Montag, 31. Oktober 2022

Bedenklicher Trend zur Diktatur der Minderheiten und Moralisten

Zu beobachten in den letzten Jahren: Ein bedenklicher gesellschaftlicher Trend bricht sich Bahn. Der Trend zur Diktatur von Minderheiten. Immer mehr fällt es Personen schwer, deren Ideen in demokratisch gefällten Entscheiden wie Volksabstimmungen unterlegen sind, sich diesem Verdikt zu beugen.

Auf der einen Seite gibt es jene, die aus einem religiös anmutenden missionarischen Eifer glauben, die einzige Wahrheit zu besitzen und die Welt auf ihre eigene Weise verbessern zu müssen. Die glauben, dafür als einzige die Legitimität, ja sogar die moralische Verpflichtung, zu haben. Auf der anderen Seite sind es jene, die einen demokratisch gefällten Entscheid immer dann als falsch deklarieren, wenn er nicht ihrem Gusto entspricht. Ganz nach dem Motto: Die Mehrheit hat nur dann Recht, wenn sie meiner Meinung ist.

So haben queere Personen und Antirassisten heute etliche Theater- und teilweise auch Museums-Direktionen «im Griff». Sie bestimmen, was hier richtig und falsch ist. Welche Klassiker noch aufgeführt, welche Kunstwerke noch gezeigt werden dürfen. Und wenn ja, in welcher Art und Weise dies geschehen soll. Sie entscheiden auch darüber, ob dieses oder jenes Buch noch verlegt werden darf. Das ist eine Einschränkung der künstlerischen und der Meinungs-Freiheit, wie es sie seit Generationen in unseren westlichen Demokratien nicht mehr gegeben hat.

Ein paar Umweltaktivisten ernennen sich zu Beschützern dieser Welt und blockieren illegal Tausende Verkehrsteilnehmer, die sich legal verhalten. Eine Handvoll Umweltaktivisten versucht, den Ausbau der Energieproduktion in der Schweiz mit allen Mitteln zu verunmöglichen. Dies zum Schaden aller Bewohnerinnen und Bewohner dieses Landes und ganz besonders auch zu Lasten von KMU, Restaurants, Bäckereien etc. – und damit zu Lasten Zehntausender von Arbeitsplätzen.

Die selbst-kreierte Moral heiligt alle Mittel. Die demokratisch legitimierte Mehrheit wird zur Geisel in der Hand von selbsternannten Moralaposteln: Einige davon mit einem klimapolitischen Heiligenschein, andere mit diskriminierenden Antirassismus-Allüren oder mit der Erhöhung der Besonderheit über die Norm.

Ihnen allen gebührt nur eins: eine klare, völlig intolerante und unmissverständliche Absage.


Donnerstag, 27. Oktober 2022

Wenn der Service public fremd geht

Millionen bezahlt der Bund für seine Kampagne, die uns u.a. klarmacht, dass wir Energie verschwenden, wenn wir unnötig das Licht brennen lassen oder die Fenster im Winter Tag und Nacht offenstehen lassen. Wenn wir nicht mindestens 15% Energie sparen, droht uns Bern mit Stromunterbrüchen und kalten Wohnungen.

Und dann stellst Du den TV an und staunst: Ein grosses schweizerisches öffentlich-rechtliches Stromunternehmen sponsert die Big Air-Wettkämpfe in Chur. Wintersport im Oktober und auf nicht mal 600 Meter über Meer. Dazu werden 300 Tonnen Stahl herumgefahren und verbaut. Und viele, viele Tonnen Schnee (800 Kubikmeter) werden von den Bergen in die Bündner Hauptstadt gekarrt. Die Wettkämpfe finden bei Dunkelheit unter Flutlicht statt. Energie sparen? Wohl eher Energie verschwenden, als gäbe es kein Morgen.

Und alles gesponsert von den BKW, die zu mehr als 60% dem Kanton Bern gehören und die in ihrem grossen Stromversorgungsgebiet das Monopol haben. Als TV-Zuschauer kann ich mich bloss wundern, weshalb die BKW das Geld, das sie mit meinem Zwangs-Strom-Obolus verdienen, sehr grosszügig für solche Events und etwa auch als einer der Hauptsponsoren der Schweizer Skisportler ausgeben. Und dabei wurden die BKW jahrelang «assistiert» von der Swisscom, auch das ein Service public-Betrieb. 

Warum verteuern die SBB nicht alle Billette um 1 Franken, um damit Kunstausstellungen oder Sportveranstaltungen zu sponsern? Auch die Post könnte die Porti verteuern und gleichzeitig in den bergen Solarpanels sponsern oder die Formel 1. - Ist es etwa solchen Sponsorings zu «verdanken», dass die Strompreise der BKW in der Schweiz zu den höchsten zählen?

Service public-Unternehmen haben diverse wirtschaftliche Vorteile. Sie sollen deshalb, vor allem, wenn sie auch noch Monopolbetriebe sind, sehr sorgfältig mit ihren Einnahmen umgehen und ihre Leistungen zu möglichst günstigen Preisen an ihre Zwangskundinnen und -kunden abgeben. Es gehört jedoch ganz bestimmt nicht zu ihren Aufgaben, in völlig anderen Bereichen Geld auszugeben, das sie in ihrem «geschützten» Bereich verdient haben. 

Es wäre an der Zeit, dass die Politiker und -innen ihr Abseitsstehen aufgeben und den Staatsbetrieben wieder auf die Finger schauen und klopfen. Denn das ist (bzw. wäre) nichts weniger als ihre Aufgabe - und ist auch ihre Verantwortung,.

Sonntag, 23. Oktober 2022

Richtermacht statt souveräne Mehrheitsentscheide?

Einer von vielen ähnlichen Medientiteln dieser Tage: «Darf das (Bundes-)Parlament die Demokratie aushebeln?» Und dieser Titel ist keine Satire, sondern durchaus ernst gemeint. Er zeigt mit grosser Deutlichkeit, dass der betreffende Journalist der Propaganda einzelner NGO-Vertreter erlegen ist. Und dies wurde möglich, weil der betreffende Schreiber unser politisches System nicht genügend kennt.

Es geht immer um dasselbe: Das Parlament hat in seiner letzten Session angesichts des akuten Energiemangels den betreffenden NGO ganz leicht die Federn gestutzt. Vor einigen Jahren hatte das gleiche Parlament den gleichen NGOs neue Rechte eingeräumt. Sie konnten seither u.a. gegen neue Energieprojekte – Staumauererhöhungen, neue Wasserkraftwerke, Windkraftanlagen, etc. – Klage einreichen. Das haben sie derart exzessiv getan, dass praktisch nichts mehr möglich wurde. Der Ausbau der Windkraft findet nicht (mehr) statt. Ja selbst gegen Solaranlagen wird jahrelang prozessiert. Dies passiert auch dort, wo (wie z.B. aktuell im Kanton Waadt) der Souverän dieser Energienutzung mit deutlichem Mehr zugestimmt hat.

Diese Blockade von Wirtschaft und Wohlstand hat das Bundesparlament durchbrechen wollen. Nun werfen ihm die NGO-Funktionäre vor, «undemokratisch» zu handeln. Das, obwohl es sich beim Bundesparlament um völlig demokratisch gewählte Volksvertreterinnen und -vertreter handelt. Diese (nicht demokratisch legitimierten) NGO-Funktionärinnen schwingen sich empor zu Verfassungshütern und gleich auch -richtern. Sie massen sich an, ihnen stehe es zu, den Begriff der Demokratie zu definieren und dessen Auslegung gleich auch noch selbst vorzunehmen. Einmal mehr nehmen sie den Weg ans Bundesgericht.

Unser Bundesgericht ist aber kein Verfassungsgericht. Dies, weil die höchste staatliche Instanz bei uns das Parlament ist. Und über diesem steht allein der Souverän – und ganz bewusst kein Verfassungsgericht. Wäre dies anders, würde die direkte Demokratie zur Farce verkommen. Denn jedes Ergebnis einer Volksabstimmung, das mir nicht passt, könnte ich vor dem Verfassungsgericht anfechten. Und am Ende würde nicht das Volk mit demokratisch legitimierter Mehrheit entscheiden, sondern ein paar Richter im Verfassungsgericht würden dem Volk sagen, was es zu tun hat. Das wären dann in etwa US-amerikanische Verhältnisse.

Würden die (nicht vom Volk demokratisch gewählten) Verfassungsrichter entscheiden, hätten wir jedoch bereits seit Jahrzehnten für Frauen und Männer das gleiche Rentenalter (wohl ohne Kompensation), gleiche AHV-Renten und Steuern für Verheiratete und Unverheiratete, eine Militärdienstpflicht für Frauen, gleiche Witwen- und Witwerrenten, etc. 

Jede Medaille hat zwei Seiten – auch dann, wenn gewisse Kreise mit dieser Realität (und mit unserer direkten Demokratie) grösste Mühe haben.

 

Mittwoch, 19. Oktober 2022

PR-Gag mit Rohrkrepierer-Potenzial

Swisscom und Post, beides staatliche Service public-Betriebe, brüsten sich damit, für Lohntransparenz zu sorgen. Man werde künftig die Löhne bereits bei der Stellenausschreibung bekannt geben.

Was hier innovativ tönt, ist das bei weitem nicht. Die Löhne der öffentlichen Hand sind schon seit Generationen öffentlich bekannt. In den Stellenausschreibungen wird die Lohnstufe stets erwähnt. Das ist aber nicht nur ein Vorteil – es ist auch ein Korsett. Und nicht zu selten wird darüber auch gejammert.

Was ausserdem sehr transparent tönt, ist auch das nicht: wenn für ein Hochschulpraktikum (ein aktuelles Swisscom-Stelleninserat) eine jährliche Entschädigung zwischen 34'000 und 64'000 Franken genannt wird, ist das auch nicht näher an der Wirklichkeit als eine simple Schätzung eines Bewerbers, der sich bei Kollegen etwas umgehört hat.

Aber genau hier liegt doch der Hase im Pfeffer: Wer geht in die Metzgerei (um beim Bild zu bleiben), um ein Stück Fleisch zu kaufen und der Metzger nennt den Preis dafür, bevor er weiss, was ich denn überhaupt kaufen will? Mit anderen Worten: bevor nicht klar ist, wer eine Stelle bekommt, dafür mehr als eine grobe Lohn-Grössenordnung festzulegen, ist in den häufigsten Fällen der Sache wohl kaum dienlich.

Auch wenn die Gleichmacherinnen und Gleichmacher noch so aktiv sind: wir Menschen sind alles Unikate. Keiner ist gleich wie der andere. Und das betrifft nun mal nicht nur Grösse, Gewicht und Geschlecht. Selbst wenn zwei Personen die genau gleiche Ausbildung am gleichen Ort zur gleichen Zeit absolviert haben, sind sie nicht die genau gleichen Berufsleute. Jede von uns hat ihre Stärken und Schwächen (und das ist gut so).

Weshalb dann diese «grosse» Ankündigung von Post und Swisscom? Wohl bloss ein PR-Gag mit kurzer Lebensdauer. Immerhin wird’s die Konkurrenz freuen, wenn sie weiss, was sie bezahlen muss, falls sie einen Swisscom-Fachmann abwerben möchte. Auch den Personalvermittlern spart diese Aktion Arbeit. Ob sie mittelfristig Swisscom und Post mehr und bessere Mitarbeiter beschert? Zweifel sind angebracht.

Samstag, 15. Oktober 2022

Unersättlichkeit hat keine Zukunft

In der Westschweiz streiken Tram- und Buschauffeure und verlangen mehr Lohn. Swiss-Piloten drohen ebenfalls mit Arbeitsniederlegung. Ob diese Lohnforderungen gerechtfertigt sind, sei einmal dahingestellt. Sicher ist: als die Teuerung in den letzten Jahren mehrmals negativ war, haben die gleichen Gewerkschaften keine Lohnsenkungen verlangt...

Diese Streiks kosten die regionale bzw. nationale Wirtschaft, die betroffenen Pendler (die z.B. ÖV-Abos bezahlt haben und dafür jetzt keine Leistung erhalten) und die öffentliche Hand einen zweistelligen Millionenbetrag.

Bis vor einigen Jahren waren Streiks im öffentlichen Dienst in der Schweiz untersagt. Denn erstens verursachen diese hohe volkswirtschaftliche Kosten und zweitens – und das ist keineswegs unerheblich – handelt es sich hier in der Regel um Monopolbetriebe. Das heisst, Alternativen dazu gibt es nicht. Und das macht die öffentliche Hand bzw. deren Betriebe, sie sogenannten Service public-Betriebe, erpressbar.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben hier bei Differenzen nicht gleichlange Spiesse. Unsere Vorväter haben das erkannt und deshalb ein Streikverbot erlassen. Nun, da es vielerorts weggefallen ist, droht die Schweiz bereits bei einer Teuerung um rund 3 Prozent zu einem sozialpolitischen Kampfplatz zu werden, wie wir ihn bisher nur aus Italien oder Frankreich kennen.

