Die (extreme) Linke hat eine neue Initiative «am Laufen» zur
Erbschaftssteuer. «Erstaunlicherweise» läuft seit anfangs Jahr auf allen
Kanälen die mediale Werbeaktion dazu. Überall, selbst von Redaktionen, die für
sich Seriosität und Professionalität reklamieren, wird die Sache mit der
Erbschaftssteuer thematisiert. Ganz vorne mischt auch die SRG mit. Ebenfalls
«erstaunlicherweise» fast überall – auch bei der SRG – in den gleichen Tonlagen:
Erben ist ungerecht, Erbschaftssteuern schaffen wenigstens teilweise Gerechtigkeit.
Fehlen die Erbschaftssteuern, ist das ungerecht für alle, die wenig oder nichts
erben.
Bei einer solchen Argumentation, die im übrigen voll jener
der Linken und Grünen entspricht, wäre auch ein Geburtsort Schweiz oder
Österreich ungerecht gegenüber all jenen, die in Somalia, Sudan oder Russland
zum Beispiel etc. geboren sind.
Wer so argumentiert, ignoriert jedoch die harten Fakten genauso geflissentlich
wie völlig. Steuern zahlen wir alle; wer mehr verdient und mehr besitzt, zahlt
auch mehr Steuern. Und zwar nicht einfach nur ein bisschen mehr. Wer zum
Beispiel in der Schweizer Gemeinde X bei einem Bruttojahreseinkommen von 80’00
Franken 10% davon als Steuern abliefern muss, dessen Nachbar mit einem
Einkommen von 500'000 Franken zahlt nicht etwa bloss 50'000 Franken, sondern
meist rund 200'000 Franken. Man nennt das die Steuerprogression: je mehr ich
verdiene, umso grösser ist das Stück, das ich davon an den Staat abliefern muss.
Aber zurück zum «Anfang». Wir bezahlen vor allem drei Arten von
Steuern in der Schweiz: Die Einkommenssteuern für Gemeinde, Kanton und Bund, die
Mehrwertsteuer für den Bund (momentan meist 7.7% auf dem Konsum) und die
Vermögenssteuern für Gemeinde und Kanton. Hinzu kommen diverse weitere Steuern:
Kirchensteuern, Tabaksteuer, Biersteuer, Liegenschaftssteuer, etc.
Wer in der Schweiz einen Teil seines Einkommens ins Sparschwein legt,
der muss dieses Geld jährlich erneut, diesmal als Vermögen versteuern. Dabei
liegt die kantonale Vermögenssteuer (die Gemeinde-Tarife kommen hinzu)
durchschnittlich irgendwo zwischen 5 und 6 Promille (in Genf bei mehr als 10
Promille). Das heisst, für 100'000 Franken steuerbares Vermögen muss ich
jährlich 5-600 Franken Kantonssteuern bezahlen. Pro Jahr 5-6 Promille ergeben
in zehn Jahren jedoch 5-6 Prozent und wenn ich mein Vermögen während 50 Jahren
halte (zwischen meinem 35. und meinem 85. Altersjahr zum Beispiel) ergibt dies
eine Gesamtsteuerbelastung von 25 bis 30 Prozent. Diesen Anteil meines
Vermögens gebe ich also (nicht ganz freiwillig) dem Staat weiter.
Wer mit 85 stirbt, vererbt also noch
65-70 Prozent des ursprünglich angesparten Vermögens. Nimmt sich der Staat davon via Erbschaftssteuer nochmals
zum Beispiel 35 Prozent, bleibt vom Ersparten der Eltern für die Kinder weniger
als die Hälfte übrig. Das entspräche, auch international betrachtet, einer Spitzenbesteuerung.
Umgekehrt die Situation, wenn ich das aktuell verdiente Geld
jeweils vor dem 31. Dezember des laufenden Jahres weitgehend wieder ausgebe,
statt es ins Sparschwein zu stecken. In diesem Fall bezahle ich bloss die
Mehrwertsteuer auf meinem Konsum bzw. meiner (Ausland-)Reise. Für die
öffentliche Hand also ein «schlechtes Geschäft» – für mich ich ein gutes.
Länder, die keine Vermögenssteuer kennen (und das sind die
allermeisten), erheben stattdessen meist eine Erbschaftssteuer. Sie besteuern
also das Vermögen einmalig statt jährlich. In der Schweiz gibt es trotz
der Vermögens- auch noch Erbschaftssteuern – und das in 24 der 26 Kantone.
Befreit sind nämlich meist nur die Kinder und Enkel, wenn sie ihre (Gross-)Eltern
beerben. Für Geschwister, Cousins oder andere Verwandte ausserhalb der direkten
Linie kann die Erbschaftssteuer – zusätzlich zur Vermögenssteuer – auch mal 50%
oder sogar noch mehr betragen. Vom ursprünglich ersparten Vermögen bleibt dann
bloss noch ca. ein Drittel oder gar nur ein Viertel übrige. Den Rest hat sich
der Staat genommen.
Es gibt aber auch Länder mit
Vermögenssteuern, die einen relevanten Teil des Vermögens von der Besteuerung ausnehmen.
In Italien oder in Österreich werden Liegenschaften zum Beispiel nicht besteuert.
In der Schweiz gerade mehrmals: so beim Erwerb (Handänderungssteuer), jährlich
in vielen Kantonen durch die Liegenschaftssteuern, in den Berggebieten zusätzlich
durch die jährliche Schwellensteuer, überall durch den Eigenmietwert (darauf sind
jährlich gar Einkommenssteuern zu entrichten) und durch die ebenfalls jährliche
Vermögenssteuer. All diese staatlichen Belastungen auf der selbstgenutzten Liegenschaft
gibt es in Österreich zum Beispiel so nicht.
Wir entrichten also in der Schweiz auf unserem Ersparten jährlich einen
Obolus an den Staat. Greift er bei unserem Ableben ein weiteres Mal mit beiden
Händen zu, kommt dies einer konfiskatorischen Besteuerung gleich. Oder, etwas
einfacher ausgedrückt: der Staat bestraft schon heute die Sparsamen und belohnt
jene, die ihr Geld sofort nach der Lohnüberweisung wieder ausgeben – selbst
wenn sie dafür später dem Staat zur Last fallen müssen, weil sie nicht selbst
für sich sorgen können. Es gibt keinen Grund, diese falschen Anreize noch
massiv zu verstärken.
Nimmt diese Besteuerung der Sparsamen durch eine Erbschaftssteuer
selbst für Kinder und Enkel weiter zu, wird die letzte Motivation zur
finanziellen Eigenverantwortung zerstört. Was der Staat dann mit der rechten
Hand einnimmt, wird er mit der linken sofort wieder ausgeben müssen. Etwa für
Sozialhilfe, Prämienverbilligungen bei der Krankenversicherung etc. Die
Erfahrung zeigt, dass er dabei viel mehr ausgeben muss, als er einnimmt. Die
vermeintliche linksideologische Bestrafung der Reichen führt also lediglich zu
leeren Staatskassen und frustrierten Bürgern ohne Leistungsmotivation.