Sonntag, 24. April 2022

Kein Recht zur und durch Gewalt

Unsere direkte Demokratie besteht darin, dass wir über alles und jedes – von der Hundesteuer über den Veloweg bis zu den Managersalären – abstimmen können und das auch reichlichst tun. Ausserdem können jederzeit gut 0.5% der Schweizer Bevölkerung mit einem Referendum einen Parlaments- und Regierungsbeschluss zur Abstimmung bringen; für ein eigenes Anliegen in Form einer Initiative sind gerade einmal 1.1% unserer Bevölkerung nötig.

Trotzdem halten es immer mehr kleinere und kleinste Gruppierungen – meist mit Unterstützung oder mit Vorbildern aus dem Ausland, wo unsere direktdemokratischen Mittel nicht einmal im Traum existieren – für nötig und legitim, sich mit groben Gesetzesverletzungen «zu Wort zu melden». Ein besonders negatives Beispiel bilden dabei die militanten Klimaschützer.

Dass sie dabei zahlreiche Freiheiten sehr vieler Mitbürgerinnen mit Füssen treten, scheint ihnen vollkommen egal zu sein. Im Gegenteil: sie fühlen sich im Recht, allein im Recht. Im Recht das Recht selber zu machen und zu sprechen.

Es gibt jedoch in unserem Land nicht den geringsten Grund und nicht die geringste Legitimation für (partei-)politische Minderheiten, sich mit Gewalt Gehör zu verschaffen. Gewalt wird aber angewendet, wenn in Gebäude eingebrochen wird, wenn fremdes Eigentum beschädigt wird, wenn Bürgerinnen und Bürger mit Strassenblockaden daran gehindert werden, zu reisen oder ihre Arbeit zu erledigen. Das ist nichts anderes als ein Rückschritt zum Recht des Stärkeren. Das ist nichts anderes als das Liebäugeln mit Diktaturen.

Darauf gibt es nur eine einzige Antwort: Unseren demokratischen Rechtsstaat und das konsequente politische und öffentliche «Übersehen» solcher «Aktionen»; mehr noch: es mit Verachtung zu strafen, deutlich zu verurteilen. Wer Gewalt anwendet, darf nicht Recht bekommen.

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