Unter der Führung der Gewerkschaftsfunktionäre, die u.a. auch aufgrund des akuten Mitgliederschwunds ihrer Organisationen «den starken Mann» glauben markieren zu müssen, gehen ihre Mitglieder auf die Strasse, blockieren den öffentlichen Verkehr bzw. legen ihn lahm. Die Kosten haben die Mitbürgerinnen und Mitbürger sowohl als Pendler wie als Steuerzahlende und als Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu berappen. Mit anderen Worten: die Gewerkschaften und ihre Mitglieder kämpfen, weich gepolstert, auf dem Buckel ihrer Mitbürgerinnen. Dabei müssen sie darauf hoffen, dass diese Mitbürgerinnen ihrerseits mit weniger Teuerungsausgleich zufrieden sind als sie selbst. Denn sonst steigt die Teuerung sofort noch viel stärker an und macht das «Streikergebnis» flugs zunichte.

Die Gewerkschaften, die den längeren Hebel derart «freigebig» nutzen, laufen allerdings Gefahr, die Sympathien der breiteren Öffentlichkeit zu verlieren und das wiederum würde die Politik motivieren, den nun etwas zu langen Hebel zu ihren Ungunsten wieder einzukürzen. Noch immer bezahlen in erster Linie die Steuerzahlenden die Löhne von Bus- und Tramchauffeuren und nur ihrer eigenen Zurückhaltung ist es zuzuschreiben, dass die Schweiz nicht in einer Teuerungsspirale ertrinkt. Jede Verzichtbereitschaft (und damit auch jede Solidarität) hat jedoch Grenzen. Die Bürger dürfen nicht zu Geiseln der Gewerkschaften und/oder der Staatsangestellten werden.

Dienstag, 11. Oktober 2022

Der Hebel ist da - fehlt nur noch der Wille

Die noch vergleichsweise bescheidene Teuerung in der Schweiz ruft die linken Politikerinnen auf den Plan. Ihre Litanei: Die Teuerung schadet den Armen. Das stimmt so – teilweise. Die Teuerung schadet jenen Personen, die nicht einem GAV angeschlossen sind und damit faktisch automatische Lohnerhöhungen erhalten; sie schadet auch allen, die keine Schulden haben; sie schadet allen, die ihr Erspartes nicht in Wertpapieren oder in einem Eigenheim angelegt haben. Die Teuerung trifft aber nicht, und das ist wichtig, die angesparten Pensionskassengelder der Berufstätigen.

Sollen also vom Staat zusätzliche Steuergelder von oben nach unten umverteilt werden, um für kleine Portemonnaies die Teuerung abzufedern? Das ist die aktuelle Frage. Und die vernünftige Antwort lautet eindeutig: Nein.

Es gibt in unserem Land eine unüberschaubare Menge an Umverteilungssystemen. Die 4 wichtigsten für die natürlichen Personen und ausserhalb der Landwirtschaft sind:

1.      Die Steuern von Kantonen und Gemeinden (dabei ist die Steuerprogression und damit die Umverteilung verschieden hoch)

2.      Die Bundessteuer (rund die Hälfte aller Steuerpflichtigen müssen keine Bundessteuern bezahlen; die Bundessteuer kommt dank starker Progression einer Einkommens-«Reichtumssteuer» gleich)

3.      Die AHV (wer Ende Monat leicht mehr als den Schweizer Durchschnittslohn in der Tasche hat, dessen Mehrlohn ist nicht mehr rentenbildend; dieser Berufstätige subventioniert die Renten der Kleinverdiener)

4.      Die Verbilligung der Krankenversicherungsprämien (zusätzlich etwa zu den kantonalen Beiträgen für die Spitäler)

An Umverteilung mangelt es also nicht in diesem Land. Dabei ist zu bedenken, dass jede Umverteilung auch selbst viel Geld kostet. Die ganze Administration und Bürokratie und das damit verbundene Rechtswesen müssen auch bezahlt werden.

Der Staat könnte jedoch mit einem sehr einfachen, kostenlosen Instrument die Haushalte entlasten: indem er nämlich die Teuerung auf den Steuern konsequent, rasch und vollständig ausgleichen würde. Diese sogenannte «kalte Progression» wird hierzulande noch vielerorts nicht oder nur teilweise und dann erst noch mit beträchtlicher Verspätung ausgeglichen. Wer also monatlich 200 Franken mehr Lohn erhält, weil sein Arbeitgeber die Teuerung grosszügig ausgleicht, der bezahlt als erstes mal höhere Steuern – und das häufig nicht zu knapp. Zum Beispiel dann, wenn er durch die Lohnerhöhung in eine höhere Steuerstufe rutscht. Im Extremfall kann das Mehr an Steuern die Lohnerhöhung glatt «wegfressen».

Kantone und Gemeinden haben jedoch nach einem rund 20 Jahre dauernden konjunkturellen Hoch genügend Zeit gehabt, ihre Finanzen ins Lot zu bringen; Schulden abzubauen und Steuertarife zu senken. Wer nun auf Steuererhöhungen durch die Hintertüre setzt, der hat seine Hausaufgaben nicht gemacht und vertuscht das jetzt, indem er letztendlich seine Bürgerinnen und Bürger «hintergeht». Hier ist der Hebel, liebe Sozialpolitiker, den es anzusetzen gilt. Niemand muss einen neuen erfinden.

 

Donnerstag, 6. Oktober 2022

Grosses Geschrei statt unbequeme Wahrheiten

Der «Prämienschock» wird landauf und -ab richtiggehend «abgefeiert»; medial und parteipolitisch. Die Krankenkassenprämien steigen für viele Einwohner der Schweiz um rund 20 Franken pro Kopf und Monat. Grund genug, dass etliche Partei- und Gesundheitspolitikerinnen ebenso hyperventilieren wie ein grosser Teil der Medien.

Bleiben wir mal sachlich: der Durchschnittslohn in der Schweiz liegt bei über 6600 Franken pro Monat; bei rund 6400 Franken in der Privatwirtschaft und bei mehr als 8000 Franken im öffentlichen Sektor. Dazu nimmt sich der Betrag der Prämienerhöhung für die Krankenversicherung als Pappenstiel aus. Zum Vergleich: Ein Päckli Zigaretten kostet rund 10 Franken, eine Packung Snus ebenfalls. Das Monatsabo des Sportfernsehens liegt bei deutlich über 20 Franken.

Für alle, die weniger als den Durchschnittslohn nach Hause tragen und für Familien gibt es die Prämienverbilligung. Der Bund allein wendet dafür jährlich mehr als 3 Milliarden Steuerfranken auf; im nächsten Jahr rund 170 Millionen mehr als 2022. Weil die Bundesbeiträge steigen, werden auch die Kantone mehr Steuergelder dafür aufwenden müssen. Die betreffenden Prämienzahlenden können also damit rechnen, dass für sie die Prämien nicht im vollen Umfang steigen werden.

Die Steigerung der KK-Prämien ist aber nicht ein Schicksalsschlag wie die Pandemie. Die allermeisten Prämienzahlenden können über die Zahl der Arzt- und Spitalbesuche («Notfall») weitgehend selbst befinden. Wer bei jedem Halsweh zum Arzt rennt, wer seine Gesundheit mit ungesunder Lebensweise beeinträchtigt oder gar ruiniert, muss sich nicht über hohe KK-Kosten wundern. Wer mit einem Hausarzt/Allgemeinmediziner spricht, erfährt Unglaubliches. Die Leute rennen gedankenlos und vollkommen unbedarft mit jeder klitzekleinen Kleinigkeit zum Arzt (oder gar in den teuren Notfall) und verlangen sofort die teuersten Medikamente dafür. Unglaublich viele Patienten lassen sich zu Lasten der Krankenversicherung teure Medikamente verschreiben, um sie nachher nicht einzunehmen, sondern wegzuwerfen oder vergammeln zu lassen. Dafür dauert dann die ärztliche Behandlung umso länger… Nicht Wenige gehen ausserdem zum Arzt, um sich wegen einer Kleinigkeit krankschreiben zu lassenlassen; ärztlich genehmigtes "Krankfeiern" also.

Statt über die Krankenversicherungen und über die teuren Prämien «herzufallen», sollten Politik und Medien sich besser auf jene konzentrieren, die diese Kosten verursachen: auf die Versicherten. Das ist zwar unpopulär – aber ist es deswegen auch falsch? Dazu nur ein Faktum: Warum denn liegen die Gesundheitskosten zum Beispiel im ländlichen Appenzell Innerhoden so viel tiefer als zum Beispiel in Zürich oder Bern? Sind die Menschen im einten Kanton wirklich so viel gesünder als im anderen?

