Samstag, 3. Juli 2021

Bitte etwas genauer und vorurteilsfreier

Es kommt immer wieder als Argument auf den Tisch: Bei der AHV-Reform, bei der BVG-Reform, am sog. Frauenstreiktag, in der Bildungspolitik, in der Sicherheitspolitik (Militärdienst für alle?) etc. Gemeint ist das Argument, dass die Frauen weniger verdienen als die Männer. In der Regel stützt «frau» sich dann auf die Zahlen des Bundesamtes für Statistik, die jährlich herausgegeben werden. Selbstverständlich erläutern die daraus entstehenden jährlichen Schlagzeilen nicht, wie diese Zahlen überhaupt zustande kommen.

Kürzlich wurden die BfS-Zahlen wieder in den Medien herumgereicht. Die Lohnungleichheit ist gewachsen, stand da in den Schlagzeilen, respektive Titeln zu lesen. «Im Kleingedruckten» hiess es dann aber, dass bei den Dienstleistungs- bzw. den Büroberufen keine Unterschiede feststellbar seien («inexistent»). Im handwerklichen Bereich, auf Montage und im Industriesektor gebe es aber noch immer eine Differenz. Teilweise sei diese zudem auch darauf zurückzuführen, dass weniger Frauen im Kader seien und dass deshalb auch weniger Frauen in den Genuss von Boni kämen.

Damit wir uns richtig verstehen: Lohngleichheit ist für den Schreibenden ein absolutes Muss. Die Frage stellt sich aber, ob diese Lohngleichheit nicht bereits bei allen seriös arbeitenden Unternehmen verwirklicht ist. Das BfS berücksichtigt in seinen Zahlen weder die Pensen (Frauen arbeiten viel häufiger Teilzeit als Männer – auch weil das für sie viel einfacher möglich ist, wie eine Studie soeben deutlich machte) noch Berufserfahrung und Weiterbildungen. Das sind aber sehr wesentliche Lohnfaktoren.

Zudem wird heute jedes Unternehmen, das irgendwie für den Bund oder die Kantone tätig ist, sei es mit Dienstleistungen oder als Lieferant, regelmässig und äusserst minutiös auf Lohngleichheit kontrolliert. Wer die Vorgaben nicht erfüllt, darf nicht weiter an Bund oder Kantone liefern. Das gilt jedoch ausschliesslich für Schweizer Unternehmen, weil die Schweizer Behörden verständlicherweise ausländische Zulieferer nicht vor Ort kontrollieren dürfen. Auch hier sind die Spiesse nicht gleich lang und die Schweizer Zulieferer und ihre Arbeitsplätze benachteiligt.

Bisher wurde noch von keinem einzigen bedeutenden Schweizer Unternehmen bekannt, dass es von der Zulieferer-Liste des Bundes zum Beispiel gestrichen wurde. Bekannt sind aber Beispiele, bei denen die Untersuchung festhielt, dass die Frauen besser bezahlt sind als die Männer. Das hingegen galt dem untersuchenden Gleichstellungsbüro als «gleicher Lohn» und führte zu keiner Beanstandung...

Es wäre dringend angebracht, dass das BfS entweder seine Statistik richtig macht oder darauf verzichtet und das Anliegen den Branchenverbänden und Gesamtarbeitsverträgen überlässt. Schwarze Schafe gibt es immer und überall. Dafür hat der Gesetzgeber jedoch vorgesorgt. Lohnungleichheit ist einklagbar und das wird auch gemacht. Die gesetzlichen Grundlagen sind vorhanden. Der Rechtsstaat funktioniert. Genug Gründe also, endlich mit der immergleichen Behauptung von der allgegenwärtigen Lohnungleichheit aufzuhören.

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