Montag, 30. August 2021

Noch mehr Rucksäcke - bis der Krug bricht

Unternehmen müssen heute enorm viele, an sich unternehmensfremde Auflagen erfüllen. Und es werden laufend mehr. Die Politik gefällt sich darin, neue Vorschriften zu erlassen und Aufträge zu erteilen. Vieles davon ist an sich vernünftig und zumindest nachvollzieh- oder begründbar. Und es sind auch nicht die einzelnen Auflagen, die für ein Unternehmen zum Problem werden. Es ist deren schiere Zahl. 

Aufgabe eines Schweizer Unternehmens, beziehungsweise seiner Mitarbeitenden und seiner Kader ist es, kreativ und innovativ qualitativ hochwertige Produkte herzustellen, die trotz hoher Preise auf dem Weltmarkt konkurrenzfähig sind. Damit können in der Schweiz qualitativ hochwertige Arbeitsplätze mit guter Wertschöpfung erhalten und im besten Fall noch zusätzliche geschaffen werden.

Das ist auch nötig. Denn das in Schweizer KMU (und das sind die allermeisten unserer Unternehmen) erwirtschaftete Geld kommt den Mitarbeitenden, den Lieferanten (darunter in den allermeisten Fällen ebenfalls KMU und sehr viele Gewerbler) sowie Gemeinden, Kantonen und dem Bund zugute. Ohne erfolgreiche Firmen keine Arbeitsplätze und keine Steuereinnahmen.

Arbeitsplätze, bzw. erfolgreiche Firmen sind aber nicht gottgegeben. Nötig sind dazu Privatpersonen, die ihr – meist hart erarbeitetes – Vermögen in den Aufbau eines Unternehmens stecken. Die selber jahrelang auf Vieles verzichten, um ihrer Idee zum Durchbruch zu verhelfen. Wer es geschafft und Erfolg hat, hat aber nicht ausgesorgt. Jedes Geschäftsjahr beginnt wieder bei null Franken. Mit dem Erfolg von gestern kann ich morgen nichts mehr kaufen. Mit anderen Worten: um als Unternehmen auch morgen und übermorgen erfolgreich zu sein, muss heute Geld in die Forschung und Entwicklung neuer und (noch) besserer Produkte investiert werden. Müssen die Mitarbeitenden laufend weitergebildet werden. Müssen die Entwicklungen an den Märkten frühzeitig erkannt und die Produktepalette oder die Dienstleistungen danach ausgerichtet werden.

Kader und Mitarbeitende sind damit täglich neu herausgefordert. Nicht um noch mehr Geld zu verdienen, sondern in erster Linie, um das bisher Erreichte zu sichern, um die Zukunft der Arbeitsplätze zu sichern. Die globalen Entwicklungen sind rasch und unumkehrbar. Rücksichten auf Nachzügler nimmt niemand. Wer den Zug verpasst, verliert als KMU-Unternehmen meist alles: der Pionier oder Besitzer ist sein ganzes Vermögen los, die Mitarbeitenden ihren Arbeitsplatz.

Zu viele Politiker und Medien- sowie Interessenvertreter (insbesondere im Bereich der NGO) sind jedoch der Meinung, anderes als der Fokus auf die Arbeitsplätze müsse für ein Unternehmen, für einen Unternehmer an erster Stelle stehen: Gleichstellungsforderungen, Umweltforderungen, Klimaziele, allgemeine ethische Auflagen, Auflagen betreffend Rassismus und im Sozialbereich, etc. Die Liste wird fast wöchentlich länger. Jedenfalls für Schweizer Unternehmen. Sie gilt jedoch nicht zum Beispiel für chinesische (Staats-)Firmen, die ihre Billigware dank Internet und dank Schweizer Transportvergünstigung zum Schleuderpreis und massenhaft in unsere Haushaltungen liefern dürfen.

Gleichlange Spiesse stellen hier auf der Politagenda nicht mal einen Diskussionspunkt dar.

Wir können so weiterfahren und uns einen Heiligenschein nach dem andern aufs Haupt setzen, indem wir unseren Unternehmen laufend weitere zusätzliche Rücksäcke aufbürden. Bloss: auch dieser Krug geht nur so lange zum Brunnen, bis er bricht.

Donnerstag, 26. August 2021

Und nie ist es genug mit der Umverteilung

Die vorberatende Nationalratskommission hat zwar die Vorschläge des Bundesrates zur BVG-Revision teilweise «korrigiert». Dennoch ist erstaunlich, wie die Mehrheit der Sozialkommission offensichtlich weder Verständnis hat für unsere Wirtschaft und die Erhaltung guter Arbeitsplätze noch gewillt ist, dafür etwas zu tun.

Geht es nach der nationalrätlichen Sozialkommission, sollen künftig diejenigen Betriebe, die vor allem Spezialisten und best- bzw. an einer Hochschule ausgebildete Personen beschäftigen – und damit notabene eine höhere Wertschöpfung aufweisen – jene Betriebe quersubventionieren, die vorwiegend schlecht ausgebildete Personen beschäftigen und die auch entsprechend wenig in deren Aus- und Weiterbildung investieren. Dienstleistungsbetriebe wie Architektur- und Ingenieurbüros, Treuhandunternehmen, Versicherer etc. sollen also künftig zum Beispiel Gastro- und Landwirtschaftsbetriebe unterstützen. Kurz: Unternehmen, die höhere Löhne bezahlen (müssen), sollen künftig jene Betriebe quersubventionieren, die tiefe Löhne bezahlen.

Wie kommen die Volksvertreterinnen dazu, eine solche (und damit eine weitere) Umverteilung – diesmal direkt in der Wirtschaft – vornehmen zu wollen? In der Beruflichen Vorsorge (dem BVG) herrschte einmal die Grundidee: Jedem Lohnbezüger sein BVG-Konto, das er zusammen mit seinem Arbeitgeber für die Jahre nach der Pensionierung äufnet. Leider hat die Politik diesen Weg der Tugend bereits vor Jahren gründlich verlassen. Erst begann es mit der Umverteilung der arbeitenden Bevölkerung zu den ersten BVG-Rentnerinnen. Damit diese relativ rasch eine gute BVG-Rente erhielten, wurde die sogenannte «Eintrittsgeneration» flugs bevorzugt. Diese hatte zwar nicht «von Jugend auf» ihr Alterskonto geäufnet, sondern das Geld anderweitig ausgegeben. Aber jetzt sollte sie trotzdem mehr erhalten, als sie gespart hatte. Wenig später begannen die Politiker an der Verzinsung ("Mindestzinssatz") herumzuschrauben; erneut zu Lasten der jüngeren Generationen. Darauf folgte die unsägliche Geschichte mit dem Umwandlungssatz, der alsbald ebenfalls verpolitisiert wurde.

Die Folge: Wer eine BVG-Rente bezog, hat dies in den letzten Jahren immer stärker auf Kosten der jüngeren Generationen getan, denn er hat seine Rente nur teilweise – und zu einem laufend kleiner werdenden Teil – selber finanziert. Das ist Politik nach dem Prinzip: Konsumiere heute – irgendwann wird schon irgendwer bezahlen. Hauptsache die Wähler von heute sind glücklich.

Nun haben die Politiker also eine weitere Umverteilung entdeckt. Dafür gibt es zwar keinen ökonomischen, vorsorge- oder steuertechnischen Grund. Auch volkswirtschaftlich ist es reiner Blödsinn. Aber: die Wähler werden vielleicht danken. Grund genug, es zu versuchen. Auch gegen jede Vernunft.

Bestrafen wir also im BVG jene, die ihre Hausaufgaben gemacht haben und belohnen wir die Säumigen. Die Suppe, die wir damit einbrocken, werden ja die folgenden Generationen auszulöffeln haben. Die Sozialkommission des Nationalrates will damit offenbar einen substanziellen Beitrag leisten zum Attraktivitätsverlust des Unternehmensstandortes Schweiz und zur Unglaubwürdigkeit ihrer eigenen Politik.

 

Sonntag, 22. August 2021

Finanzlöcher schaufeln für rein gar nichts?

Basteln und auf ein Wunder hoffen. So könnte man die aktuelle Steuerpolitik des Kantons Solothurn auf eine Kurzformel bringen. Oder: Was macht ein Kanton mit einer der schweizweit tiefsten Wertschöpfungen, um das zu ändern? Er macht sich für weniger Verdienende, besonders für Familien mit tiefen Einkommen attraktiv. Das ist kein Fastnachtsscherz. Leider. So lauten im Ernst die neusten steuerpolitischen Vorschläge der Solothurner Regierung. Was sie damit erreichen will, weiss sie wohl nicht einmal selbst. 

Erfolgreiche Politik besteht jedoch nicht einfach darin, eine in einer Volksabstimmung mehrheitsfähige Vorlage zu zimmern; sie sollte auch noch gescheit sein. Erfolgreich wird diese Vorlage vielleicht an der Urne sein. Damit hat es sich aber. Denn sie reisst zwar neue Löcher in die Kantonsbilanz (immerhin jährlich rund 65 Millionen sind prognostiziert). Im Gegensatz zu Steuersenkungen für die Wirtschaft, die KMU, das Gewerbe und die Gutverdienenden, sind diese Löcher jedoch nicht als Investitionen, sondern als dauerhafte Fehlbeträge zu betrachten. Das Einzige, was in dieser neusten Vorlage ein «gesundes» Wachstum aufweisen wird, sind damit diese Fehlbeträge.

Im nächsten Schritt will der Kanton dann auch noch die Katasterschätzungen erhöhen. Das heisst, dass Wohneigentum im Kanton unattraktiver werden soll. Weil auch jüngst die Vermögenssteuern erhöht wurden, wird das in erster Linie die Gutverdienenden treffen, die ihrerseits auch die Löcher für die jüngsten Steuersenkungen stopfen sollten.

Kein vernünftiger Mensch und schon gar kein Ökonom wird behaupten können, dass diese Politik am Ende «aufgeht». Das Ergebnis wird sein, dass der Kanton Solothurn sich als wirtschaftsschwacher Kanton am Ende der Rangliste so richtig und permanent festsetzt. Wer kann denn in der heutigen Zeit eine solche Steuerpolitik betreiben, die Schulden aufhäuft für die kommenden Generationen, ohne damit weder kurz- noch langfristig irgendeinen klitzekleinen Mehrwert zu generieren?

Solothurn benötigt mehr Arbeitsplätze mit hoher Wertschöpfung. Ausserdem muss der Kanton bei guten Steuerzahlern attraktiver werden. Gute Steuerzahler sind solche, die mehr Steuern bezahlen als sie vom Kanton Leistungen beziehen – nicht umgekehrt. Offenbar hat da jemand das wirtschaftliche und steuerpolitische Basis-Alphabet noch (immer) nicht begriffen.

Mittwoch, 18. August 2021

Wenn die Realität nicht ins enge Denk-Nähkästchen passt

Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden müssen gemäss neuem Bundesgesetz eine sogenannte «Lohngleichheitsanalyse» durchführen. Die ersten Resultate liegen nun vor (NZZ am Sonntag, 15-08-2021). Und sie lassen den Schluss zu, dass das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG), das in den letzten Jahren seine Stellenprozente tüchtig erhöhte, davon enttäuscht ist. Man hatte viel Wasser auf die eigenen Mühlen erwartet; jetzt sind bloss ein paar magere Tropfen in Sicht.

Denn die Analyse, ausgewertet immerhin von einem spezialisierten Institut der Universität St. Gallen, ergab, dass rund 97% der Unternehmen beim Lohn alles korrekt abwickeln. Bloss bei 3% ergeben sich «nicht erklärbare Unterschiede» zwischen den Löhnen der Frauen und jenen der Männer. Wer aber nun erwartet hat, dass das EBG darauf hocherfreut reagiert und jetzt damit beginnt, einen Teil seiner vielen Arbeitsplätze abzubauen, sieht sich getäuscht. Die unmittelbare Reaktion der Berner Bundesbeamtinnen, die bisher stets behauptet haben, die Lohndiskriminierung sei riesig in unserem Land: Diese Ergebnisse lägen wohl daran, dass viele Unternehmen bei den Angaben geschwindelt hätten.

Das heisst also, das EBG unterstellt den Unternehmen in einem Generalverdacht, sie würden bewusst falsche Angaben machen. Damit würden sich jedoch diese Unternehmen bzw. deren Buchhalter, Personalchefs oder – wohl sehr häufig – deren beauftragte externe Treuhandfirmen strafbar machen. Und genau dieses strafbare Handeln unterstellt ihnen unbesehen und pauschal eine offizielle Bundesstelle, «gedeckt» offensichtlich durch den zuständigen SP-Departementschef, Bundesrat Alain Berset.

Das ist ein unerhörtes Vorgehen; ein absolut unerhörter Pauschalvorwurf eines Bundesamtes gegenüber der Schweizer Wirtschaft. Dabei werden Unternehmen kaum irgendwo derart häufig und streng staatlich kontrolliert wie die unsrigen: AHV-Revision, Steuerrevision, Mehrwertsteuer-Revision und für alle mit Dienstleistungen oder Produkten für die öffentliche Hand auch die Lohngleichheitskontrolle – und alle diese Kontrollen finden stets vor Ort statt; bei völlig offenen Büchern.

Hat da beim EBG vielleicht jemand panische Angst davor, die eigene Daseinsberechtigung und damit den Job zu verlieren?

Oder darf schlicht nicht sein, was dem EBG und seinem Chef nicht in deren verstaubte, eng-ideologische Schublade passt? Denn mit der Begründung der tieferen Frauenlöhne lehnen die gleichen Stellen etwa die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre ab. Mit den neuen Fakten kommt ihnen das letzte gewichtige Argument abhanden…

Apropos: Die Linken und Grünen, unterstützt durch die Mitte der Bundesversammlung, müssten nun ebenfalls feststellen, dass ihre Forderung nach der Lohngleichheitsanalyse die Wirtschaft zwar viel Geld kostet, den Arbeitnehmenden aber nichts bringt und ausser bei der Verwaltung nirgends neue Arbeitsplätze schafft. Einmal mehr haben sie also ein Stück überflüssige Bürokratie geschaffen.

Samstag, 14. August 2021

Die Büchse der Pandora am besten nicht öffnen

Die «99%-Initiative» will die Umverteilung von Geld in der Schweiz weiter erhöhen. Wer sein Geld statt in die Ferien auf den Malediven in ein Unternehmen investiert, soll künftig dafür bestraft werden. Suggeriert wird dabei, dass bloss 1% der Schweizerinnen davon betroffen sein werden. Das ist aber ebenso falsch wie die Initiative, die einer linksideologischen Verblendung entspringt.

Besteuert wird in der Schweiz aufgrund der «wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit». Das heisst, wer viel verdient, weil er viel arbeitet oder viel Zeit und Geld in seine Ausbildung investiert hat, bezahlt auch viel Steuern. Ausserdem wird die Umverteilung durch viele andere Kanäle verdoppelt und verdreifacht: wer viel verdient, zahlt viel mehr in die AHV-Kasse ein als er daraus je zurückbekommt. Denn wer einen Bruttolohn von mehr als CHF 86'040 (Stand 2021) erhält im Jahr, hat Anspruch auf die AHV-Maximalrente von CHF 2390 pro Person oder CHF 3585 pro Ehepaar. Wer mehr verdient, bezahlt damit seine AHV-Prämie als Solidaritäts-Beiträge für die weniger Verdienenden. So funktionieren die AHV-Prämien heute recht eigentlich als Reichensteuer. Jährlich werden allein auf diese Weise nach neusten Berechnungen mehr als 20 Milliarden Franken umverteilt.

Ein weiteres Beispiel sind die Krankenversicherungsprämien. Ab Mittelstand abwärts werden die Prämien durch Bund und Kantone verbilligt. Zu Lasten der Steuerzahler eine jährliche Milliardenumverteilung. Kita- und Pflegeheim-Kosten, die sich nach dem Einkommen richten. Subventionierte Wohnungen für sozial Schwache etc. Alles sind dies Elemente der Umverteilung.

Die zusätzlichen Steuern für die Kapitaleinkommen (jeder Franken soll hier eineinhalbmal versteuert werden müssen) treffen aber nicht nur die Reichen und «Superreichen». Sie treffen auch jene, die Arbeitsplätze geschaffen und ein KMU aufgebaut haben. Sie treffen auch den alleinstehenden Rentner, der nach dem Tod seiner Frau das jahrzehntelang abgesparte Einfamilienhaus aufgegeben hat und in eine kleine (altersgerechte) Mietwohnung umgezogen ist. Er muss die Mieteinnahmen fürs Einfamilienhaus, mit denen er seine neue Miete decken möchte, gemäss Initiative so hoch versteuern, dass ihm zusammen mit den übrigen Steuerbelastungen auf der Liegenschaft nur noch der Verkauf bleibt. Sollte der gleiche Rentner seine 2. und 3. Säule zudem als Kapitalabfindung bezogen haben und nicht als Rente, wird er nun auch hier mit einer völlig ungerechtfertigten und ungerechten «Supersteuer» belastet.

Ein fieser Trick ist jedoch, dass diese Initiative quasi via Hinterstübchen die Kapitalgewinnsteuer einführen will, die der Souverän bereits mehrfach abgelehnt hat. Diesmal wäre die neue Steuer sogar exorbitant hoch. Offen bleibt ferner, was dann geschieht, wenn in einer Rezession die Familienunternehmen und KMU Defizite schreiben und verkauft werden müssen; um die Arbeitsplätze zu retten, zum Beispiel. Oder wenn ihr Steuerwert einfach sinkt statt steigt. Was passiert dann steuerlich mit den Kapitalverlusten?

Die Ideologen haben mit kommunistischen Gedanken im Kopf ein Steuerpaket geschnürt, das auffällig der Büchse der Pandora ähnelt und damit am besten rasch und nachhaltig ungeöffnet entsorgt wird.

Dienstag, 10. August 2021

Konkrete Taten bitte anstelle von Nebulösem

Bundesrätin Sommaruga will in der Klimapolitik das «Netto-Nullziel» bis zum Jahr 2050 in der Bundesverfassung verankern (inzwischen ist ihr der Gesamtbundesrat gefolgt...). Dies als nächsten klimapolitischen Schritt und als indirekten Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative. Die Schweiz soll also bis 2050 – in nicht weniger als 28.5 Jahren – «klimaneutral» werden.

Was erst gar nicht übel klingt, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als blosser Papiertiger. Hehre Verfassungsziele in Ehren, aber erstens sind solche umweltpolitischen Zielsetzungen nicht verfassungswürdig und zweitens ist mit ihnen der Umwelt rein gar nicht geholfen. 

Was Not tut, sind zügige konkrete Schritte. Und dies nicht mal in erster Linie in der Schweiz, sondern im Ausland. Denn dort kann mit wenig Geld noch enorm viel für die Umwelt erreicht werden. Bei uns dagegen ist sehr viel Geld nötig, um eine – global betrachtet – enorm kleine Wirkung zu erzielen.

Konkrete Massnahmen in der Schweiz sind trotzdem durchaus nützlich. Sie benötigen jedoch eine allgemeine Akzeptanz in der Bevölkerung. Deshalb sind sie sehr viel schwieriger umzusetzen als irgendwelche politischen Parolen, die heute niemandem weh tun, weil sie wohl kaum je etwas bewirken; schon gar nicht in naher Zukunft. Umso mehr als «klimaneutral» ein Begriff ist, der frei interpretiert werden kann.

Die Treibhausgase und damit die fossilen Brennstoffe sind im Fokus der Umweltpolitiker. Doch wenn wir alle fossilen Energieträger ablösen wollen, benötigen wir enorme Mengen an Strom. Und immer noch foutiert sich die Politik um die Frage, woher dieser kommen soll. Simonetta Sommaruga ist gegen die Kernkraftwerke und will sie alle abstellen. Damit wird die Stromlücke noch einmal grösser. Selbst in Bergdörfern auf über 1000 Metern über Meer werden heute sehr viele Luftwärmepumpen installiert, um Ölheizungen zu ersetzen. Bei wirklich kalten Temperaturen erfolgt die Wärmegewinnung damit fast ausschliesslich über Strom. Gleichzeitig warnen Politikerinnen davor, dass in absehbarer Zeit mit Stromunterbrüchen oder Teilabschaltungen gerechnet werden müsse, besonders im Winter. Wie bitte soll dann das Wohnzimmer warm werden? Ganz abgesehen von den Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Arbeitsplätze.

Es gäbe genug Probleme zu lösen im Umweltbereich. Man sollte bloss den Mut und die Weitsicht zu den nötigen Taten endlich aufbringen. Nebulöse Sätze in der Verfassung trüben lediglich den Blick auf die aktuellen Probleme und lösen damit erst recht keins davon.

Freitag, 6. August 2021

Eine völlig unnötige und unnütze Steuerdiktatur

Viel – oder etwa doch keine Aufregung über die Steuervorschriften, welche die G20 bzw. die OECD einführen wollen? Dieser völlig undemokratische Versuch einiger weniger Staatschefs und ihrer Funktionäre, die bisher respektierte Steuerhoheit der Staaten und damit die Demokratie auszuhebeln, dürfte jedoch kaum so einfach über die Runde gehen, wie sich das die Machtanmassenden vorstellen. Dort, wo das Volk dazu ein Wort zu sagen hat, wird das nicht einfach geschluckt werden.

Genaugenommen ist dieser Versuch leere Staatskassen zu sanieren ein untauglicher. Erstens wird in den hauptbetroffenen Staaten auch künftig mehr ausgegeben als eingenommen, weil die Politiker aus wahltaktischen oder anderen Gründen nicht haushalten können oder wollen. Zweitens werden die gleichen Staaten im Wettbewerb um Unternehmen und damit um Arbeitsplätze auch künftig alle Register ziehen. Steuervergünstigungen gehören hier seit jeher dazu. Und es gibt eine Unmenge an Möglichkeiten, die Steuern für Personen oder Unternehmen zu beeinflussen. Die Tarife sind nur eine von zahlreichen «Stellschrauben». Jeder Steuerpflichtige weiss das - nötig ist etwa nur ein Blick auf die Abzüge oder (bei Unternehmen vor allem) auf die steuertechnischen Bewertungen.

Genau jene Staaten, welche dem Rest der Welt jetzt entgegen aller demokratischen Regeln Steuervorschriften machen wollen, werden bei deren Umgehung an vorderster Front kreativ dabei sein. Das zeigt die aktuelle Realität ebenso wie es die Erfahrung lehrt.

In der Schweiz entscheidet der Souverän über die Steuertarife und -gesetze. Ob das nun Paris, Washington, Rom, Berlin, London u.a. passt oder nicht: Das letzte Wort wird unser Souverän haben. Auf nationaler ebenso wie auf kantonaler und kommunaler Ebene. Dass wir hier geschlossen dem Diktat von ein paar wenigen Staaten folgen, die ihre Finanzen nicht im Griff haben, ist so unrealistisch wie eine aufwärts fliessende Aare. Vielleicht ist das auch der Grund, weshalb unser Finanzminister nicht gross opponierte: er weiss, wer bei uns am Ende entscheidet.

Apropos:

Schon etwas seltsam, dass die Linke in der Schweiz dieser Steuertarif-Globalisierung derart positiv gegenübersteht: sonst lässt sie ja keine Gelegenheit aus, die Globalisierung als Teufelswerk zu verdammen.

 

Montag, 2. August 2021

Von Plappermäulern und Persönlichkeiten

Es ist (trotz Regen) Sommer und Ferienzeit. Die Politik ruht weitgehend. Weder Kommissionen noch Parlamente noch Exekutiven treffen sich. Die Medien sind dünn, quantitativ wie qualitativ. Allein mit Olympia lassen sich die News-Gefässe nicht füllen. Da sind alle «froh» um den 1. August. Bloss woher die spannenden Interviewpartner nehmen. Jene, die Aktualität und Politik in prägnante Worte fassen, möglicherweise offen Kritik üben und mit neuen oder «neuen» Ideen für eine Schlagzeile gut (genug) sind.

Zeit also für die alt Bundesräte und Bundesrätinnen. Jene von ihnen, die sich sowieso nicht halten können und fast schon laufend den Job ihrer Nachfolger qualifizieren müssen, sind zwar etwas «abgegriffen» (Journalistenjargon). Aber da gibt es noch jene, die sich etwas weniger zu Wort melden und die trotzdem keinem Mikrophon widerstehen können. Jetzt sind fast alle gefragt.

So sind denn die Schweizer Medien in diesen Wochen voller Interviews und Statements von alt Bundesrätinnen und -räten. Sensationelles ist da zwar nicht zu vernehmen. Aber für einen «Gratistipp» oder mehr oder weniger direkt geäusserte Kritik an den Nachfolgern reicht es allemal.

Das sind also unsere vielgelobten Landesväter und -mütter? Alt Bundesräte, bei denen die Eitelkeit über den Charakter gesiegt hat? Stellen Sie sich vor, ein pensionierter CEO eines Unternehmens würde öffentlich seinen Nachfolger kritisieren und ihn mit Gratistipps eindecken. Jeder vernünftige Mensch würde den Kopf schütteln über so viel angemasste Eitelkeit und Selbstüberschätzung. «Der kann nicht loslassen», wäre noch das gnädigste Urteil.

Das Problem war schon den alten Römern bekannt. Sie hatten dafür ein geflügeltes Wort: "si tacuisses, philosophus mansisses". Hättest Du geschwiegen, du wärst ein Philosoph geblieben... 

Es gab einmal eine Zeit, da enthielten sich alt Bundes- und Regierungsräte vollständig der Kommentierung der aktuellen Politik oder der Arbeit der Nachfolger aus der «sicheren Deckung» heraus. Diese Persönlichkeiten haben ihren Ruhestand genossen, aber sich sicherlich das eine oder andere Mal auf die Zunge beissen müssen. Doch sie blieben konsequent und uns damit als Persönlichkeiten mit Format in Erinnerung. Von denen, die sich heute medial «dauerinszenieren», werden wir das leider nicht sagen können. Für die Zukunft unseres Landes spielt das glücklicherweise keine Rolle; denn wir nehmen diese Alt-Exekutivler viel weniger ernst als sie sich offenbar selbst.