Donnerstag, 30. September 2021

Mit geschlossenen Augen in die Sackgasse

Zwei Informationen, die nicht überraschen, aber irgendwie zusammenpassen: Die Bieler Finanzchefin stellt fest, dass die Stadt grosse Finanzprobleme habe, weil zu wenig «Nettozahler» nach Biel zögen.

Nettozahler sind Einwohner, die in Form von Steuern mehr in die jeweilige Stadt- oder Gemeindekasse einzahlen als sie Leistungen vom Gemeinwesen beziehen. Also – etwas salopp ausgedrückt – bestens ausgebildete Gutverdiener oder Personen mit einem stattlichen Vermögen.

Die Stadt Grenchen hält fast gleichzeitig fest, dass ihre Einwohnerzahl stärker steigt als die Steuereinnahmen. Das heisst: die Neuzuzüger zahlen im Durchschnitt weniger in die Stadtkasse ein als jene, die bereits in Grenchen wohnen. Oder, erneut etwas salopp formuliert: die Neuzuzüger kosten die Einheimischen Geld. Das Wachstum macht Grenchen ärmer.

Bei beiden Gemeinwesen stimmt also der Bevölkerungsmix nicht mehr. Was im Falle von Biel mit seiner schweizweiten Spitzenzahl an Sozialfällen auch nicht überrascht. Warum? Diese Gemeinwesen sind für schlechte (und für Null-) Steuerzahler attraktiver als für bestausgebildete und gutverdienende Fachkräfte. Wenn das heute so ist, hat die Politik vor etlichen Jahren bereits grobe Fehler begangen, die heute nur schwer und kurzfristig gar nicht korrigiert werden können. Die Rahmenbedingungen für Gutverdienende in Biel oder Grenchen müssten deutlich verbessert werden. Dem müsste eine Imagekorrektur folgen, die glaubwürdig daherkommt. Das heisst: sie muss durch Taten untermauert werden. Dann kann nach einem normalen Verzögerungseffekt mit dem Beginn einer Besserung gerechnet werden.

Im Kanton Solothurn ist jedoch nicht nur die Stadt Grenchen betroffen. Olten wird schon bald ebenfalls dazu zählen. Und der Kanton zählt betreffend Wirtschafts- und Steuerkraft nicht umsonst zu den nationalen Schlusslichtern. Dass in dieser Lage die Regierung ausgerechnet die Steuern für schlecht Verdienende reduzieren will, passt zwar ins Bild, zeugt jedoch von enormer Blindheit gegenüber Fakten und Realitäten.

Sonntag, 26. September 2021

Die Narrenbühne rechtlicher Beliebigkeiten

Was im vergangenen Jahr in der Romandie passierte, scheint Schule zu machen: Richter entscheiden nicht nach dem Gesetz, sondern nach ihrer persönlichen Befindlichkeit. Damals befand ein Richter, der Hausfriedensbruch der Klimagegner in der Filiale einer Schweizer Grossbank sei aufgrund des übergeordneten ideellen Zieles rechtens gewesen, bzw. nicht zu sanktionieren. Vor höheren Gerichtsinstanzen dürfte dieses «Urteil» der untersten Rechtsinstanz nicht standhalten. Dies als Trost für alle jene, die damit – völlig zu Recht – den Beweis erbracht sehen, dass in unserem Land nicht mit gleichen Ellen gemessen wird; auch nicht von der Judikative.

Diesmal jedoch ist es ein Solothurner Oberrichter, der sich ein Recht herausnimmt, das sonst allein dem Papst möglich ist (von dem dieser aber bereits seit Jahrzehnten keinen Gebrauch mehr macht): allein nach seinem persönlichen Gusto zu urteilen. Im Falle eines Aktivisten, der beim Schlachthof der Firma Bell (notabene einer Coop-Tochter, in deren oberstem Gremium seit jeher die SP bestens vertreten ist) in Oensingen zusammen mit seinen Kumpanen für grössere Schäden gesorgt hat, meinte der Oberrichter: «Die ideelle Motivation (…) vermindert Ihre Schuld.».

Da bleibt einem braven Schweizer Bürger, der sich täglich darum bemüht, alle möglichen und unmöglichen Gesetze einzuhalten, schlicht die Spucke weg. Wer also künftig zu schnell fährt, weil er dringend rechtzeitig zur Arbeit erscheinen will; wer sein Auto im Parkverbot abstellt, weil er sonst zu spät zur Messe kommt; wer das Haus des Nachbarn anzündet, weil der mit seinem Motorrasenmäher jeden Samstag die Luft verpestet bzw. dem Klima schadet und die Quartierruhe stört: alle diese «Sünder» dürfen also künftig damit rechnen, von diesem Solothurner Oberrichter mit Samthandschuhen angefasst zu werden.

Bloss wäre da vorher noch genau abzuklären, welche ideellen Motive denn dem besagten Oberrichter als ideell genug erschienen, um eine Strafminderung zu gewähren. Am einfachsten wäre, der Oberrichter hält diese Kriterien auf dem Internet fest. Die Kolleginnen könnten es ihm gleichtun, damit auch diesbezüglich volle Transparenz herrscht. Anderseits wäre auch wichtig zu wissen, welche Tatmotivation denn in den Augen dieses Richters strafverschärfend wirkt. Denn das wäre ja die andere Seite dieser Medaille.

Ein Beispiel: Wer zu schnell fährt, weil er schnelles Fahren lustig findet oder einfach cool, müsste auf diese Weise allenfalls mit einer doppelten Busse rechnen. Wer es hingegen tut, um dem Klima zu schaden, dem würde besagter Oberrichter wohl die dreifache Busse aufbrummen.

Frage: sind wir eigentlich noch in der rechtsstaatlichen Realität oder bewegen wir uns bereits auf der Narrenbühne der Beliebigkeiten?

 

Mittwoch, 22. September 2021

"Vorfahrt" für Gleichheit statt für Fleiss und Leistung?

Die Mär von der Gleichheit – oder wie aus Gleichen - einfach so - «Ungleiche» werden.

Zwei Buben gehen im gleichen Dorf zusammen zur Schule. Mitte/Ende der 60-er Jahre. Beide Väter sind Angestellte. Beide Familien kinderreich. Der eine Knabe möchte ins Gymnasium, der andere will das KV machen, «weil man dort schon in der Lehre etwas verdient». Der Gymnasiast sieht deshalb bald seinen ehemaligen Klassenkameraden mit Freundin und Opel Manta durchs Dorf brausen, während er zu Fuss zum Bahnhof und Richtung Uni geht. In den Ferien verdient der Gymnasiast/Uni-Student ein Zubrot in der Industrie, um das Portemonnaie der Eltern zu entlasten; der Kollege lässt es sich in seinen Ferien am Adria-Strand in Rimini wohl sein.

Die Eltern des Gymnasiasten können sich kein Auto leisten, während des Kollegen Vater am Sonntag mit seinem neuen VW-Käfer eine «Fahrt ins Blaue» bzw. zum Zvieriplättli in der Landbeiz macht. Zieht in die eine Stube bereits ein Farbfernseher, steht in der anderen nicht einmal ein Schwarz-Weiss-Gerät. Geniessen die einen Eltern den Feierabend, erledigen die anderen zusätzliche Hauswart- und Putzarbeiten, um den Kindern die teuren Ausbildungen zu ermöglichen.

30 Jahre später arbeitet der ehemalige KV-ler bei einem bundesnahen Betrieb als Angestellter und wohnt mit seiner Familie in der Mietwohnung im Nachbardorf. Der ehemalige Gymnasiast besitzt ein eigenes Haus und eine Ferienwohnung. Er hat nach dem Uni-Studium Karriere gemacht in der Privatwirtschaft. Später hat er mit seinem Ersparten ein eigenes Unternehmen aufgebaut. Freizeit und Hobbys standen da über Jahre im Hintergrund; nicht selten wurde er dafür belächelt, von Manchen gar kritisiert.

Die Steuerrechnung des ehemaligen Gymnasiasten liegt rund zehnmal höher als jene seines alten Schulkollegen. Einkommen und Vermögen divergieren stark.

Diese Differenz ist jedoch vielen Einwohnern dieses Landes und besonders den linken und grünen Parteigängern ein Dorn im Auge. Mit allen Mitteln sollen die Einkommens- und Vermögensunterschiede nach unten nivelliert werden. Initiative um Initiative wird dafür lanciert. Der Tüchtige muss mit dem Vorwurf leben, sein Vermögen auf Kosten der Anderen gemacht zu haben; ja, etwas zu besitzen, das ihm eigentlich gar nicht zusteht. Denn sein ehemaliger Schulkollege hat das ja auch nicht.

Warum dieser Unterschied heute existiert und wie er zustande kam, interessiert dagegen niemanden. Es könnte ja gar jemand auf den Gedanken kommen, den Vorwurf in sein Gegenteil zu drehen? 

Die Schweiz ist wohlhabend geworden dank dem Fleiss und der Initiative vieler Menschen in diesem Land. Alle Einwohner der Schweiz profitieren heute von diesem Wohlstand. Respekt und Achtung für Fleiss und Leistung würden diesen Wohlstand auch künftig sichern; Gleichmacherei nach unten wird ihn zerstören.

P.S. Die beiden Personen sind nicht erfunden; es gibt sei wirklich.

 

Samstag, 18. September 2021

Höchste Zeit für fundamentalen Kurswechsel

Kürzlich hat erneut ein Mitarbeiter einer sehr angesehenen Schweizer Treuhandfirma die Steuerpolitik des Kantons Solothurn gegenüber den Unternehmen als «deutlich strenger» und als «fiskalistischer» bezeichnet als die der meisten anderen Schweizer Kantone. Das ist auch der Tenor in den Unternehmenskreisen selber im Kanton. Wer – und das sind enorm viele der Solothurner Unternehmen – in diversen Kantonen Steuern zahlen muss und damit mit diversen Steuerbehörden zu tun hat, stützt diese Aussage aus eigener Erfahrung praktisch durchwegs.

Das ist, Ratings hin oder her, eine Riesenhypothek für den Kanton. Nicht zuletzt bei der Ansiedlung neuer Unternehmen. Praktisch ausnahmslos werden diese von Steuerberatern und Treuhändern begleitet und unterstützt. Und diese zeichnen ihren Kunden gegenüber ein Bild der Solothurner Unternehmenssteuer-Praxis, das jeder Beschreibung spottet.

Man weiss, dass nicht zuletzt der Bauer (und notabene Empfänger staatlicher Subventionen) Peter Wanner als FDP-Finanzdirektor die Steuerverwaltung dazu angehalten hat, den Unternehmen gegenüber möglichst keine Toleranz walten zu lassen. Jetzt ist erneut ein freisinniger Bauer Finanzdirektor. Und er lässt sehr (zu?) schnell durchblicken, dass er jetzt als Amtsinhaber einen anderen Blick auf die Steuerfragen habe als vorher als Parlamentsmitglied.

Mit anderen Worten: erneut ein Finanzdirektor, der nicht auf die Unternehmen zugeht, der wenig oder null Verständnis für unternehmerische Belange hat? Peter Hodels Taten werden es zeigen. Dass er jedoch bereits andeutete, gegenüber einer Erhöhung der Katasterschätzungen offen zu sein, lässt wenig Gutes erahnen. Ihm sei ins Stammbuch geschrieben: «Sie bestimmen die Steuerpraxis, nicht die Verwaltung.»

Dem Kanton Solothurn bleibt nur wenig Zeit, seine Steuerpraxis gegenüber juristischen Personen zu überdenken und zu revidieren. Allein mit den Filialen von Logistikunternehmen im Raum Härkingen lässt sich die Steuerkasse des Kantons künftig nicht füllen. Die Schmerzgrenze ist für viele Unternehmen – besonders auch für Familienunternehmen – erreicht, für nicht wenige bereits überschritten. Eine Sitzverlegung ist gerade für wertschöpfungs- und ertragsstarke Unternehmen keine besondere Herausforderung (mehr) – in Zeiten des propagierten und geförderten Home-Offices erst recht nicht. Die Felle beginnen davon zu schwimmen und der Sog verstärkt sich täglich.

Mittwoch, 15. September 2021

Die linksgrüne Missachtung des direktdemokratischen Rechtsstaates

Die höchste Instanz in der Schweiz ist der Souverän, das Stimmvolk. Dann folgen die Parlamente, quasi als Delegierte des Souveräns. Diesen beiden haben die Richter auf Bundesebene nicht dreinzureden. Deshalb besitzt die Schweiz auch kein Verfassungsgericht. Das Bundesgericht kann zwar Kantone und Gemeinden zur Verfassungskonformität zwingen; nicht aber den Bund.

So mussten denn auch alle Kantone auf Geheiss des Bundesgerichts in ihren Steuergesetzen die sogenannte Heiratsstrafe abschaffen. Bei der Bundessteuer besteht sie noch immer. Ein weiteres Beispiel: Kein Mann kann den Bund in Lausanne einklagen, weil er ein Jahr länger arbeiten muss als die Frauen, bis er das Recht auf eine volle AHV-Rente hat. Oder weil es für ihn keine AHV-Witwerrente gibt; eine Witwenrente für die Frauen dagegen schon.

Die Schweizer Klimaseniorinnen, ein Verein in Diensten von Greenpeace, wollte die Schweiz in Lausanne verklagen, weil sie zu wenig unternehme gegen den Klimawandel. Weil sie dort nicht Gehör fanden bzw. nicht finden durften, verklagten sie die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das Urteil wird in Bälde erwartet.

Was sie also auf dem legitimen direktdemokratischen, dem politischem Weg via Parlament, Initiativen oder Referenden nicht schafften, wollen diese alten Damen jetzt auf juristischem Weg einfordern. Und das erst noch mit der Hilfe fremder Richter. Dies entspricht durchaus der immer stärker werdenden Missachtung unseres demokratischen Systems durch die Grünen und die SP. Das Stimmvolk ist ihnen offenbar zu dumm, weil es mehrheitlich nicht so stimmt, wie sich das die Linken und Grünen vorstellen. Da wird es eben flugs übergangen oder man sucht sich Richter aus, die das «tumbe» Volk zur Räson zwingen sollen. «Schlimmstenfalls» erklärt man auch ganz einfach bestehende Gesetze, die einem nicht in den parteipolitischen Kram passen, für unmoralisch oder unethisch und missachtet sie schlicht, wie das in der Stadt Zürich schon fast routinemässig geschieht.

Während die einen der politischen Kontrahenten diesem Treiben mit den Händen in den Hosentaschen zuschauen, warten die anderen bloss darauf, bis auf diese Weise genug Wasser auf ihre eigenen Mühlen geleitet wurde. Werden sich die Europa-Richter gegen die Schweiz entscheiden, wird vor allem die SVP davon profitieren. Das Klima jedoch mit Bestimmtheit nicht.

Samstag, 11. September 2021

Das Ausnützen unserer energiemarkttechnischen "Unmündigkeit"

Die Teuerung in der Schweiz zieht deutlich an. Noch nicht so stark wie zum Beispiel in Deutschland oder in der EU gesamt – aber das haben wir vor allem dem stärker werdenden Franken zu verdanken, der die Importe verbilligt. Insbesondere für Rentnerinnen und Rentner ist das keine erfreuliche Perspektive. Denn sowohl die AHV wie die BVG-Gelder (2. Säule) hinken der Teuerung stets hinterher, falls sie jene überhaupt ausgleichen können. Besonders prekär ist die Situation bei den Pensionskassen. Denn erstens müssen diese die Löcher stopfen, die durch den zu tiefen Umwandlungssatz (bzw. durch unser aller Älterwerden) entstehen, und zweitens kämpfen sie mit den enorm tiefen Zinsen.

Ja – und was wir als Rentner «auf der hohen Kante» bzw. ein Arbeitsleben lang angespart haben, liegt nun auf der Bank rum, arbeitet nicht für uns und wir müssen froh sein, wenn wir nicht noch Negativzinsen bezahlen müssen. Von einer positiven und ordentlichen Verzinsung der Sparkonti sind wir noch fast Lichtjahre entfernt.

Da haben es staatliche Monopolisten besser – letztlich zu unser aller Lasten. Soeben gaben die staatlichen Stromfirmen AEK (Tochter der bernischen BKW) und die (stadt-)solothurnische RegioEnergie bekannt, dass ihre Strompreise im nächsten Jahr sehr stark ansteigen werden. Zwischen 5 und 10% werden das sein, ein Vielfaches der Teuerung. Beide schieben den Schwarzen Peter sofort weiter auf die Teuerung bei den Stromnetzen. Aber erstens ist das nur die halbe Wahrheit und zweitens besteht auch dort ein (staatliches) Monopol.

Weder werden diese unsere zusätzlichen Gelder für Investitionen in klimaneutrale und damit zukunftsträchtige Innovationen verwendet noch in die Versorgungssicherheit und damit den forcierten Ausbau der Stromproduktion investiert. Schon gar nicht wird damit eine (neue) europäische Vernetzung oder eine Modernisierung des sehr veralteten Schweizer Stromnetzes bezahlt. Das Geld fliesst in die Taschen der Monopolisten und in jene ihrer staatlichen Besitzer und dürfte dort in der Administration und den sowieso schon komfortablen Löhnen «versickern». So alimentieren denn Solothurner Strombezüger u.a. die Berner Staatskasse. Und dafür gibt’s nicht mal ein Dankeschön aus der Bundesstadt...

Die Preise steigen jedoch letztlich, weil der Strommarkt noch immer nicht liberalisiert ist. Weil zu viele Städte und Kantone von ihren Stromunternehmen profitieren (bzw. die Kassen äufnen lassen) und diese sich zusammen mit den Unternehmen seit Jahrzehnten mit all ihrer Macht gegen eine Marktliberalisierung stemmen.

Und wer bezahlt am Ende die Rechnung dafür? Die privaten Stromkonsumenten. Warum tun sie das eigentlich ohne Murren, obwohl das, was hier geschieht, unerhört ist? Warum lassen sie sich von Politikern und Behörden freiwillig eine energiemarkttechnische Unmündigkeit aufzwingen? 

Man muss kein Prophet sein, um vorauszusehen, dass spätestens bei weiteren solchen massiven Preissteigerungen die Reaktion des bis anhin «brav still gesessenen» Stimmbürgers folgen wird. Hoffentlich entweicht dann dieser Druck nicht in eine Richtung, welche dannzumal linksgrüne oder rechte Populisten vorgeben.

P.S. - Sehr speziell ist das Verhalten der AEK. Sie verschickt ihren Kundinnen einen seitenlangen nichtssagenden Brief. Wer wissen will, wie viel (mehr) Geld er künftig für seinen Stromkonsum in die Hand nehmen muss, soll sich gefälligst selber einloggen/anmelden (damit er künftig einfacher mit Werbemails traktiert werden kann) und das selber herausfinden. Kennen die das Wort "digital" bei der AEK/BKW auch für etwas Anderes als für die eigene Werbung? Wieso können Sie nicht zusammen mit der aktuellen Rechnung die präzisen Mehrkosten ausweisen? Wäre doch eigentlich am einfachsten und am transparentesten? Oder wäre ihnen das dann doch zu viel der Transparenz? (siehe oben)

Dienstag, 7. September 2021

Tabus verschleiern Wahrheiten

Wer heute nicht die Wahrheit sagt, dem wird sie morgen um die Ohren fliegen.

Bereits bei der ersten Corona-Welle war aufmerksamen Einwohnern dieses Landes nicht entgangen, dass vor allem Immigranten, besonders jene aus Süd- und Südosteuropa überdurchschnittlich stark von der Pandemie betroffen waren. So sprechen etwa die auf Gemeinden aufgeschlüsselten Zahlen des Kantons Solothurn eine deutliche Sprache. Aber auch das Spitalpersonal, Ärzte wie Pflegefachleute, erklärten im Gespräch immer wieder, dass – neben den Hochbetagten aus den Pflegeheimen – viele Mitglieder dieser sozialen Gruppen die Spital- und Intensivbetten füllen.

Aber Politik wie Medien schauten weg. Aus Angst davor, damit diskriminierende oder gar rassistische Aussagen zu machen bzw. dazu verdächtigt zu werden.

Die 2. Welle hat die Beobachtungen bei der ersten bestätigt. Erstmals tauchten in den Medien nun scheue Hinweise auf. In der Regel äusserst vorsichtig im Konjunktiv. Umso mehr als das BAG dazu bloss erklärte, dass es dazu über keine Statistiken verfüge. Diese wären problemlos erhältlich gewesen – wenn man gewollt hätte. Aber die Wahrheit der Zahlen passte nicht ins politische Bild des linksdominierten BAG und deshalb schaute man gezielt weg statt hin.

Nun sind wir mitten in der 4. Welle und wegschauen geht definitiv nicht mehr. Jetzt wird auch klar, dass die Politiker und Behörden, die im Frühjahr 2019 wegschauten, den Hauptbetroffenen (und zudem dem Schweizer Gesundheitswesen und allen Chronischkranken) einen Bärendienst erwiesen haben. Die Schweizer Behörden haben sie mit ihren Informationen nicht erreicht – zwielichtige Botschaften aus ihren ehemaligen Heimatländern aber schon. Ausgerechnet jene Parteigänger, die sonst immer viel Geld für die Integration der Zugewanderten fordern, haben diesmal nicht einmal eine direkte Ansprache der Hauptbetroffenen für nötig erachtet.

Jetzt musste zum Beispiel die Zürcher Regierung die Notbremse ziehen. Und prompt lanciert sie damit die so unerwünschte Diskriminierungsdebatte. Jahrelang haben wir uns angestrengt, Tabus zu errichten im Bereich und im Umgang mit der ausländischen Wohnbevölkerung. Es ist Zeit, diese Tabus, die sich zu dicken Kartoffeln auf unseren Augen und Verbotsschildern in unserem Denken ausgewachsen haben, über Bord zu werfen. Nehmen wir wieder wahr, was ist. Sagen wir wieder, was wir wahrnehmen. Diskutieren wir das in offenen Gesprächen – und damit zum Nutzen aller.

P.S. - Der Bundesrat hatte am 1. September nicht den Mut, schärfere Vorschriften für Ungeimpfte zu erlassen. Er betonte lediglich, dass es nicht wieder soweit kommen dürfe, dass lebenswichtige Operationen verschoben werden müssen, weil (ungeimpfte) Covid-Patienten die Intensivstationen "verstopfen". Inzwischen ist genau dies eingetreten. Schwerstkranke Patienten leiden nun darunter, dass die Mehrheit des Bundesrates über zu wenig Weitsicht und Zivilcourage verfügt.

Montag, 6. September 2021

Amtlich geregelte Freiwilligkeit

Der Solothurner Kantonsrat hat soeben ein grosses Problem unseres Kantons gelöst. Dies auf Antrag der Regierungsrätin Susanne Schaffner (SP). Jetzt steht einer erfolgreichen Zukunft des Kantons nichts mehr im Weg.

Zur Klarstellung: Nein, dies war nicht mein Ernst. Es war ironisch gemeint.

Das Solothurner Parlament hat nach gewalteter Diskussion doch tatsächlich einen Gesetzestext verabschiedet, der die Freiwilligenarbeit regelt. Bzw. der die Gemeinden dazu anhält, das zu tun. Da steht denn u.a., dass die Gemeinden dafür sorgen müssen, dass die «Einsätze von fachlich anerkannten Personen» geleistet werden.

Das heisst wohl, dass die Nachbarin unsere Kinder nicht mehr spontan und einfach so mal hüten kann. Sondern dass sie dafür künftig eine Bewilligung einholen muss (gegen Bares, versteht sich); dass die Gemeinde jemanden anstellt, der die Freiwilligen und ihre Arbeit überwacht, damit alles mit rechten Dingen zugeht. Wo kämen wir hin, wenn jeder auf die Idee käme zum Beispiel Unrat in den Wäldern und am Aareufer einfach so einzusammeln und zu entsorgen? Wenn Irgendjemand der alten Dame im Quartier die Einkäufe besorgen könnte, ohne dass dieser Jemand eine amtliche Bewilligung dafür hätte und der amtlichen Kontrolle unterstünde?

Auf dass wirklich kein Jota mehr in diesem Staat ohne Amtsstube und amtliche Regelung funktioniert. Denn dort weiss man schliesslich besser als bei Meiers oder Müllers und als irgendwo sonst, was wie zu funktionieren hat, damit es richtig funktioniert.

Wohl dem Staat, der aktuell solche Probleme hat. Und: Ein dreifach Hoch auf die Bürokratie!

Für diese Regelung gibt es nur einen sinnvollen Ort: zuunterst im Papierkorb.


Apropos: 

Einmal mehr erinnert dies an das politische Handlungsprinzip Nr. 1 im 21. Jahrhundert: Wenn sich etwas bewegt, wird es besteuert. Bewegt es sich dann immer noch, wird es reguliert. Bewegt es sich nicht mehr, wird es subventioniert.

Freitag, 3. September 2021

Die Wähler für saudumm verkaufen

Das ist das Paradebeispiel dafür, wie man die Wähler für dumm verkaufen will (oder allenfalls gar kann?). Die SP hat zusammen mit den Gewerkschaften und der SVP fleissig am Grab für das Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU geschaufelt. Erfolgreich, wie wir inzwischen wissen. SP und Gewerkschaften wollten damals den Schweizer Lohnschutz nicht aufgeben und die EU wollte das partout nicht zulassen.

Nun will die SP, dass die Schweiz der EU beitritt. Das schreibt sie jedenfalls im neuen Parteiprogramm und sie kommuniziert das auch so. Dabei würde der Lohnschutz diskussionslos fallen. Das ist für jeden denkenden Menschen offensichtlich. Warum also diese Kehrtwende?

Die SP kann so das Scheitern des Rahmenabkommens der SVP in die Schuhe schieben. Dabei vertraut sie allerdings auf das allzu kurze Gedächtnis des Wählers. Gleichzeitig kann die SP eine «Lösung» anbieten, die keine ist und von der die Partei weiss, dass sie nie Realität wird. Kommt es aber trotzdem wider Erwarten anders, könnte sie in einer möglichen Volksabstimmung dann immer noch dagegen sein. 

Die SP verkauft also den potenziellen Wählern einen EU-Pseudobeitritt und tut so, als sei das eben Geschehene gar nie passiert. Das ist in einer direkten Demokratie ein bisschen gar viel der Unverfrorenheit. Offenbar zielt die SP (bloss noch) auf eine Wählerbasis von Idioten, die heute nicht mehr weiss, was gestern war und sich von der Partei nach Strich und Faden an der Nase herumführen lässt. Dies auf eine Weise, wie das sonst nur autoritäre Regimes tun, die den Bürger sowieso nie für voll nehmen. Dienen solche der SP nun als Vorbild? Und: Ist es das, was uns erwartet, wenn die SP in diesem Land einmal die stärkste Partei werden sollte?