P.S. Nun, ganz unschuldig sind die Politikerinnen und Behörden aber auch nicht. Erstens ist das Gesundheitswesen überreguliert, was hohe Bürokratie-Kosten verursacht und für eine Fülle von Fehlanreizen verantwortlich ist. Zweitens werden immer wieder kurzsichtige Regelungen geschaffen, die meistens am Ziel vorbeischiessen, aber einen erheblichen Kollateralschaden verursachen. Ein Beispiel? Weil ein Teil der Hustenmittel bei sehr hoch dosierter Einnahme über einen langen Zeitraum süchtig machen könnte, wurden diese Mittel kürzlich rezeptpflichtig. Die Folge: für ein einfaches Hustenmittel muss ich nun dauernd zum Arzt rennen. Bisher habe ich das Hustenmittel selber bezahlt. Nun muss die Krankenkasse (und damit am Ende auch wieder ich als Versicherter) eine Arztkonsultation und das Hustenmittel bezahlen. Statt 10 Franken kostet der gleiche Husten nun 70 oder 80 Franken; ein Mehrfaches. Ich warte darauf, dass bald auch Raucherwaren und Alkoholika rezeptpflichtig werden...


 

Montag, 3. Oktober 2022

Viel Streit um eine unnötige Institution?

Wegen des Volksneins zum neuen Kunstmuseum gehen in Olten die Wogen hoch. Einige köcheln sogar ein ziemlich ungeniessbares parteipolitische Süppchen. Bitte nüchtern bleiben: Das Volk hat deutlich entschieden. Es geht um eine sachpolitische Vorlage – nicht um Leben und Tod.

Weshalb diese vielen Emotionen? Etwa deshalb, weil so viele Leute in diesem Land Kunstgeschichte studieren, die meisten von ihnen keinen Job haben und ein Kunstmuseum einigen wenigen von ihnen ein Auskommen ermöglicht? Ein Kunstmuseum für weniger als 20'000 Einwohner? Seien wir ehrlich und realistisch: Hätte das Kunstmuseum Solothurn nicht derart wundervolle Schenkungen erhalten, wäre es bedeutungslos und bliebe dies auch. Und dabei handelt es sich immerhin um die Kantonshauptstadt.

Was ist denn die Aufgabe der Kulturpolitik zum Beispiel einer Stadt wie Olten? Kulturvermittlung in der Schule und die Förderung der lokalen und regionalen Kultur. Deshalb dürfen Steuergelder für das Stadttheater, für Konzertveranstaltungen und diverse eher volkskulturelle Anlässe verwendet werden. Ausserdem kauft die Stadt Werke der bildenden Kunst zur Verschönerung und Belebung ihrer Gebäude und Büros und der Plätze und Strassen.

Ein Kunstmuseum sammelt Kunst und organisiert Ausstellungen. Der Aufbau der Sammlung kostet viel Geld. Die Kunstwerke richtig aufzubewahren und zu unterhalten bzw. vor dem Verfall zu schützen, kostet nochmals sehr viel Geld. Geld, das allein der Steuerzahler aufbringen muss, weil allein bei Ausstellungen Sponsoren und Eintritte einen Teil der Kosten tragen. Zudem muss das Gebäude selbst von den Steuerzahlerinnen unterhalten und die speziell aufwendige Gebäudetechnik alle paar Jahre erneuert werden.

Ein Kunstmuseum kostet also viel Geld. Und der Nutzen für die regionalen Künstler hält sich in engen Grenzen. Ihnen wäre mehr gedient mit laufenden Ausstellungen und mit Fördergeldern für die Talentiertesten unter ihnen, damit sie sich an renommierten Institutionen im In- und Ausland weiterbilden können. Was eine Stadt wie Olten benötigt, ist also eine wirklich kompetente (und das ist nicht einfach) Kulturförderung, ein paar geeignete Ausstellungsräumlichkeiten und die regelmässige Organisation von Freilichtausstellungen für die bildende Kunst. Dort wären die Beträge, die ein Kunstmuseumsbetrieb kostet, eindeutig wirksamer, eindeutig besser angelegt.

Dabei muss ein Stadtpräsident oder -politiker sich keine Illusionen machen: Selbst wenn Zehntausende sich an der Solothurner HESO auf den Füssen rumstehen, bleibt gleichzeitig das Kunstmuseum unmittelbar nebenan ein äusserst ruhiger Ort und trotz sehr namhafter Werke von teilweise durchaus populären Künstlern und zahlreicher Stadttouristen ein Ort für wenige Kennerinnen und ein paar Liebhaber.