Donnerstag, 14. Mai 2020

Wer befiehlt, zahlt auch


Der Lockdown nähert sich seinem Ende und täglich stellt sich die Frage: Wer bezahlt den Schaden? Praktisch sämtliche Unternehmen, vom globalen Grossunternehmen bis zum lokalen Kleingewerbler, haben einen mehr oder weniger grossen Einbruch der Geschäftstätigkeit zu verzeichnen und Verluste erlitten. Zahlreiche Umsatz- und Bilanzverluste werden folgen; voraussichtlich bis weit ins 2021 hinein. Unser Rechtsempfinden sagt uns, dass dort, wo die gesamte Geschäftstätigkeit oder ein wesentlicher Teil davon direkt untersagt wurde, die öffentliche Hand mindestens teilweise geradestehen muss. Dies gemäss dem sogenannten fiskalischen Aequivalenzprinzip: Wer zahlt, befiehlt. Wer befiehlt, zahlt.

Dennoch streiten sich nun der Bund, die Kantone und die Krankenversicherer darüber, wer die Ausfälle der Spitäler bezahlen soll. Der Bund hatte ihnen im März nicht-dringende Operationen verboten. Nun klaffen auf der Einnahmenseite Millionenlöcher. An sich ist das Spitalwesen Sache der Kantone. Aber der Bund hatte sich eingemischt - und erwartet nun, dass die Kantone die Zeche bezahlen. Diese verwerfen angesichts sich bedrohlich rasch leerender Kassen die Hände und suchen nach neuen Geldquellen. Hier bieten sich die Krankenversicherer als "Ausweg" an; mindestens aus der Perspektive der Politik.

Am Ende bezahlen wir alle den Schaden, ob als Krankenversicherte oder als Steuerzahler. Je nachdem sind bloss die Gewichte etwas verschoben. Es werden vor allem die Gutverdienenden sein, die den Grossteil der Kosten schultern müssen. Nicht nur als Steuerzahlende. Sie sind es auch, deren Krankenkassen-Prämien nicht subventioniert werden.

Es wäre jedoch gut und sinnvoll, wenn Bund, Kantone und Versicherer rasch und unkompliziert eine Regelung fänden. Das Seilziehen kostet bloss (unser) Geld. Ausserdem gilt auch hier das Prinzip der fiskalischen Aequivalenz. Der Bund hat befohlen; er ist in der Pflicht. Dass sich diese Kostenfrage stellen wird, wusste der Bundesrat zudem schon, als er den Spitälern über die Kantonshoheit hinweg diese rigorosen Einschränkungen verordnete. Jetzt braucht er nicht «Blindekuh» zu spielen.

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