Donnerstag, 9. März 2023

Ein Mietrecht allein für Grosszentren?

Die Schweiz hat ein fein austariertes Mietrecht. Das führt dazu, dass Mieterinnen etwa bei einem Streit mit dem Vermieter eine mögliche Wohnungskündigung bis zu 6 Jahren hinauszögern können. Das führt aber auch dazu, dass letztlich der Bundesrat – beziehungsweise und präziser: die Bundesverwaltung – festlegen, ob bestehende Mieten erhöht werden dürfen oder ob sie gar reduziert werden müssen ("Referenzzinssatz").

Das Mietrecht bietet denn auch immer wieder zahlreiche Angriffspunkte: von Seiten der Hauseigentümer (die immer öfters Pensionskassen sind, weil diese unser Geld anlegen müssen) wie von Seiten der Mieter.

Die Linksgrüne Polit-Seite nutzt die gegenwärtige Wohnungsknappheit in den grossen Städten dazu, um Stimmung zu machen gegen die Vermieter und neue Forderungen zu Gunsten der Mieterinnen zu stellen. Dabei werden «Rezepte» gegen die Wohnungsknappheit (die Zwecks Wahlkampf bereits «Wohnungsnot» heisst) aufgeführt, die zum Beispiel in Genf oder in Berlin bereits krachend gescheitert sind.

Kein europäisches Land hat eine derart hohe Wohnqualität im Mietbereich wie die Schweiz. Es lohnt sich für die Vermieter, ihren Objekten Sorge zu tragen. Es lohnt sich, die Häuser auf dem aktuellen technischen und energetischen Wohlfahrts-Stand zu halten. Nur das garantiert eine Vollvermietung und die Eigentümer müssen nicht mit Leerständen kämpfen. Die Eigentümer müssen die Mieten auch nicht massiv nach unten korrigieren, weil der Wert und die (Wohn-)Qualität ihrer Liegenschaften nicht mehr marktkonform bzw. zeitgemäss sind.

Anders bei den «Rezepten» von Seiten der Grünen und Linken: Zuviel Staat macht auch den Wohnungsmarkt kaputt (die Landwirtschaft und das Gesundheitswesen lassen grüssen). Die Motivation der Investoren sinkt sofort, wenn selbst minimale Renditen nicht mehr erzielt werden können. Die öffentliche Hand als grosse Immobilien-Besitzerin? Hier zeigt die Realität, dass deren Immobilien mit Steuergeldern subventioniert werden müssen. Zudem sind diese Wohnungen oft nicht nur günstig, sondern auch billig gebaut, relativ altmodisch – und damit für viele potentielle Mieterinnen unattraktiv. Wenn jedoch in subventionierten Wohnungen ausschliesslich Kleinstverdiener und Sozialfälle wohnen, bedeutet das eine enorm grosse finanzielle Belastung für das Gemeinwesen. Und es führt zur Ghetto-Bildung – mit allen damit verbundenen unerwünschten Folgen. Sehr negative Beispiele sind hier in Deutschland, Frankreich oder z.B. auch in Schweden in realiter zu besichtigen.

Zudem: die Wohnungsknappheit besteht in der Schweiz lediglich in den grossen Zentren. Der Kanton Solothurn – um nur ein Beispiel zu nennen – verfügt über einen Leerwohnungsbestand von mehr als 5 Prozent. Ländliche Gebiete des Kantons Bern haben ähnlich hohe Leerstände. Soll unser Mietrecht allein und einzig auf die Grosszentren ausgerichtet sein? Ist es politisch und wirtschaftlich erwünscht, dass die Zentren weiter überdurchschnittlich wachsen und die Entwicklung in der Landschaft noch stärker jenen nachhinkt?

Oder entspricht es einer linksgrünen Politik, sich lediglich auf die Grosszentren zu konzentrieren und die Landschaft als bloss unangenehmes «Beigemüse» links liegen zu lassen? Dass sich dieser Eindruck «auf dem Land» immer mehr verstärkt, kann vielleicht im Interesse dieser Parteien – niemals aber im Interesse unseres Landes sein.

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