Samstag, 14. August 2021

Die Büchse der Pandora am besten nicht öffnen

Die «99%-Initiative» will die Umverteilung von Geld in der Schweiz weiter erhöhen. Wer sein Geld statt in die Ferien auf den Malediven in ein Unternehmen investiert, soll künftig dafür bestraft werden. Suggeriert wird dabei, dass bloss 1% der Schweizerinnen davon betroffen sein werden. Das ist aber ebenso falsch wie die Initiative, die einer linksideologischen Verblendung entspringt.

Besteuert wird in der Schweiz aufgrund der «wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit». Das heisst, wer viel verdient, weil er viel arbeitet oder viel Zeit und Geld in seine Ausbildung investiert hat, bezahlt auch viel Steuern. Ausserdem wird die Umverteilung durch viele andere Kanäle verdoppelt und verdreifacht: wer viel verdient, zahlt viel mehr in die AHV-Kasse ein als er daraus je zurückbekommt. Denn wer einen Bruttolohn von mehr als CHF 86'040 (Stand 2021) erhält im Jahr, hat Anspruch auf die AHV-Maximalrente von CHF 2390 pro Person oder CHF 3585 pro Ehepaar. Wer mehr verdient, bezahlt damit seine AHV-Prämie als Solidaritäts-Beiträge für die weniger Verdienenden. So funktionieren die AHV-Prämien heute recht eigentlich als Reichensteuer. Jährlich werden allein auf diese Weise nach neusten Berechnungen mehr als 20 Milliarden Franken umverteilt.

Ein weiteres Beispiel sind die Krankenversicherungsprämien. Ab Mittelstand abwärts werden die Prämien durch Bund und Kantone verbilligt. Zu Lasten der Steuerzahler eine jährliche Milliardenumverteilung. Kita- und Pflegeheim-Kosten, die sich nach dem Einkommen richten. Subventionierte Wohnungen für sozial Schwache etc. Alles sind dies Elemente der Umverteilung.

Die zusätzlichen Steuern für die Kapitaleinkommen (jeder Franken soll hier eineinhalbmal versteuert werden müssen) treffen aber nicht nur die Reichen und «Superreichen». Sie treffen auch jene, die Arbeitsplätze geschaffen und ein KMU aufgebaut haben. Sie treffen auch den alleinstehenden Rentner, der nach dem Tod seiner Frau das jahrzehntelang abgesparte Einfamilienhaus aufgegeben hat und in eine kleine (altersgerechte) Mietwohnung umgezogen ist. Er muss die Mieteinnahmen fürs Einfamilienhaus, mit denen er seine neue Miete decken möchte, gemäss Initiative so hoch versteuern, dass ihm zusammen mit den übrigen Steuerbelastungen auf der Liegenschaft nur noch der Verkauf bleibt. Sollte der gleiche Rentner seine 2. und 3. Säule zudem als Kapitalabfindung bezogen haben und nicht als Rente, wird er nun auch hier mit einer völlig ungerechtfertigten und ungerechten «Supersteuer» belastet.

Ein fieser Trick ist jedoch, dass diese Initiative quasi via Hinterstübchen die Kapitalgewinnsteuer einführen will, die der Souverän bereits mehrfach abgelehnt hat. Diesmal wäre die neue Steuer sogar exorbitant hoch. Offen bleibt ferner, was dann geschieht, wenn in einer Rezession die Familienunternehmen und KMU Defizite schreiben und verkauft werden müssen; um die Arbeitsplätze zu retten, zum Beispiel. Oder wenn ihr Steuerwert einfach sinkt statt steigt. Was passiert dann steuerlich mit den Kapitalverlusten?

Die Ideologen haben mit kommunistischen Gedanken im Kopf ein Steuerpaket geschnürt, das auffällig der Büchse der Pandora ähnelt und damit am besten rasch und nachhaltig ungeöffnet entsorgt wird.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen