Der Kanton Solothurn gibt zu viel Geld aus. Ohne den riesigen nationalen Finanzausgleich und ohne die Millionen der Nationalbank wäre der Kanton bereits seit einigen Jahren pleite. Aber trotz diesen enormen Fremd-Zuschüssen reicht das Geld nicht. Deshalb werden Steuererhöhungspläne gewälzt, obwohl sich der Kanton diesbezüglich genau gleich wie bezüglich der Wirtschafts- und Steuerkraft bereits am Schwanz der Schweizer Kantone befindet.
Dabei wäre es doch so einfach:
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Alle nicht mehr benötigten und alle nicht vom
Bund vorgeschriebenen Subventionen werden gestrichen.
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Die Staatsverwaltung wird umfassend
digitalisiert. Damit kann die Zahl der Verwaltungsstellen um 50 Prozent
reduziert werden. Auf diese Weise würde endlich der bisherige Pfad verlassen,
der bei stetig steigenden Aufwendungen für die Digitalisierung trotzdem die Staatsstellen
laufend zahlreicher werden lässt.
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Ausserdem wird eine rigorose Schuldenbremse
eingeführt, wie sie andere Kantone teilweise bereits seit Jahrzehnten
(erfolgreich) kennen.
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Die Anstellungsbedingungen (Löhne z.B.) der
Angestellten des Bildungs- und des Gesundheitswesens werden von den
Anstellungsbedingung der Verwaltungsangestellten abgekoppelt.
Stattdessen wird unser Kanton miserabel regiert. Die Gemeinden werden noch und noch für Aufgaben des Kantons zur Kasse gebeten – und dies zur Unzeit, weil der Kanton die Sache nicht im Griff hat. Zur Beruhigung der Gemeinde-Mehrheit wurde ausserdem ein Finanzausgleich eingeführt, der absolut fiskalistisch ist und der in der ganzen Schweiz «einsam» dasteht. Wenn ich als Steuerzahler für die Aufwendungen des Kantons meinen Obolus entrichten muss (und das im Quervergleich zu einem Spitzensatz); wenn ich des weiteren meinen Obolus entrichten muss für die Aufwendungen meiner Gemeinde, dann ist das an sich – zusätzlich zur Mehrwert- und zur Bundessteuer – schon ein happiger, aber ein sachgerechter Beitrag an die öffentlichen Kassen. Wenn ich aber zusätzlich auch noch eine Finanzausgleichssteuer in der Höhe von 40 Prozent der Gemeindesteuer bezahlen muss, dann ist das beispiellos und – weil es das Mass einer vernünftigen und sachgerechten Besteuerung weit übersteigt – nichts anderes als ein staatlich sanktionierter Raubzug auf das Portemonnaie der Bürgerinnen und Bürger.
Dumm nur für diesen Staat, dass auch Fleissige, Gutverdienende
und Reiche mit Beinen ausgestattet sind und sich deshalb gemäss Artikel 24 unserer
Bundesverfassung dort niederlassen dürfen, wo es ihnen beliebt.
Nichtstun, das sei Parlament wie Regierung ins Stammbuch geschrieben, wird dieser Herausforderung deshalb nicht gerecht. Und eine blosse Pflästerli-Finanzpolitik, wie sie nun angedacht wurde (und sicherlich auch halbbatzig umgesetzt wird), wird niemals reichen, um aus diesem selbstverschuldeten Tal der Tränen heraus zu kommen.
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