Montag, 31. August 2020

Für die Umwelt oder gegen die Menschen?

Die GPS-Fraktion hat im Solothurner Gemeinderat eine Motion eingereicht, mit der sie 2021 «mindestens vier autofreie Sonntage» auf dem Gemeindegebiet von Solothurn fordert: «In jedem Quartier mindestens einmal, wenn möglich koordiniert mit einer Jubiläums- oder anderen Veranstaltung».

Da stellt sich spontan die Frage, wer denn hier bestraft werden soll und wofür? Die Stadt für die Jubiläumsanlässe oder die jeweiligen Veranstalter, weil sie mitmachen? Oder die Autofahrerinnen, weil sie vier- statt zweirädrig unterwegs sind? Oder alle jeweils nicht autofreien Quartiere, die dann «gesegnet» werden mit Parkplatzsuchverkehr, verstopften weil zugeparkten Wegen und Strassen und jeglicher Menge an Umwegverkehr.

Falls «autofrei» überhaupt Sinn macht, dann sicherlich nicht auf Quartierstufe. Und volkswirtschaftlich mit Bestimmtheit auch nicht während oder unmittelbar nach einer Pandemie. Ob Corona bis dahin überstanden sein wird, steht noch in den Sternen. Die volkswirtschaftlichen Schäden werden es mit 100%iger Sicherheit nicht sein. Und alle Quartierlädeli und Gewerbler ebenso wie die Kulturschaffenden (Konzerte, Ausstellungen etc) werden sich dafür bedanken, dass ihnen die Grünen nach der Pandemie weitere Steine auf den sonst schon beschwerlichen Weg zurück zur Normalität legen wollen.

Offenbar sind den Grünen nun die letzten Ideen auch noch ausgegangen, dass sie auf ein Mittel aus den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts (Stichwort Ölkrise) – ein Mittel, das also bald 50 Jahre alt ist – zurückgreifen. Es sind heute zudem nicht in erster Linie die Autos, die am Wochenende in den Quartieren lärmen und stinken. Es sind vor allem die Mofa-Fahrer, die Roller, die Motorräder, die mit ihrem Lärm die Sonntagsruhe stören. Ausserdem nimmt die Zahl der Elektroautos stark zu und in 10-15 Jahren werden sie unsere Strassen dominieren, weitgehend lärm- und völlig emissionsfrei.

Spätestens dann werden derartige Ideen ein Anachronismus sein, der nicht einmal mehr ein ungläubiges Kopfschütteln verursacht. Sind solche Ideen eigentlich wirklich für die Umwelt – und nicht eher gegen die Menschen? Bestimmt jedoch sind sie für die Katze.

 

Samstag, 29. August 2020

Mit unberechtigtem Blödsinn gegen unsere Freiheit

Der Solothurner Regierungsrat hat ab nächstem Donnerstag die Maskenpflicht beim Einkaufen eingeführt. Er ahmt damit jene Kantone nach, deren Corona-Zahlen in den letzten Wochen förmlich nach oben geschnellt sind. Bloss fragt sich männiglich, was das soll?

Zum erneuten Schaden des lokalen Gewerbes führt ausgerechnet ein wirtschaftsschwacher Kanton einen solchen Blödsinn ein. «Blödsinn» deshalb, weil erstens die Zahlen im Kanton Solothurn tief sind und im Moment weiter sinken. Im Vergleich mit Genf, Waadt, Zürich oder Aargau liegt die Zahl der positiven Tests trotz der vielen Ferienrückkehrer auf einem sehr tiefen Niveau. Zweitens sind praktisch keine Hospitalisationen zu verzeichnen. Die Angst vor einer Überforderung des Gesundheitswesens war ja, wie wir uns erinnern, damals der Grund, weshalb die Behörden sich dazu ermächtigt sahen, die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger massiv zu beschneiden und die Wirtschaft an die Wand zu fahren. Diesmal aber droht nichts davon – nicht mal die Sterblichkeitsrate hat sich erhöht. Rund 80% der positiv Getesteten haben keine oder nur sehr geringe Symptome. Seit wann erlauben sinkende Infizierten-Zahlen und weitestgehend einfache Krankheitsverläufe diese Eingriffe in die Bürgerfreiheit? Drittens bestehen bisher keinerlei Hinweise darauf, dass sich Menschen beim Einkaufen angesteckt haben. Viertens bleiben viele Events weiterhin erlaubt und Partybesuche können nicht verboten werden. Orte, an denen nachweislich eine Vielzahl der Ansteckungen erfolgte. Die Masken-Massnahme kann demnach als "beliebig" taxiert werden.

Weiter zeigen die Zahlen in Österreich zum Beispiel, wo schon seit Monaten in den Läden eine Maskenpflicht besteht, dass diese eine zweite Welle, verursacht durch Ferienrückkehrer vor allem aus dem Osten und aus Spanien, in keinster Weise verhindert hat. Selbst Zürich hat die Maskenpflicht allein mit der «Sensibilisierung der Bevölkerung» gerechtfertigt. Fragt sich bloss, woher die Regierungen bei einer solch schwachen Rechtfertigung die Rechtsgrundlage für derart schwerwiegende Eingriffe in die Bürgerfreiheit nehmen. Abgesehen davon, dass der gesunde Menschenverstand irgendwo auf der Strecke geblieben ist.

Was bleibt also von der Massnahme der Solothurner Regierung? Eine Schikane und eine Einschränkung der bürgerlichen Freiheit und dazu Riesennachteile für den Detailhandel im Kampf ums Überleben. Einmal mehr werden seine Spiesse gegenüber dem Onlinehandel verkürzt. Offenbar rechnet die SP-Gesundheitsdirektorin damit, dass die Regierung danach wieder grosszügig Steuergelder verteilen kann unter jene, die am Ende wegen solchen Blödsinns ohne Job und Zukunft dastehen. Ist ja nicht ihr Geld, das dann verteilt wird, – aber es ist unsere Zukunft, die auf diese Weise der politischen Dummheit geopfert wird.

 

Donnerstag, 27. August 2020

Ein Verzicht, der keiner ist

Jeden Spätsommer stehen die Lohnverhandlungen an. Die Sozialpartner diskutieren miteinander über die anstehende Lohnrunde. Das ist eine der wichtigsten Errungenschaften der schweizerischen Sozialpartnerschaft, Grundlage für den sozialen Frieden im Land und nicht hoch genug einzuschätzen.

Auch die Solothurner Regierung und die Personalverbände haben die Köpfe zusammengesteckt und sich gemäss ihrer Verlautbarung «gemeinsam entschieden». Aufgrund der aktuellen Corona-Krise und ihrer Folgen «verzichten» die Solothurner Staatsangestellten auf eine Lohnerhöhung für das Jahr 2021. Das ist sehr vernünftig und soweit in Ordnung.

Die Gewerkschaften haben damit jedoch nicht, wie fälschlicherweise berichtet, einer «Nullrunde» zugestimmt, bzw. auf einen Teuerungszuschlag «verzichtet». Man muss kein Hellseher sein, um vorauszusehen, dass die Teuerung in diesem Jahr negativ sein wird. Das heisst, mit dem gleichen Einkommen wie 2020 können wir im 2021 mehr kaufen. Dies ergibt für alle Arbeitnehmer, deren Einkommen im 2021 gleich bleibt wie 2020, eine Reallohnerhöhung. Eine, die zudem den Vorteil hat, dass die Steuern nicht einen Teil davon wieder wegfressen. Sollte die Jahresteuerung 2020 also bei -0.5% liegen, ergäbe dies bei einem Monatslohn von CHF 6'000 eine Reallohnerhöhung von immerhin CHF 390 im Jahr. Berücksichtigen wir, dass dieser Betrag keine Steuerfolgen hat, so entspricht er in realiter einer üblichen Lohnerhöhung von immerhin 500 bis 600 Franken.

(Hätten die Sozialpartner die Teuerung berücksichtigt, wie das die Gewerkschaften sonst immer vehement verlangen, hätte dies für Alle eine Lohnreduktion bedeutet…)

Viele Staatsangestellte müssen sich jedoch nicht damit zufriedengeben. Gemäss Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist der jährliche «Erfahrungszuschlag» für alle Staatsangestellten, die nicht bereits den Maximallohn in ihrer Lohnstufe erhalten, jeweils nicht Teil dieser spätsommerlichen Vereinbarung. Ihr Lohn wird also zusätzlich und damit wegen der Negativteuerung umso spürbarer steigen. Auch das sei hier nicht kritisiert.

Es würde jedoch den Vertretern der Staatspersonalverbände gut anstehen, ihre Grosszügigkeit etwas weniger zu betonen und auf das Wort «Verzicht» am besten zu verzichten. Denn (zu) viele Anstellte in der Privatwirtschaft können von solchen Perspektiven nicht mal träumen. Sie müssen um ihren Job bangen oder haben ihn schon verloren; sie arbeiten kurz und haben damit Einkommenseinbussen. Viele Kleingewerbler haben ihr Geschäft und ihr Erspartes verloren und wissen nicht, wie es weitergehen soll. Und (zusätzlichen) Stress wegen Corona haben die meisten von ihnen ebenso wie ein Teil der Staatsangestellten.

 

Mittwoch, 26. August 2020

Liebe Leserinnen und Leser

Dieser Blog ist nicht etwa "anonym",  weil ich nicht den Mut hätte zu meiner Meinung zu stehen. Für mich stehen die Inhalte im Vordergrund; meine Person ist dagegen unwichtig. Zudem möchte ich meine Meinung frei äussern können. Das heisst, ohne die Angst im Hinterkopf, meiner Familie oder meinen Freunden würde daraus ein Nachteil erwachsen.

Leider reagieren manche Zeitgenossen etwas ungehalten auf Meinungen, die nicht die ihren sind.

In diesem Sinne danke ich Ihnen für ihre aufgeklärte Toleranz und für Ihr Verständnis und freue mich über Ihr Interesse.

Beste Grüsse

SHJ

Montag, 24. August 2020

Wirklich günstig - oder etwa nur billig?

Die öffentliche Hand kauft auf den Märkten täglich Waren und Dienstleistungen ein. Sie tut dies nach den Regeln des Submissionsgesetzes. Im Jahr 1995 trat das heute gültige Bundesgesetz in Kraft. Der Staat müsse das «wirtschaftlich günstigste» Angebot berücksichtigen, steht dort u.a. Wer bei der Verwaltung «einkauft», hat jedoch häufig eine juristische, eine ökonomische oder eine Verwaltungs-Ausbildung genossen. Damit sind dann irgendwelche Waren, ICT-Leistungen und -Geräte ebenso wie Brücken, Tunnels, Strassen oder andere öffentliche Bauten zu evaluieren.

Bei der Evaluation spielen die Lebensdauer und die Betriebs- und Unterhaltskosten über die gesamte Lebens- bzw. Gebrauchsdauer eine oder gar die entscheidende Rolle. Dies einigermassen zuverlässig anhand der vorliegenden Offerten beurteilen oder gar errechnen zu können, setzt jedoch eine sehr hohe Kompetenz und Erfahrung im jeweiligen Fachgebiet voraus.

Weil diese nicht immer gegeben ist, hat sich sehr rasch eingebürgert, dass die öffentliche Hand in der Mehrzahl der Fälle anstelle des «wirtschaftlich günstigsten» einfachheitshalber das preislich billigste Angebot berücksichtigt hat. Und das nun während 25 Jahren. Was billig ist, muss nicht a priori schlecht sein – aber in den allermeisten Fällen ist es eben qualitativ weniger gut als teurere Waren oder Dienstleistungen. Aber wenn sich in 10, 20 oder gar in 40 Jahren herausstellt, dass der damalige Einkauf ein Fehleinkauf war, kümmert das den damaligen Einkäufer nicht mehr. Falls er überhaupt noch im Amt ist. Zudem wird niemals der Einkauf in Frage gestellt und der Einkäufer zur Verantwortung gezogen, sondern stets der Lieferant. Und der haftete eben nur bis zum Ablauf der Garantiefrist. Nicht selten wird der Einkäufer noch dafür gelobt, dass er beim Einkauf Geld gespart hat. Weil sich niemand darüber Rechenschaft gibt, dass bei einem Bauwerk zum Beispiel, das 50 Jahre seine Aufgabe erfüllen soll, nicht der Einkaufspreis entscheidend ist. Hier fallen die Betriebs- und die Unterhaltskosten um ein Vielfaches stärker ins Gewicht.  

Es ist deshalb kein Zufall, dass etwa die SBB, die den Einkaufspreis sehr hoch gewichten und als Monopolbetrieb von ihren Lieferanten gerne weitere Rabatte verlangen, immer mal wieder deutlich mangelhafte Ware eingekauft haben. Der FV-Dosto von Bombardier lässt grüssen. Und es ist nicht weiter erstaunlich, dass gerade bei den eher seltenen und technisch enorm anspruchsvollen, weil hochkomplexen Spitalbauten (Frauenspital Bern, Bürgerspital Solothurn etc.) Fehler passieren. Es ist eine altbekannte Tatsache: Wer (zu) billig einkauft, hat mehr Ärger mit Garantieleistungen und Mängeln. Jeder kennt das vom Privatkonsum her bestens.

Der Bund hat jetzt das Submissionsgesetz revidiert; besonders in diesem Punkt. Bleibt zu hoffen, dass in Bälde beim Einkauf wieder die Qualität im Vordergrund stehen wird. Denn unsere Steuerfranken sind zu wertvoll für Billigware. Besonders schädlich für unsere Volkswirtschaft ist dabei, wenn ausländische Billigware der schweizerischen Qualitätsware vorgezogen wird. Ärgern über Fehleinkäufe werden wir uns aber noch eine Weile – und nicht immer liegt eben der Hauptfehler beim Lieferanten; nur allzu häufig liegt er beim Einkäufer.

 

Sonntag, 23. August 2020

Die Öffentlich-Rechtlichen und die "tumben" Senioren

 

Es gibt immer mehr davon: von den Seniorinnen und Senioren. Ja, wir wissen es alle. Es gibt bereits mehr von uns als Vielen lieb ist. Und es wird künftig immer schneller immer mehr von uns geben. Denn unsere Eltern haben nach dem Krieg an den Aufschwung geglaubt und ihren Teil dazu beigetragen. Sie haben damit eines der Fundamente gelegt für den heutigen Wohlstand.

Doch zurück zur Zahl. Dass wir immer mehr werden, wird von den Politikern und den Medien fleissigst wiederholt. Wir werden zum Problem. Für die AHV, für die Zweite Säule, für das Gesundheitswesen etc. Manchmal scheint es, als seien wir für die Politiker etwa so lästig wie zu viele Wespen zur Zwetschgenzeit.

Die Wirtschaft dagegen beginnt nach und nach unsere Kaufkraft zu schätzen und uns als Menschen nach dem ORA (dem ordentlichen Rentenalter), die weder doppelt auf den Kopf gefallen noch alle mausarm sind, ernst zu nehmen. Manche haben sogar entdeckt, dass wir andere Bedürfnisse haben als Zwanzigjährige; nicht nur bei der Kleidermode.

Manche haben aber noch gar nichts begriffen und tun so, als wäre niemand über 60 Jahre alt. Als würden wir Alle sämtliche neuen Fachausdrücke aus der Informatik schon seit der Kindheit kennen. So als könnten sie uns ICT-technisch alles abverlangen – und wenn wir nicht gehorchen wollen, bitte, dann sollen wir halt bezahlen. Und das nicht zu knapp.

Erstaunlich ist dabei, dass es ausgerechnet die öffentlich-rechtlichen Unternehmen sind, die uns derart traktieren, dass man sie als Konsument nicht einmal mit einem Blick voller Verachtung streifen würde, wenn sie – ja eben – wenn sie nicht Monopol- oder Quasimonopolfirmen wären. 

Da sind etwa die SBB, die ausgerechnet mitten in der Corona-Pandemie in einer Randnotiz verkünden, dass sie auch auf Langstrecken die Gültigkeit der Retour-Billette per sofort von 10 auf 1 Tag verkürzen. Wer das nicht rechtzeitig bemerkt hat, ist selber schuld. Und wenn sich deswegen am Schalter Schlangen bilden, dann gibt es laut offizieller SBB-Information ja noch immer (Zitat) «unseren Webshop» und die «Smartphone-App».

Die Swisscom und die Stromproduzenten zwingen zur Akzeptanz ihrer elektronischen Rechnungen oder belasten dem «tumben» Konsumenten exorbitante Extra-Gebühren; quasi als Strafgebühren. Die Post verlangt ebenso Extragebühren, wenn jemand sich erfrecht, eine Rechnung an einem ihrer immer selteneren Schalter zu bezahlen. Was wiederum die Zahl dieser Einzahlungen reduziert und damit die Schalter und deren Öffnungszeiten ebenso. Die SRG geht davon aus, dass alle, die sich für die Vergangenheit und für die Geschichte der Schweiz, für Ländlermusik, alte Filme oder gar für unsere schönen Landschaften und Kulturdenkmäler interessieren, hoffnungslos geistig unterbelichtet sind. Entsprechend tönen diese Sendungen (falls es sie überhaupt gibt) ein wenig wie die Kinderstunde vor fünfzig Jahren. Sie sind voller emotionaler Anbiederung und platten Sprüchen, bei denen einem knapp intelligenten Schweizer nicht nur die Galle hochkommt.

All das nennt sich dann noch «Service public» und wurde von der SP und den Grünen vor einigen Jahren zu ihrem Heiligtum und damit als unantastbar erklärt. Trotzdem sei die Frage erlaubt: Werden wir es noch erleben, dass wir als das ORA Überschrittene von diesen sogenannten Dienstleistern allerwenigstens als Konsumenten ernst genommen werden?

 

Mittwoch, 19. August 2020

Das anonyme Bargeld und die Wissbegierigen

 

Wer im Restaurant oder im Ladengeschäft bar bezahlt, bleibt grundsätzlich unerkannt. Er muss weder seinen Namen, seine Adresse, noch seine Bankbeziehung, noch andere Daten von sich preisgeben – wenn er nicht will. Ein paar neue Schuhe kann ich kaufen, ohne dass der Schuhladen mich nachher mit seiner Werbung eindeckt, wenn ich das so wünsche. Wünsche ich jedoch erkannt zu werden, kann ich mich jederzeit «outen». Mit speziellen Kundenkarten, die Rabatte und andere Vorteile versprechen, ködern deshalb viele Anbieter ihre Kunden und freuen sich, wenn sie deren Koordinaten in ihren Servern speichern können.

Die Corona-Krise hat die Schweizer Praxis auf den Kopf gestellt: Prangten bisher neben der Kasse Anschriften wie «Kreditkarten erst ab CHF 50 zugelassen», machen nun eiligst verfasste Zettel darauf aufmerksam, man solle doch aus Sicherheitsgründen wenn immer möglich bargeldlos bezahlen. Prompt nehmen Politiker und Medien diese Entwicklung auf und sehen bereits das Ende für das Bargeld gekommen.

Es ist tatsächlich bequem, wenn man nicht nur kaufen kann, wozu das Geld im Portemonnaie gerade reicht. Es ist bequem, nicht grosse Mengen Bargeld mit sich herumtragen zu müssen. Aber es besteht ein riesiger Unterschied zwischen der Wahlfreiheit Bargeld/bargeldlos und dem Zwang, überall seine Daten hinterlassen zu müssen. Auf diese Weise können alle meine Schritte stets nachverfolgt werden. Wo ich wann in den Ferien oder in welchem Geschäft war. Was ich wann gekauft und gegessen oder getrunken habe, welche Farbe meine Socken oder meine Unterhosen haben und ob ich unter Fusspilz leide.

Das ist nichts Anderes, als eine Einschränkung meiner Wahlfreiheit bei gleichzeitiger Preisgabe all meiner intimsten Geheimnisse. Ich will jedoch weder meine Küche, noch meinen Kleiderschrank oder mein Bad und schon gar nicht mein Schlafzimmer öffentlich machen. Ich brauche dort weder staatliche (Steuern u.a.) noch andere Schnüffler. Deshalb muss das Bargeld bleiben: es gibt kein besseres Zahlungsmittel für freie Bürger in einem freien Land.

Dienstag, 18. August 2020

Das ist doch paradox!

Bundesrat, BAG und viele Wissenschaftler erklärten uns während Wochen, dass Mund-Nasen-Masken gegen Corona keinen Schutz böten. Quasi als Bestätigung dafür liess das VBS seine Masken vergammeln. Nun werden sie nach und nach überall zur Pflicht. Entweder Bundesbern hat uns im Frühjahr zur Volksberuhigung oder zur Vertuschung eigener Fehler angelogen oder was jetzt befohlen wird, ist seinerseits allein zur Volksberuhigung. Oder das Ganze ist eine überflüssige Schikane.

 

Im öffentlichen Verkehr ist eine Maske Pflicht. Auch bei offenen Sesselliften in den Bergen. «Ordnung muss schliesslich sein.» Aber in den Schulen gilt für die einen Maskenpflicht, für die anderen nicht. Und so sitzen am Abend der Tags-Maskenträger und die Tags-Nicht-Maskenträgerin, weil sie Geschwister sind, gemeinsam ohne Maske beim Nachtessen und vor dem Fernseher.

 

Wer in stark corona-verseuchte Länder reist, muss eine Quarantäne einhalten. Tut er das aber nicht, passiert weiter nichts. Gibt es nun eine behördliche Vorschrift oder nicht?

 

Die ganze Schweiz verfolgt täglich gebannt die Corona-Zahlen und -Fakten. Am Ende jedoch weiss niemand, nicht einmal das BAG (Bundesamt für Gesundheit), ob diese Zahlen überhaupt stimmen.

 

Und zu guter  Letzt:

Alle reden von Umweltschutz und Viele verzichten deshalb auf Fleisch. Weil dies besonders schädlich für die Umwelt sei. In der Schweiz gibt es aber immer mehr Hunde (aktuell 500'000) und immer mehr Katzen (aktuell 1'600'000). Und während der Corona-Pandemie haben deren Zahlen nochmals stark zugenommen. Dumm nur, dass sie fast ausschliesslich Fleischfresser sind.

 

Samstag, 15. August 2020

Politik mit Floskeln und skurrilen Forderungen

 

Die Schweizer Wirtschaft hat gerade eben die grösste Krise seit dem zweiten Weltkrieg zu bewältigen. Zusätzlich zur digitalen Revolution, die wie jede Revolution wenige Gewinner und viele Verlierer zählen wird, muss sie die Folgen der Pandemie(massnahmen) verarbeiten. Und dabei geht es keineswegs nur um verloren gegangene Umsätze. Die Pandemie verändert unsere Welt und damit ebenso unser Verhalten. Auch hier werden am Ende die schnellen Denker und fleissigen «Handler» mehrheitlich zu den Gewinnern zählen. Wer dagegen darauf vertraut, dass alles wieder wird, wie es einmal war, wird als Verlierer dastehen bzw. im Falle von Unternehmen eben gerade nicht mehr dastehen, sondern von der Bildfläche verschwunden sein. Unternehmer und ihr Management sind also mehr gefordert als je seit 1945. Sie müssen nicht nur rasch kreative Ideen haben, sie müssen diese auch ebenso rasch umsetzen.

 Offenbar heisst das jedoch in den Augen und Köpfen der politischen Linken, dass die Unternehmer nur die Vermehrung des eigenen Vermögens im Fokus haben. Im Hinblick auf die Wahlen 2021 beginnen sie bereits mit dem Hervorkramen der alten Floskeln: «Die Reichen werden immer reicher.» «Die Unternehmer schauen nur für sich.»  «Der Kauf/Verkauf von Unternehmen dient allein der Gewinnvermehrung» etc. Beweise für diese Behauptungen blieben sie zwar schuldig. Sie wären wohl auch kaum beizubringen. Denn alle verfügbaren öffentlichen Zahlen und alle (universitären) Studien zeigen, dass in der Schweiz die Reichen nicht reicher werden. Sondern dass vor allem der untere Mittelstand in den letzten Jahren aufgeholt hat.

Die Gewerkschaften stimmen auf ihre Weise in diese Misstöne der Genossen ein: Sie verlangen Lohnerhöhungen für eine ganze Reihe von Arbeitnehmenden. Ganz so, als ob es keine Pandemie gäbe. Ganz so, als ob nicht Zehntausende Arbeitsplätze akut gefährdet wären. Ganz so, als ob morgen «alles vorbei» sein und wieder der «Courrant normal» herrschen würde.  Ganz so, als ob nicht alle Arbeitnehmer ohne Lohnveränderung per 1. Januar 2021 eine automatische Lohnerhöhung erfahren würden. Denn die Teuerung ist negativ, was einer Reallohnerhöhung gleichkommt.

Das ist Politpropaganda, die schrecklich an andere Zeiten und Länder erinnert. Ohne jede Rücksicht auf Fakten und Realitäten werden Dinge behauptet und Forderungen gestellt. Auch ohne Rücksicht auf die möglichen Folgen. Denn wovon hat ein Arbeitnehmer mehr: Von 50 Franken mehr Lohn pro Monat (von dem er einen schönen Teil an den Staat und die Sozialversicherungen abgeben muss) oder von einem Arbeitsplatz, der ihm auch 2021 und 2022 noch erhalten bleibt? Es mutet seltsam an, wie die Linke und die Gewerkschaften die Interessen ihrer Wählerschaft «vertreten» – oder käme hier «missachten» der Wahrheit näher?

Montag, 10. August 2020

Eine Chance auf dem Silbertablett

Der Kanton Bern offeriert dem Kanton Solothurn in diesen Wochen eine goldene Chance, sich als Standortkanton neben dem grossen Bruder zu empfehlen und zu profilieren. Denn Bern erhöht seine Liegenschaftsbewertungen per sofort massiv und drückt damit auch die Vermögens- und die Einkommenssteuern seiner Bürger empfindlich nach oben. Und dies ungeachtet der Tatsache, dass sehr viele Steuerpflichtige in diesem Jahr sowieso weniger Geld im Portemonnaie haben als im Vorjahr, viele von Kurzarbeit betroffen sind und zahlreiche gar ihre Stelle verlieren. Dabei sind die Aussichten auch nicht rosiger: Tausende von Stellen werden noch verloren gehen. Die Schweiz wird wahrscheinlich die tiefste und möglicherweise auch die längste Rezession erleben seit den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts, also seit fast 50 Jahren.

Genau jetzt aber hat der Kanton Bern entschieden, seine Steuern zu erhöhen. Und das nicht zu knapp. Liegenschaftsbesitzerinnen und Wohnungseigentümer werden zur Kasse gebeten – ungeachtet der Tatsache, dass sich ihre wirtschaftliche Situation in vielen Fällen sogar deutlich verschlechtert hat. Das fällt besonders ins Gewicht, weil Bern die Eigentümer gleich mehrfach zur Kasse bittet: Neben der Vermögenssteuer und dem Eigenmietwert kennt der Kanton auch die Liegenschaftssteuern und häufig auch noch die veraltete Schwellenabgabe.

Volkswirtschaftlich betrachtet könnte man dieses Vorgehen des Kantons Bern angesichts der Aktualität als «staatliche Rezessionsförderung via negative Steuerpolitik» bezeichnen. Für Solothurn also ein Steilpass. Der Nachbarkanton verärgert mit den Hauseigentümern eine nicht unerhebliche Zahl von Steuerpflichtigen. Die hiesige Regierung kann nun zeigen, dass sie in dieser tiefen Krise intelligentere Konzepte und Rezepte hat. Dazu muss sie aber aufhören, ebenfalls davon zu sprechen, die Katasterschätzung zu erhöhen. Denn damit vergibt sie den Trumpf, den ihr die Berner nun zugespielt haben, gleich wieder.

 

Man muss kein Keynesianer sein, um Steuererhöhungen jeglicher Art in Zeiten der Rezession als politische Dummheit bezeichnen zu dürfen.

 

Dienstag, 4. August 2020

Das BAG und das aktive Bemühen um Vertrauensabbau

Ein Bundesamt, das derart bedenklich kommuniziert: wann hat es das zum letzten Mal gegeben? Wohl noch nie seit 1848. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat mit den Corona-Zahlen nie wirklich überzeugt. Sowohl die Zahlen der positiv Getesteten, die Aktualität oder eben Un-Aktualität dieser Zahlen und ihre Verlässlichkeit waren von allem Anfang an ein Thema. Die Masken-Frage ist bis heute ein kommunikatives Desaster. Die Zahl der Todesfälle variiert in der kleinen Schweiz zwischen den kantonalen Zahlen und jenen des BAG aktuell um rund 200 oder 16 Prozent.

 Nun erweist sich, dass auch die Frage nach den Ansteckungsorten das BAG überfordert. Zuerst heisst die Schlagzeile «zwei von drei Infektionen beim Ausgang» und wenige Tage später erklärt das BAG: «Hauptinfektionsort ist die Familie». Die Zahlen seien «falsch interpretiert» worden, lassen die Bundesbeamten als Begründung ihrer Kehrtwende wissen. Das ist jetzt aber besonders interessant. Das BAG erhebt also Zahlen zum Ansteckungsort, die aufgrund ihrer Unklarheit offensichtlich einer Interpretation bedürfen.

Da fragt sich der geneigte Bürger: Wie kommt das BAG denn zu diesen ominösen Zahlen? Über Fragebögen, welche die behandelnden bzw. testenden Ärzte auszufüllen haben. Und diese stellen den getesteten Personen gemäss dem BAG-Formular u.a. die folgende Frage: «Wo, glauben Sie, haben Sie es sich geholt?» Mal abgesehen von dieser «verzworgleten» Formulierung wundert sich der Schreibende über so viel Inkompetenz und Blauäugigkeit. Keine getestete Person wird dem Arzt oder der Testerin auf diese Weise offenlegen, dass sie das Virus beim Bordellbesuch oder beim Seitensprung geholt hat. Und auch «mein» Stamm-Club oder «meine» Stamm-Bar erwähne ich besser nicht. Denn erstens könnten diese allenfalls geschlossen werden und zweitens müssten alle Kumpels wegen mir in die Quarantäne und die könnten mir das übel nehmen. Also muss ich bei meiner Antwort vorsichtig-kreativ sein.

Es stellt sich aber noch eine andere Frage: Wenn mein Bruder im Ausgang war und die ganze Familie, vier Geschwister, die Eltern, den Onkel und die Grossmutter ansteckt, was gilt dann? Hat dann 1 Person das Virus beim Ausgang geholt und 8 weitere haben sich in der Familie angesteckt? Oder wurden – was eigentlich logisch wäre – damit 9 Personen durch den Ausgang (einer Person) angesteckt? Fragen über Fragen. Und das BAG wird darauf, das allein steht mit Sicherheit fest, keine gültigen Antworten liefern. Der zuständige und verantwortliche Bundesrat Berset? Der schweigt und hofft offenbar, dass sein Name von den Medien nicht mit dem BAG in Verbindung gebracht wird. Wäre ja rufschädigend…

Einfacher und schneller hat noch nie eine Bundesstelle das Vertrauen in ihre Arbeit zerstört.