Sonntag, 14. Februar 2021

Ethik mit oder gegen Recht?

Unsere Nationale Ethikkommission (welche Ethik vertritt diese Kommission eigentlich?) hat sich nach mehr als einem Jahr Corona und rund sechs Monaten intensiver Impfdiskussionen auch noch zu Wort gemeldet. Sie wendet sich gegen ein Impfobligatorium für alle Schweizer oder auch nur für bestimmte Berufs- oder andere Gruppen. Das ist soweit weder überraschend noch neu, haben sich doch bisher alle Parteien inklusive Bundesrat gegen ein solches Obligatorium ausgesprochen. Und es steht eigentlich auch gar nicht zur Debatte.

Gut, die Ethikkommission muss ihre Kosten ja auch rechtfertigen.

Gleichzeitig erklärt die Kommission aber auch, dass «Vorteile» für geimpfte Personen nur in kleinerem Umfang gerechtfertigt seien. Hier jedoch bewegt sie sich im Graubereich. Denn eigentlich schreiben unsere Gesetze vor, was in diesem Bereich zulässig ist und was nicht. Im Endeffekt entscheidet das die Judikative – und nicht ein Beratergremium des Bundesrates. Das nennt sich Gewaltenteilung. Und unsere Richter sind allein dem Rechtsstaat, den geltenden Gesetzen und Verordnungen verpflichtet.

Hier nimmt sich ein Gremium schlicht zu wichtig. Offensichtlich, weil seine Mitglieder davon ausgehen, dass die Mehrheit des Bundesrates das mindestens stillschweigend akzeptieren wird. Darauf können sie tatsächlich vertrauen. Denn immer mehr solcher Beratergremien gibt es in Bern und immer häufiger verstehen sie ihre Aufgabe nicht als reine Beratung im Hintergrund, sondern machen selber Politik, indem sie ihre Meinungen lauthals in die Öffentlichkeit tragen. Dabei setzen sie nicht selten Bundesrat wie Parlament unter Druck. Auf diese Weise eignen sie sich eine politische «Macht» an, die ihnen als nicht gewähltem und in der Machtstruktur des Staates in der Verfassung nicht vorgesehenem Gremium in keinster Weise zusteht.

Der Profilierungsdrang einzelner Personen sollte hier eindeutig (wieder) hinter der eigentlichen – eben halt doch nicht ganz so wichtigen – Aufgabe zurücktreten.


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