Die Angestellten des Kantons Solothurn sollen per 1. Januar 2024 1.5 Prozent mehr Lohn erhalten. Für die meisten Staatsbeamten/Verwaltungsangestellten wird noch eine zusätzliche Lohnerhöhung erfolgen. Und diese wird aufgrund der Dienstjahre beim Kanton automatisch und völlig unbesehen der Teuerung bezahlt.
Wer in seiner Lohnklasse bereits das Maximum erreicht hat, für den gibt es jedoch - Topsalär hin oder her - immerhin die Teuerungszulage. Die Begründung ist dafür jährlich die gleiche: der Kanton muss als Arbeitgeber attraktiv bleiben. Dies obwohl neutrale Studien seit Jahren nachweisen, dass Bundes- und Staatsangestellte ausgezeichnete Löhne erhalten; Löhne, die sich im Vergleich mit der Privatwirtschaft im oberen Drittel oder gar Viertel bewegen.
Doch zusätzlich zum Lohn bietet die öffentliche Hand auch noch attraktive Arbeitsbedingungen in Bezug auf Home-Office, flexible Arbeitszeiten, div. Vergütungen, Arbeitsplatzsicherheit, Leistungen der Sozialversicherungen und Rentenleistungen. Besonders die Verwaltungsangestellten profitieren von diesen Zusatzleistungen der Steuerzahlenden. Gewöhnliche KMU vermögen diesbezüglich bereits seit Jahrzehnten nicht mehr mit dem Staat mitzuhalten. Dies, obwohl die durchschnittliche Leistung (präzis definiert als «Arbeit in der Zeit») in den Amtsstuben deutlich unter jener der Privatwirtschaft liegt.
Während also die meisten Steuerpflichtigen im besten Fall zwar etwas mehr Lohn erhalten, dafür aber (der nicht ausgeglichenen Kalten Progression sei Dank) gleich einen happigen «Aufschlag» bei den Steuern zu «verdauen» haben, steht das Wohlergehen unserer gut dotierten Staatsbediensteten wieder einmal im Vordergrund. Gleichzeitig schreibt der Kanton Solothurn rote Zahlen und arbeitet bereits an den nächsten Steuererhöhungen.
Passt das zusammen?
Eigentlich überhaupt nicht und es wäre endlich an der Zeit,
hier in der Realität anzukommen und Mechanismen des letzten Jahrhunderts wie
das jährliche rituelle Zanken mit den Gewerkschaften des Staatspersonals über Bord zu
werfen. Denn während es den Staatsbediensteten bestens geht, sollten die Bezüge
des Gesundheitspersonals und teilweise auch jene im Bildungsbereich tatsächlich
verbessert werden. Hier besteht Handlungsbedarf. Und der ist grösser als die
beschlossenen 1.5 Prozent. Und hier (und eigentlich NUR hier) ist der Mehraufwand auch zu
rechtfertigen.
Dennoch ist zu erwarten, dass das Kantonsparlament auch diesmal durchwinkt, was die Regierung vorlegt. Die einzigen, die nicht durchwinken können, sind die Steuerzahlenden. Sie erhalten die Rechnung für die "Winkerei" – und die ist simpel und kompromisslos zu begleichen. Doch eigentlich wären die Steuerzahlenden unser Souverän. Sie hätten es in der Hand, wenn sie denn aktiv Handelnde statt passiv Erduldende sein wollten.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen