Mittwoch, 2. September 2020

Erlaubt ist, was gefällt

Offenbar hat die sozialistische Linke Johann Wolfgang Goethe falsch verstanden. Denn als Tasso erklärt: «Erlaubt ist, was gefällt.», wird er zurechtgewiesen. «Erlaubt ist, was sich ziemt», korrigiert ihn die Prinzessin.

Im linksgrün regierten Berlin bietet sich im Moment das gleiche Bild wie im linksgrün regierten Zürich. Die Stadtregierung verbietet jene Demonstrationen, die ihr (partei-)politisch nicht in den Kram passen und schenkt jenen ein fast unbegrenztes und unkontrolliertes Demo-Recht, die sie auf ihrer (partei-)politischen Seite weiss.

Während das Ereignis jedoch in Deutschland zum Anlass einer demokratiepolitischen Grundsatzdebatte genommen wird (und die Taten Rechtsextremer nicht tolerierbar sind), schweigen hierzulande die Medien und die Politiker mit wenigen Ausnahmen. Bei illegalen Demonstrationen von Ihresgleichen hat die Zürcher Stadtregierung in den letzten Monaten mehrmals weggeschaut. Selbst dann, wenn der Bund und andere Kantone deswegen intervenierten. Man könne eben Grundrechte nicht verbieten und Demos, wenn sie einmal im Gang sind, aus Sicherheitsgründen polizeilich nicht stoppen, lautete in etwa die Begründung.

Mit dem Sicherheitshinweis hatten die Stadtzürcher den Gegnern der Abtreibung bereits 2019 die Demonstration verboten. Die linke Gegendemo wurde jedoch bewilligt. Das Verwaltungsgericht stoppte die Stadtzürcher Behörden schliesslich und zwang sie, die Demo zu bewilligen. Dennoch haben sie kürzlich das diesjährige Gesuch der Abtreibungsgegner erneut abgelehnt. Mit der gleichen Begründung wie im Vorjahr. Sie rechnen offenbar damit, dass der Vereinigung der Rechtsweg irgendwann zu teuer oder zu aufwändig wird.

Nun, deutlicher hätten die Links-Grünen ihr Demokratieverständnis nicht dokumentieren können. Sind sie einmal an der Macht, darf der Bürger nur noch das tun, was ihnen gefällt. Hier folgen sie dem Schema jener osteuropäischen Linksdiktaturen, die vor rund 30 Jahren krachend in sich zusammengebrochen sind. Dieses politische Verhalten ziemt sich nicht in einer Demokratie. Nein, mehr noch: es ist nicht rechtens. Wenn der Bürger seine Freiheit behalten will, muss er eine deutliche Antwort auf solche antidemokratischen Machenschaften an der Urne geben.

 

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