Sonntag, 10. Dezember 2023

Vorsicht beim Bogenspannen

Die Vertreter der Solothurner Staatsbeamten sind erzürnt. Statt der verlangten drei will ihnen die Regierung «lediglich» zwei Prozent Lohnerhöhung zugestehen (dies notabene zusätzlich zur Spezialzulage von 0.75 Prozent). Es ist natürlich das Recht von Jedermann, immer noch ein bisschen mehr zu verlangen. In diesem Fall stellt sich bloss die Frage, ob der aktuelle Zorn angebracht ist. Besonders angesichts der Relationen.

Die meisten Angestellten in der Privatwirtschaft wären momentan bereits mit einer Teuerungszulage von zwei Prozent glücklich. Vor allem, wenn sie dazu auch jene Extrazulagen und -Vorteile sowie die Arbeitsplatzsicherheit hätten wie die Beamtenschaft. Als Steuerzahlende wären sie auch glücklich, wenn der Kanton die kalte Progression ausgleichen würde. Das heisst, wenn die Teuerungszulage nicht zu einem grossen Teil oder fast gänzlich von höheren Steuern «aufgefressen» würde.

Gerade hier kneift jedoch der Kanton Solothurn. Der Ausgleich der kalten Progression findet bei ihm nicht oder bloss ausnahmsweise mal statt. Da sind andere Kantone besser; bei ihnen ist dieser Ausgleich institutionalisiert.

Die aktuell schlechte Verfassung des Staatssäckels lasse keine weiteren Steuergeschenke zu, heisst es da aus Solothurn. Beissen wir also in den inzwischen doch sehr sauren Apfel. Und sehen wir leicht irritiert zu, wie die Beamtenschaft protestiert, weil sie im Quervergleich «bloss» eine grosse und keine äusserst  grosszügige Teuerungszulage erhält.

Liebe Beamtinnen und Beamte: finden Sie nicht, dass Sie den Bogen jetzt etwas gar spannen? Passen Sie auf, dass Sie ihn nicht überspannen. Denn: vergessen Sie nicht, wer das am Ende alles bezahlt.

 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen