Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden müssen gemäss neuem Bundesgesetz eine sogenannte «Lohngleichheitsanalyse» durchführen. Die ersten Resultate liegen nun vor (NZZ am Sonntag, 15-08-2021). Und sie lassen den Schluss zu, dass das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG), das in den letzten Jahren seine Stellenprozente tüchtig erhöhte, davon enttäuscht ist. Man hatte viel Wasser auf die eigenen Mühlen erwartet; jetzt sind bloss ein paar magere Tropfen in Sicht.
Denn die Analyse, ausgewertet immerhin von einem spezialisierten Institut der Universität St. Gallen, ergab, dass rund 97% der Unternehmen beim Lohn alles korrekt abwickeln. Bloss bei 3% ergeben sich «nicht erklärbare Unterschiede» zwischen den Löhnen der Frauen und jenen der Männer. Wer aber nun erwartet hat, dass das EBG darauf hocherfreut reagiert und jetzt damit beginnt, einen Teil seiner vielen Arbeitsplätze abzubauen, sieht sich getäuscht. Die unmittelbare Reaktion der Berner Bundesbeamtinnen, die bisher stets behauptet haben, die Lohndiskriminierung sei riesig in unserem Land: Diese Ergebnisse lägen wohl daran, dass viele Unternehmen bei den Angaben geschwindelt hätten.
Das heisst also, das EBG unterstellt den Unternehmen in einem Generalverdacht, sie würden bewusst falsche Angaben machen. Damit würden sich jedoch diese Unternehmen bzw. deren Buchhalter, Personalchefs oder – wohl sehr häufig – deren beauftragte externe Treuhandfirmen strafbar machen. Und genau dieses strafbare Handeln unterstellt ihnen unbesehen und pauschal eine offizielle Bundesstelle, «gedeckt» offensichtlich durch den zuständigen SP-Departementschef, Bundesrat Alain Berset.
Das ist ein unerhörtes Vorgehen; ein absolut unerhörter Pauschalvorwurf eines Bundesamtes gegenüber der Schweizer Wirtschaft. Dabei werden Unternehmen kaum irgendwo derart häufig und streng staatlich kontrolliert wie die unsrigen: AHV-Revision, Steuerrevision, Mehrwertsteuer-Revision und für alle mit Dienstleistungen oder Produkten für die öffentliche Hand auch die Lohngleichheitskontrolle – und alle diese Kontrollen finden stets vor Ort statt; bei völlig offenen Büchern.
Hat da beim EBG vielleicht jemand panische Angst davor, die eigene Daseinsberechtigung und damit den Job zu verlieren?
Oder darf schlicht nicht sein, was dem EBG und seinem Chef nicht
in deren verstaubte, eng-ideologische Schublade passt? Denn mit der Begründung
der tieferen Frauenlöhne lehnen die gleichen Stellen etwa die Erhöhung des
Frauenrentenalters auf 65 Jahre ab. Mit den neuen Fakten kommt ihnen das letzte
gewichtige Argument abhanden…
Apropos: Die Linken und Grünen, unterstützt durch die Mitte der Bundesversammlung, müssten nun ebenfalls feststellen, dass ihre Forderung nach der Lohngleichheitsanalyse die Wirtschaft zwar viel Geld kostet, den Arbeitnehmenden aber nichts bringt und ausser bei der Verwaltung nirgends neue Arbeitsplätze schafft. Einmal mehr haben sie also ein Stück überflüssige Bürokratie geschaffen.
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