Wegen der Pandemie der Sammelklagen erleidet die US-amerikanische Volkswirtschaft jährlich Milliardenverluste. Ab und zu ergeben sich auch «Kollateralschäden»; etwa dann, wenn auch die Schweiz Milliardenbeträge nach Übersee schicken muss.
Doch der US-Gesetzgeber wollte das so. Nutzniesser sind darauf spezialisierte Anwaltskanzleien, die Milliarden verdienen, und Haftpflichtversicherungen. Die Anwälte suchen permanent nach neuen Opfern, die sie – angeblich zu Gunsten ihrer Klienten, in Wahrheit für ihr eigenes Portemonnaie – buchstäblich wie eine Weihnachtsgans ausnehmen können.
Kurz: Ein paar Wenige werden auf Kosten der Vielen steinreich. Ein Hoch auf den skrupellosen Egoismus.
Gut, ist das bei uns anders. Beziehungsweise war es, wenn es nach dem Willen des Bundesrates und zumindest einem Teil des Parlamentes (in dem notabene die Juristen eine enorm grosse Gruppierung stellen) geht. Denn nun sollen auch in der Schweiz Sammelklagen zulässig sein. Mit einem grossen Unterschied zu den USA allerdings. Denn können dort alle Bürgerinnen klagen, einzeln oder in ganzen Gruppen, sollen es in der Schweiz bloss NGO’s sein.
Interessenorganisationen wie Umweltverbände oder versteckte
Wahlkampfvehikel sollen also Firmen in Bedrängnis bringen und im schlimmsten
Fall ins Verderben stürzen oder zur Sitzverlegung ins Ausland zwingen dürfen.
Und das ganz legal. Die Sicherheit der Arbeitsplätze spielt ja in der Schweiz
vorab für die Linke und die Grünen längst keine Rolle mehr. Erstaunlich ist das
nicht; bei einer guten Viertelmillion offener Stellen.
Durch die Hintertüre könnte man so – mit dem Segen der parlamentarischen Mitte – einen Teil der Konzernverantwortungsinitiative einführen – und keiner merkts. Denn die mediale Öffentlichkeit schaut gerade angestrengt weg.
Eine Vorlage zum Wohle der Schweizer Wirtschaft und damit zum Wohle der Schweiz? Sicherlich nicht, sondern das Gegenteil. Und das sei auch jenen bürgerlichen Parlamentarierinnen ins Stammbuch geschrieben, die nun so tun, als sei diese Vorlage ein unbedeutendes und wirkungsloses Kinkerlitzchen. Wie war das damals bei der Einführung des Verbandsbeschwerderechts? Und wo steht heute zum Beispiel die Sicherheit der Landesversorgung mit Energie?
Auch wer die Büchse der Pandora nur einen winzigen Spalt öffnet, hat sie geöffnet. Schliessen lässt sie sich bekanntlich nicht mehr.
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