Samstag, 24. Juli 2021

Eine Maulbinde gegen freie Meinungsäusserung?

Da hatte jemand Zivilcourage: der Solothurner Stadtpräsident machte sich Gedanken darüber, wie die um sich greifende Impfverweigerung oder -faulheit bekämpft werden kann. Die Krankenversicherung sollte die Nicht-Geimpften und deshalb Erkrankten «bestrafen», so seine Idee. Man kann davon viel, wenig oder gar nichts halten. Mann und Frau können darüber auch demokratisch und offen (und hoffentlich sachlich) diskutieren. Dass über den Stadtpräsidenten und Nationalrat, der mit diesem Vorschlag immerhin eine Diskussion lancieren wollte, stattdessen ein an Emotionalität und fehlenden Argumenten kaum mehr zu überbietender Shitstorm hereinbricht, hat mit dem Recht auf freie Meinungsäusserung nichts mehr zu tun.

Freie Meinungsäusserung besteht für alle – nicht nur für diejenigen, die gleicher Meinung sind wie ich. Wer anderer Meinung ist, möge dies mit Argumenten statt mit Emotionen darlegen. Das ist echte und gelebte Demokratie. Was jetzt passiert, bedeutet aber: wer meiner Meinung ist, darf seine Meinung äussern. Wer nicht, muss schweigen, sonst wird er verbal in übelster Weise verunglimpft.

Die Idee des Stadtpräsidenten ist wohl nicht ganz ausgegoren. Das heisst, dass es gute sachliche Gründe gibt, anderer Meinung zu sein. Aber die Äusserung wäre ein guter Beginn für eine sachliche Diskussion gewesen. Dies wurde nun verpasst. Der Stadtpräsident bewies mit seiner Idee Zivilcourage. Leider scheint dieses Niveau an Sachlichkeit für Viele zu hoch zu liegen.

Und noch etwas: Wer jetzt die zunehmende Bevorzugung der Geimpften bei Sportevents oder Kulturveranstaltungen bemängelt, dem sei Folgendes in Erinnerung gerufen: Das Impfzertifikat ist durchaus vergleichbar mit einem Fahrausweis. Nur wer ihn besitzt, darf ein Motorfahrzeug steuern. Eine Fahrprüfung ist zwar für niemanden obligatorisch. Wer jedoch darauf verzichtet, einen Fahrausweis zu erwerben, darf kein Motorfahrzeug führen. Ist das «ungerecht»? Vielleicht. Aber es ist eine Regelung, wie es notwendigerweise viele gibt. Eine Regelung, die nötig ist, um unser Zusammenleben für alle möglichst erträglich und sicher zu gestalten.

Und so ähnlich verhält es sich mit der Impfung gegen Corona. Wenigstens in Bezug auf jene Personen, bei denen keine medizinischen Gründe dagegensprechen.

 

Samstag, 17. Juli 2021

Schrittweise Verstaatlichungspolitik oder Aprilscherz?

Ist das ihr Ernst, blosse Parteitaktik, ein verspäteter Aprilscherz oder einfach nur Auswuchs einer Politik, die vor lauter Linksideologie längst jeden Realitätsbezug verloren hat? Einige SP-Bundesparlamentarier, inkl. Parteipräsident, fordern lauthals, die Schweizer Grossbanken müssten alle Boni abschaffen und ihre minimale ungewichtete Eigenkapitalquote auf 15% verdreifachen.

Es gab einmal eine Zeit, sie liegt inzwischen in der Dunkelheit der Geschichte, da haben sich die Sozialisten für die Rechte der Arbeiter(klasse) eingesetzt. Wahrscheinlich weiss die heutige Parteiführung nicht mal mehr, was ein Arbeiter ist. Denn Arbeitsplätze sind den häufig akademisch gebildeten Parteioberen schon längst egal. Sie haben sich zum Ziel gesetzt, die Schweizer Wirtschaft in die Knie zu zwingen, koste es was es wolle. Warum und zu welchem Zweck sie das tun wollen, wissen wahrscheinlich nicht mal sie selbst.

Jüngst haben sie sich also die Schweizer Banken als Zielscheibe ausgesucht. Wahrscheinlich, weil sie herausgefunden haben, dass von den dort Beschäftigten – und das sind immerhin ein paar Zehntausend – nur ein paar wenige bei ihrer Partei Mitgliederbeiträge entrichten.

Eigentlich bestimmen die Besitzer eines Unternehmens, welche Strategie und welche Politik dieses zu verfolgen hat. Welche Löhne und Boni bezahlt werden und welche Risiken das Unternehmen bzw. seine Führung eingehen soll. Man nennt das gewöhnlich die «Privatwirtschaft». Private geben ihr Geld einem Unternehmen und dieses geschäftet damit im Auftrag der Eigentümer. Das umfangreiche Aktienrecht bildet neben all den weiteren gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen die staatlichen Leitplanken, in denen sich das wirtschaftliche Handeln hierzulande abzuspielen hat.

Wenn es nach den SP-Politikern geht, sollen dieses Handeln künftig nicht mehr die Aktionäre bestimmen, sondern die Politiker. Wahrscheinlich möchten sie dann im zweiten Schritt die Grossbanken verstaatlichen, im dritten subventionieren und im vierten – sogleich nach der Deklaration zum Teil des «service public» – unter Denkmal-Schutz stellen und selbst im Verwaltungsrat Einsitz nehmen.

Spätestens dann würden wohl viele Bankangestellte den Gewerkschaften beitreten, weil sie akut um ihre Arbeitsplätze fürchten.

Dienstag, 13. Juli 2021

Gute Rahmenbedingungen schlagen Förderpreise

«An Sprüchen fehlt es nicht in diesem Land», meinte einst Bundesrat Flavio Cotti. Unter anderem fehlt es bei uns auch an Preisen nicht. Unzählige Stiftungen vergeben für unzählige Taten oder Situationen irgendwelche Preise.

Viele dieser Preise gehen auf einen Stifter oder eine Stifterin zurück, die sich so über ihren Tod hinaus ein ehrendes Andenken bewahren oder einem eigenen Anliegen zum Durchbruch verhelfen wollten. Beides ist legitim und hier nicht in Frage zu stellen.

Fragen wirft höchstens auf, wenn staatsnahe oder staatliche Stellen zum Beispiel in grosser Zahl Preise für Kultur verleihen, wie das etwa der Kanton Solothurn tut. Wer legt fest, was Kultur ist? Etwa alles, was heute bereits unter Denkmalschutz steht oder morgen stehen könnte? Oder das, was eine Jury als Kultur definiert? Im letzteren Fall spielt eine Rolle, wer in dieser Jury Einsitz hat. Zudem muss besagte Jury dann auch gleich bestimmen, was kulturelle Qualität hat und ist. Ein äusserst schwieriges Unterfangen. Die Kultur-, Literatur- und Kunstgeschichte zeigen, dass solche Jurys eher selten ins Schwarze getroffen haben. Umso öfter dagegen haben ihre Entscheide bei späteren Generationen für Erheiterung oder Kopfschütteln gesorgt.

Der Steuerzahler kann sich damit trösten, dass unter den vielen vom Staate geförderten bzw. subventionierten Künstlerinnen immerhin zwei bis drei wirkliche Talente waren. Dass es sich hier also ähnlich verhält wie beim Loskauf: wer mehr davon kauft, erhöht seine Chance auf einen Treffer. Denn noch lange nicht jeder, der einmal ein Ei auf den Tisch knallte, ist ein Entdecker.

Die inflationär vielen Preise bergen jedoch ein Problem, das weit darüber hinaus geht, ob das Geld hier wirklich optimal eingesetzt wurde: junge Menschen, manche noch kaum erwachsen, erhalten Stipendien und Fördergelder. In ihren Augen heisst das: «Ich kann etwas.» Oder: «Dass ich etwas kann, ist hiermit von höherer Stelle dekretiert. Ich bin auf dem richtigen Weg.» Doch diese Förderpreise sind weder ein Beweis für Genialität noch eine Garantie für Erfolge à la Picasso oder Tinguely. Dem kleinen Preis-Hüpfer kann allzu rasch die Bruchlandung des harten Erwachens folgen.

Manchmal ist es besser, gute Rahmenbedingungen zu schaffen, statt inflationär Preise zu vergeben – auch wenn damit ein paar eitle Jury-Mitglieder um ein paar repräsentative Auftritte gebracht werden.

 

Samstag, 10. Juli 2021

Die komplexe Ausgangslage beachten, bitte

Kaum hat jemand ein paar Zahlen zur Umwelt veröffentlicht, folgt prompt die Anklage der Grünen. Der grüne Solothurner Nationalrat klagt an und fordert, verlangt neue Verbote. Dies nach Zahlen, die seine Parteikollegin im Regierungsrat kürzlich veröffentlicht hat.

Der Kanton Solothurn soll also im Gebäudebereich, was die Umrüstung auf alternative Energien betrifft, der Klassenletzte sein in der Schweiz. So steht es zumindest im «2. Bericht zum kantonalen Energiekonzept». Die Solothurner sind also DIE Schweizer Umweltsünder? Ganz so einfach ist die Sachlage nicht. Erstens geht der Bericht nicht der Frage nach, wieso das denn so ist (was eigentlich die Grundlage für eine ideologiefreie Lösungsfindung darstellen würde), und zweitens stellt er fest, dass die Industrie im Kanton «auf Kurs» (Zitat) ist.

Wer die Lage bei den Neubauten verfolgt weiss, dass dabei weitgehend auf CO2-reduzierte oder gar CO2-freie Bauten gesetzt wird. Das weist indirekt auch der Bericht nach: Der Anteil der Ölheizungen ist seit 1990 drastisch gesunken; der Anteil der (bis vor kurzem noch von staatsnahen Betrieben stark propagierten) Gasheizungen ist seit 2015 ebenfalls rückläufig.

Der Kanton Solothurn verfügt jedoch über schweizweit betrachtet überdurchschnittlich viele Einfamilienhäuser. Sehr viele von ihnen wurden in den 60-er und 70-er Jahren gebaut. Ihre Bewohnerinnen und Bewohner sind inzwischen betagt und leben vom Ersparten und von der AHV. Über relevante Pensionskassenrenten verfügen in dieser Generation nur die ehemaligen Staatsangestellten.

Diese Häuser, meist erbaut vor der grossen Energiekrise Mitte der 70-er Jahre, verfügen über eine mangelhafte Isolation der Aussenhülle und setzen auf Hochtemperaturheizungen (Radiatoren). Um eine sinnvolle Investition zu tätigen, die auch physikalisch nachhaltig ist, müsste gleichzeitig die ganze Aussenhülle ersetzt bzw. erneuert werden. Das heisst: neues Dach, neue Aussenisolation, neue Fenster und Türen. Alternative Heizsysteme sind eigentlich nur sinnvoll, wenn die Heizung auf Niedertemperatur umgestellt wird. Dazu müssten zumindest alle Radiatoren ersetzt werden, noch besser wäre eine komplette Umstellung auf Bodenheizung. Weil dann sinnvollerweise die ganze Gebäudetechnik auch ersetzt wird, bedeutet das nichts anderes als eine Totalsanierung des Hauses. Und diese kann kaum im bewohnten Zustand erfolgen.

Das alles soll nun ein betagtes Ehepaar oder ein betagter Alleinstehender auf sich nehmen? Da diese Hausbesitzer keine Aussicht auf eine Hypothek haben, müssten sie auch noch alles direkt aus der eigenen Tasche finanzieren können. Das sind bereits äusserst hohe Hürden. Gegen eine Totalsanierung spricht in diesem Fall aber auch der gesunde Menschenverstand. Die nachfolgenden Generationen haben andere Wohnprioritäten und -bedürfnisse. Das Haus wäre bei einem späteren Bewohner- bzw. Besitzerwechsel unter Umständen nochmals umzubauen. Damit würden jede Menge Ressourcen (u.a. graue Energie) verschleudert.

Das neue Raumplanungsgesetz verlangt zudem nach Verdichtung. Unter anderem deshalb werden auf dem Areal ehemaliger Einfamilienhäuser sehr häufig mehrere Miet- oder Eigentumswohnungen erstellt. Betreffend Umwelt- wie Landschaftsschutz ein klarer Vorteil. Der zeitgebundene Zwang zur Sanierung bestehender Anlagen ist also sehr häufig - auch ökologisch - überhaupt nicht sinnvoll. 

Im Kanton Solothurn wurde zudem im Gebäudebereich weniger in die CO2-Reduktion investiert als anderswo, weil bei uns riesige Grossüberbauungen mit mehreren hundert Wohnungen sehr selten sind. Dafür fehlen die Grosszentren ebenso wie die entsprechende Wohnungsnachfrage. Mit Grossüberbauungen lassen sich jedoch Umweltinvestitionen viel besser amortisieren – einige sind gar nur dort sinnvoll. Nicht zufällig führt die Rangliste, die vom genannten Bericht veröffentlicht wurde, der Kanton Baselstadt an.

Fazit: die Solothurnerinnen sind wohl kaum weniger umweltbewusst als der Rest der Schweiz. Aber die Umstände sind hier andere.

Mittwoch, 7. Juli 2021

Erziehung statt unnütze Verbote

Wenn es nach den Grünen und ihren Kampforganisationen wie Greenpeace geht, müssen wir bald alles verbieten, was Menschen falsch nutzen oder falsch entsorgen. Neu fordert Greenpeace nach dem Vorbild der EU ein Verbot aller Kunststoff-Einwegartikel.

Auf den ersten Blick macht das Sinn. Die Frage ist nur, warum?

Etwa weil zu viele Menschen schlicht zu blöd sind und alles, was sie nicht mehr brauchen (können) mit einem gezielten Wurf in die nähere oder weitere Umwelt «entsorgen»? Und was sind denn Einwegartikel? Auch eine Einkaufstüte als Plastik kann man mehrfach verwenden. Irgendwie muss man seine Einkäufe ja transportieren. Besonders, wenn man umweltfreundlich mit dem ÖV unterwegs ist. Auch eine Plastikgabel kann frau mehrmals nutzen.

Turnschuhe aus China dagegen lassen sich ebenso wie Plastikgeschirr oder die Einkaufstasche oder der Heckspoiler oder die Pet-Flasche oder die Zigarettenkippe oder die Aludose oder das Handy oder die Hamburger-Verpackung oder … in der Umwelt statt regulär entsorgen. Dabei spielt keine Rolle, wie oft oder wie lange die Gegenstände dienlich waren, bevor sie ihren Dienst getan haben. Wer in der Natur unterwegs ist, kennt das Phänomen. Es gibt nichts, was man und frau der Faulheit oder dem Portemonnaie zuliebe oder aus Hirnlosigkeit nicht in Gottes freier Natur entsorgen. Dabei nimmt das Problem laufend zu. Zu beobachten ist im übrigen, dass weniger Gebildete häufig weniger Skrupel haben, ihren Abfall liegen zu lassen oder via «Natur-Wurf» zu entsorgen als gut ausgebildete Personen.

Was in den Wald, den Fluss oder in die Wiese fliegt, tut das nicht selbst. Es ist der passive Teil der Aktion. Deshalb muss jede wirkungsvolle Gegenaktion nicht beim Objekt, sondern beim Subjekt ansetzen, beim übel handelnden Menschen. Bildung und Erziehung sind gefordert, nicht Verbote. Wer jedoch die Meinung vertritt, die jungen Menschen müssten sich vor allem entfalten und Selbstdisziplin, Leistung, Integration und Selbstverantwortung seien keine Grundeigenschaften, die ebenso früh wie konsequent eingefordert werden müssten, der kann lange Verbote aussprechen. Sie werden das Problem nicht lösen.

Ein Beispiel? Zwischen Flumenthal und Grenchen besteht der Aare entlang vielerorts ein Naturschutzgebiet. Hunde müssen dort an der Leine sein und Picknickfeuer sind verboten. Jeder, der schon einmal diese Strecke per pedes oder Velo absolviert hat, weiss, dass sich praktisch niemand an die Leinenpflicht hält und dass überall bedenkenlos gefeuert wird. Die entsprechenden Hinweistafeln dienen allenfalls Schmutzfinken dazu, sie zu verschmieren, beachtet werden sie so gut wie gar nicht. Dasselbe gilt betreffend allgemeinem Fahrverbot und den Velofahrern. Sie betrachten diese Tafeln sehr häufig als blosse Gestaltungselemente für den öffentlichen Raum.

Es gibt genug Gesetze. Was allenfalls fehlt, sind bloss jene Mitbürgerinnen, die sich auch daran halten – auch dann, wenn gerade kein Polizist hinschaut. Greenpeace und die GPS sollten sich besser darum kümmern. Doch das erfordert Zivilcourage und ist eher hindernd bei Wahlen.

Und noch ein Gedanke: Wer die Leute staatsabhängig macht und sie aus der Selbstverantwortung entlässt, muss sich nicht wundern, wenn sie sich auch so verhalten.

  

Samstag, 3. Juli 2021

Bitte etwas genauer und vorurteilsfreier

Es kommt immer wieder als Argument auf den Tisch: Bei der AHV-Reform, bei der BVG-Reform, am sog. Frauenstreiktag, in der Bildungspolitik, in der Sicherheitspolitik (Militärdienst für alle?) etc. Gemeint ist das Argument, dass die Frauen weniger verdienen als die Männer. In der Regel stützt «frau» sich dann auf die Zahlen des Bundesamtes für Statistik, die jährlich herausgegeben werden. Selbstverständlich erläutern die daraus entstehenden jährlichen Schlagzeilen nicht, wie diese Zahlen überhaupt zustande kommen.

Kürzlich wurden die BfS-Zahlen wieder in den Medien herumgereicht. Die Lohnungleichheit ist gewachsen, stand da in den Schlagzeilen, respektive Titeln zu lesen. «Im Kleingedruckten» hiess es dann aber, dass bei den Dienstleistungs- bzw. den Büroberufen keine Unterschiede feststellbar seien («inexistent»). Im handwerklichen Bereich, auf Montage und im Industriesektor gebe es aber noch immer eine Differenz. Teilweise sei diese zudem auch darauf zurückzuführen, dass weniger Frauen im Kader seien und dass deshalb auch weniger Frauen in den Genuss von Boni kämen.

Damit wir uns richtig verstehen: Lohngleichheit ist für den Schreibenden ein absolutes Muss. Die Frage stellt sich aber, ob diese Lohngleichheit nicht bereits bei allen seriös arbeitenden Unternehmen verwirklicht ist. Das BfS berücksichtigt in seinen Zahlen weder die Pensen (Frauen arbeiten viel häufiger Teilzeit als Männer – auch weil das für sie viel einfacher möglich ist, wie eine Studie soeben deutlich machte) noch Berufserfahrung und Weiterbildungen. Das sind aber sehr wesentliche Lohnfaktoren.

Zudem wird heute jedes Unternehmen, das irgendwie für den Bund oder die Kantone tätig ist, sei es mit Dienstleistungen oder als Lieferant, regelmässig und äusserst minutiös auf Lohngleichheit kontrolliert. Wer die Vorgaben nicht erfüllt, darf nicht weiter an Bund oder Kantone liefern. Das gilt jedoch ausschliesslich für Schweizer Unternehmen, weil die Schweizer Behörden verständlicherweise ausländische Zulieferer nicht vor Ort kontrollieren dürfen. Auch hier sind die Spiesse nicht gleich lang und die Schweizer Zulieferer und ihre Arbeitsplätze benachteiligt.

Bisher wurde noch von keinem einzigen bedeutenden Schweizer Unternehmen bekannt, dass es von der Zulieferer-Liste des Bundes zum Beispiel gestrichen wurde. Bekannt sind aber Beispiele, bei denen die Untersuchung festhielt, dass die Frauen besser bezahlt sind als die Männer. Das hingegen galt dem untersuchenden Gleichstellungsbüro als «gleicher Lohn» und führte zu keiner Beanstandung...

Es wäre dringend angebracht, dass das BfS entweder seine Statistik richtig macht oder darauf verzichtet und das Anliegen den Branchenverbänden und Gesamtarbeitsverträgen überlässt. Schwarze Schafe gibt es immer und überall. Dafür hat der Gesetzgeber jedoch vorgesorgt. Lohnungleichheit ist einklagbar und das wird auch gemacht. Die gesetzlichen Grundlagen sind vorhanden. Der Rechtsstaat funktioniert. Genug Gründe also, endlich mit der immergleichen Behauptung von der allgegenwärtigen Lohnungleichheit aufzuhören.