalen Wohnsitz gilt, nicht aber auf den Wohnsitzwechsel innerhalb eines Kantons. Und «dumm» nur (jetzt aus der Sicht der Steuerzahlenden; den Parlamentariern scheint es ja egal zu sein), dass eine solche Bestimmung, die meilenweit davon abweicht, was bisher im Steuerharmonisierungsgesetz festgehalten wird, einen riesigen und damit teuren administrativen Grossaufwand auslöst.

Um wie viele Fälle grosser Lottogewinne geht es denn überhaupt jährlich in der Schweiz? Es sind zwei bis drei Dutzend. Wie viele Gewinner wechseln deswegen den Kanton? Wohl weniger als zehn. Die Gemeinde dürfen sie ja weiterhin wechseln; ausser alle 26 Kantone ändern ihre Steuergesetze ebenso. Nur damit der eine oder andere Kanton alle paar Jahrzehnte ein paar Franken mehr in der Kasse hat, wird also ein steuer-administrativer Apparat aufgebaut, der ein Mehrfaches dessen an Steuergeldern kostet, was er – wenn denn überhaupt Geld fliesst – je einbringt.

Sollte das Bundesparlament einen solchen Schwachsinn gutheissen, würden die Schildbürger tatsächlich übertrumpft. Der Ständerat ist auf gutem Weg dazu; er hat der Motion ohne grosse Diskussion bereits zugestimmt.

 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen