«Mit dem neuen Kampfjet werden Volksrechte gegroundet.» Das ist nicht etwa eine Schlagzeile der SP Schweiz, sondern des offiziellen öffentlich-rechtlichen Senders SRF. Tagelang bereits steht dies auf der entsprechenden Homepage und wird es wohl auch noch lange bleiben.
Welch seltsames Verständnis von Volksrechten kommt hier ausgerechnet bei der öffentlich-rechtlichen Medien-«Anstalt» zum Ausdruck? National- und Ständerat, unsere Volks- und unsere Ständekammer, haben dem Bundesrat mit jeweils deutlichem Mehr den Auftrag gegeben die Kampfjets möglichst rasch zu kaufen, damit sie rechtzeitig und zu den vereinbarten Konditionen zur Verfügung stehen. Dies im Bewusstsein, dass die Sicherheitslage in Europa auch schon entspannter war, dass unser Schutz des Luftraums sonst gröbere Lücken aufweist und aus weiteren, ebenso sachlichen Gründen.
Das Stimmvolk hatte zwar dem Kredit für die Flugzeugsbeschaffung seinerzeit nur knapp zugestimmt. Aber ein Ja ist ein Ja. So wollen es die Gesetze der Demokratie. Diese verlangen auch, dass die unterlegene Minderheit – bei der damaligen SRG-Abstimmung war die Zustimmung noch viel, viel geringer – den Mehrheitsbeschluss akzeptiert. Die Schweizer Volksrechte sehen weiter das Referendums- und das Initiativrecht vor. Die in der Volksabstimmung unterlegene Linke hat deshalb nach dem Bundesratsentscheid für den amerikanischen Kampfjet damit begonnen Unterschriften zu sammeln. Die Bundesverfassung sollte den Kauf von amerikanischen Kampfjets verbieten (warum eigentlich nicht auch solchen aus Russland zum Beispiel?).
Diese Initiative wird wohl zur Abstimmung kommen. Und sie wird, wenn heute nicht alles täuscht, mit grossem Mehr abgelehnt werden. Nun verlangen die Linken aber, dass diese Volksabstimmung abgewartet werden soll, bevor die Schweiz neue Kampfjets kauft. Dass unser Land damit über Jahre grobe Verteidigungslücken aufweist, nehmen sie in Kauf. Ebenso dass wir nicht gemäss Initiative das technisch beste Flugzeug kaufen dürften und auch nicht dasjenige, das von fast allen unseren Nachbarn ebenfalls geordert wurde oder dort schon im Dienst steht.
Nun, diese Zwängerei sei der Linken unbenommen – es ist ja nicht das erste Mal, dass sie Mühe damit hat, Volksentscheide zu akzeptieren.
Die SRG allerdings hat den Auftrag, unabhängig und sachgerecht über die Schweizer Politik zu informieren. Die aktuelle Schlagzeile zeugt jedoch weder vom Einen noch vom Anderen. Die SRG wird damit ihrem im Gesetz definierten Auftrag nicht gerecht – und setzt sich damit ihrerseits über ihren Volksauftrag hinweg als ginge es hierbei lediglich um eine quantité négligeable.
Gegen die SRG werden momentan Unterschriften gesammelt. Diese Initiative dürfte zustande kommen. Und eine Annahme könnte der SRG sehr weh tun. Wer in dieser Situation als öffentlich-rechtlicher Sender unseren beiden Parlamentskammern ein «Grounding
der Volksrechte» vorwirft, sich damit allein zum Sprecher der Linken macht und
gleichzeitig die eigene rechtliche Grundlage mit Füssen tritt, handelt dümmer
als ein Porzellanhändler, der eine Herde Elefanten in den eigenen Laden
einlädt.
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