In der kommenden Herbstsession wird sich das Bundesparlament wieder mit den Liegenschaftssteuern befassen. Es geht vor allem um die Frage, ob die Besteuerung des Eigenmietwerts als Einkommen abgeschafft werden soll oder nicht.
Dabei sind die Liegenschaftssteuern in der Schweiz keinesfalls das Ei des Kolumbus. Der sogenannte Katasterwert (d.h. der Steuerwert) der eigenen, auch der selbstbewohnten Liegenschaft ist als Vermögen zu versteuern. Zusätzlich erheben viele Kantone eine sogenannte Liegenschaftssteuer – lediglich sieben Kantone verzichten vollständig auf diese Einnahmenquelle; u.a. Zürich, Aargau und Solothurn.
In den Bergkantonen, u.a. im Kanton Bern, ist weiter auf dem Steuerwert der Liegenschaft zusätzlich die sogenannte Schwellensteuer («Schwellentelle») gefordert. Warum allein die Liegenschaftsbesitzer etwas zum Gewässerschutz bzw. zum Schutz vor Hochwassern beisteuern müssen, bleibt ein politisches Geheimnis. In vielen Berggemeinden unterliegt eine privat gehaltene Liegenschaft also dreimal der Vermögens- und einmal der Einkommensbesteuerung. Im Gegenzug zum Eigenmietwert können (der nicht-wertvermehrende) Unterhalt und Hypothekarzinsen vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.
Wer eine Liegenschaft kauft, muss ferner eine Handänderungssteuer entrichten, wer sie verkauft, muss die sogenannte Grundstückgewinnsteuer entrichten. Letztere wird, grob gesagt, auf der Differenz zwischen Erwerbs- und Verkaufspreis erhoben.
Die Liegenschaftsbesteuerung ist also ein breites, vielfältiges und komplexes Feld. Bundesbern tut gut daran vor allfälligen Änderungen auch die volkswirtschaftlichen und die Steuerfolgen detailliert abklären zu lassen. Wenn die Abschaffung des Eigenmietwerts mit gleichzeitiger Streichung der Unterhaltsabzüge erfolgt, besteht die Gefahr, dass die heute im internationalen Vergleich auch im breiten Durchschnitt ausgezeichnete Wohnqualität leiden wird. Denn ein wichtiger Anreiz für den Unterhalt entfällt.
Ein anderer Punkt: der nicht mehr zulässige Abzug der Bankzinsen.
Wenn ich ein Auto oder den Fernseher mittels eines Bankkredits kaufe, werde ich also auch künftig die
Bankzinsen von den Steuern absetzen können – nicht aber bei einem Haus. Erstens ist das an sich ein Widerspruch und zweitens ritzt dieser zumindest die Steuergerechtigkeit.
Ausserdem könnte ich versucht sein, meine Hypothekarkredite durch andere
Kredite abzulösen – und damit dennoch in den Genuss von Steuerabzügen zu
kommen. Es wird bald genug Kreditinstitute im In- und vor allem auch im nahen
Ausland geben, die clever genug sein werden, den Schweizer Kunden neuartige
Kredite anzubieten. Nicht zuletzt gutbetuchte Mitbürger werden von diesen
Instituten nur allzu gerne umworben werden.
Die Verlierer werden all jene sein, die sich zwar knapp ein Wohneigentum leisten können, die aber für ihre Hausbank oder für deren Konkurrenten nicht gerade als Vorzugs- oder gar «Edelkunden» betrachtet werden. Sie werden als Angehörige des Mittelstandes schön brav ihre Steuern bezahlen müssen und bei jeder Statistik feststellen, dass sie eigentlich schlechter fahren als Mieter. Besonders wenn diese das Geld ausgeben, statt es auf die hohe Kante zu legen. Denn eine eigene Liegenschaft verunmöglicht z.B. meist, in den Genuss der Prämienverbilligung bei der Krankenkasse zu kommen und im Alter steht sie bei einem Aufenthalt in einem Pflegeheim Ergänzungsleistungen im Weg.
Und da besteht noch ein weiteres Problem: wenn der Bund, die Kantone und die Gemeinden wegen einer Änderung der Liegenschaftsbesteuerung die Steuertarife erhöhen, wird die ganze Angelegenheit bald einmal für viele Steuerpflichtige zum Nullsummenspiel oder zum (steuerlichen) Verlustgeschäft.
Übrigens: zum Beispiel unsere Nachbarländer Österreich und Italien kennen überhaupt keine Besteuerung der selbstgenutzten Liegenschaft. In Italien wird etwa bei einem Ehepaar auch das eigene Ferienhaus nicht besteuert.
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