Das SP-dominierte BSV (Bundesamt für Sozialversicherungen) und sein SP-Vorsteher, Bundesrat Berset, haben eine Abstimmungsbotschaft zur BVG-Revision geschrieben, die sich bei der Wortwahl an jene der SP anlehnt, die mit ihrem Referendum eine Volksabstimmung zur Revision erst erzwungen hat. Gemäss Planung sollen wir im März 2024 darüber abstimmen.
Ein paar bürgerliche Parlamentarier haben interveniert; erfolglos. Das Bundesamt und das Departement stellen sich auf den Standpunkt, ihre Kommunikation sei richtig – oder wenigstens rechtens. Und deshalb wird kein Jota korrigiert. Tatsächlich steht jedoch in der Botschaft, dass die Revision zu Rentenkürzungen führen werde – obwohl durch diese Revision die meisten Renten nicht gekürzt und sehr viele gar erhöht werden.
Beim BVG, der Pensionskasse bzw. der 2. Säule (das ist alles dasselbe) sparen wir während unseres Berufslebens für die Zeit nach der Pensionierung. Vom Kapital, das beim Erreichen des Ordentlichen Rentenalters (ORA) vorhanden ist, wird uns eine Rente ausgeschüttet. Dabei ist diese Monatsrente erstens davon abhängig, wie viel wir ein Berufsleben lang auf die Seite gelegt haben. Zweitens auch davon, wie hoch das Kapital von der Pensionskasse verzinst werden kann und drittens davon, wie viele Jahre wir nach der Pensionierung noch leben. Weil genau Letzteres sich laufend erhöht, muss das gleiche Kapital mehr Jahre hinhalten; das heisst, dass eben pro Jahr weniger Sparbatzen zur Verfügung stehen.
Man könnte diesen Mechanismus (mehr Rentenjahre = weniger Rente pro Jahr), der rein mathematisch und keineswegs politisch ist, durchbrechen, indem das ORA jeweils unserer aktuellen durchschnittlichen Lebenserwartung angepasst würde. Das würde bedeuten, dass das Verhältnis zwischen Arbeits- und Rentenjahren stets gleich bleibt. Doch das ist für die Linken des Teufels. Und es ist nun mal sehr schwierig, mit parteipolitischen Mitteln die Mathematik aushebeln zu wollen.
Das ist die eine Seite der Medaille. Die andere ist, dass hier ein Departement bzw. ein Bundesamt das Abstimmungsbüchlein so verfasst, dass ich beim Lesen nicht die gesamte objektive Wahrheit, sondern eine leicht rötlich gefärbte Version davon erfahre.
Das geht so überhaupt nicht, weil solches Gebaren die Glaubwürdigkeit
unserer Landesregierung und letztlich auch die direkte Demokratie aushöhlt.
Dabei ist egal, welche Parteifarbe im Abstimmungsbüchlein durchscheint: eine
Parteifarbe hat dort nichts verloren.
Zudem ist die BVG-Revision schon komplex und kompliziert genug – da muss nicht noch an den Fakten rummanipuliert werden.
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