Freitag, 26. Februar 2021

Das Weggli, den Batzen und . . .

Dürfen Topmanager von öffentlich-rechtlichen Unternehmen im Verwaltungsrat von Drittfirmen Einsitz nehmen? Sogar dann, wenn diese Drittfirmen zu den Lieferanten der Post, der SBB oder der Swisscom u.a. zählen? Erneut nehmen die Medien diese Thematik auf – und erneut beschwichtigen die Verantwortlichen und plädieren für Wegschauen.

Die Frage der Saläre bei öffentlich-rechtlichen Unternehmen und Monopolbetrieben wird regelmässig aufgeworfen. Erst vor wenigen Monaten war dies im Bundesparlament wieder ein Thema. In der Regel geht es um die Höhe der Saläre. Mehr noch als die Saläre sollten die Zusatz-Jobs und die Zusatzverdienste thematisiert werden. Ist es wünschbar oder überhaupt zulässig, dass Topmanager dieser Firmen, die dem Steuerzahler gehören, ihre Arbeitskraft noch anderweitig einsetzen? Ein Verwaltungsratsmandat zum Beispiel lässt sich heute nicht mehr «so nebenbei», in der Freizeit erledigen. Da verlangt allein das neue Aktienrecht nach mehr Einsatz und Leistung. Wer also «fremde» Zusatzmandate hat, leistet im angestammten Job weniger. Der «Übermensch», der mehrerer Rucksäcke gleichzeitig schultern kann, ist noch nicht geboren. Dieses Faktum zu negieren, grenzt an Schönrednerei.

Man kann auch nicht über die (Begrenzung der) Saläre dieser Topmanager diskutieren und dann zulassen, dass sie ihr Einkommen über diverse Zusatz-Mandate aufpolieren. Sonst bleibt die Salär-Diskussion im Parlament eine Sandkastenübung. Wenn der Steuerzahler schon wenig Verständnis dafür aufbringt, dass ein SBB-Manager ein derart hohes Gehalt bezieht, dann wird das für ihn nicht verdaubarer, wenn die öffentlich aufgelegten Zahlen nicht einmal die ganze Realität widerspiegeln. Es geht nicht an, dass diese Managerinnen das Weggli und den Batzen für sich in Anspruch nehmen. Wer lieber auf Mandatsbasis arbeitet oder in Verwaltungsräten aktiv sein will, der soll das tun: Aber ohne mit einer «Heimbasis» bei einem öffentlich-rechtlichen Unternehmen dieses erhöhte wirtschaftliche Risiko abzufedern.

Alles andere ist stossend und für den Steuerzahler, der redlich seine Batzen verdient, weder nachvollzieh- noch geniessbar.

 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen