Sonntag, 31. Mai 2020

Die klare Sprache der Realität


Die öffentliche Hand – ob Bund, ob Kanton, ob Gemeinde – wird in den nächsten Jahren über leere Kassen klagen. Die Steuern der Unternehmen brechen ein, die der natürlichen Personen gehen zurück und die Sozialkosten steigen massiv.


Die Linke wird deshalb ihr gebetsmühlenartig vorgetragenes Credo nach neuen und höheren Steuern noch etwas lauter als üblich herunterleiern. Die Regierungen werden darüber klagen, dass halt alle Ausgaben für die vielen Staatsaufgaben nötig und weitere Einsparungen unmöglich seien. Das alles kennen wir zur Genüge. Leider haben sich in den letzten 50 Jahren hier zwar die Personen, nicht aber die Argumente, ja nicht einmal die Vokabeln geändert.


Dann werden die Steuern erhöht, «nur massvoll» und «nur vorübergehend». Und jeder weiss, dass Beides nicht stimmt. Steuern können gar nie massvoll sein; sie sind notwendig oder nicht, aber wenn ich mehr als einen Drittel meines sauer verdienten Lohnes dem Staat abliefern muss (das Zwangssparen der 2. Säule noch nicht mal eingerechnet), kann dies niemals massvoll sein. Einmal eingeführte Steuern werden ausserdem nie mehr abgeschafft; auch das ist leider ein Grundgesetz der Politik. Das «Vorübergehend» der Politik heisst in der Realität praktisch ausnahmslos «ad infinitum».


Der italienische Harvard-Ökonom Alberto Alesina hat kürzlich 200 Austeritätsprogramme von 16 Industrieländern untersucht. Das Ergebnis sei absolut klar, hielt er fest: «Wenn ein Staat seine Verschuldung auf ein erträgliches Mass senken will, ist es falsch, dafür die Steuern zu erhöhen. Stattdessen sollte die Sanierung des Staatshaushaltes ganz auf der Ausgabenseite ansetzen.»


«Wer Defizite mit Steuererhöhungen stopfe, müsse mit langen und tiefen Rezessionen rechnen. Ausgabenkürzungen seien dagegen – falls überhaupt – nur mit kurzen Rückgängen der Wirtschaftsleistung verbunden.» (Zitat NZZ, 26.05.2020)

Jeder Finanz- und jeder Wirtschaftspolitiker kann dies im Buch «Austerität» von Alberto Alesina nachlesen (herausgegeben 2019). Zur Umsetzung dieses Wissens, das auf klaren Fakten beruht, ist einzig ein bisschen Zivilcourage nötig. Und es wäre durchaus nützlich, wenn auch die Linke endlich die ökonomischen Realitäten anerkennen und ihre längst veraltete Ideologie über Bord werfen würde.

Donnerstag, 28. Mai 2020

Eine Gewerkschafts-"Bombe", die bloss eine Seifenblase war



Die Medien verbreiten – ausgehend offenbar von einer Initiative aus Gewerkschaftskreisen – aktuell ein Urteil des Bundesgerichts vom April 2019, in dem dieses festhielt, dass Arbeitnehmer, die Home-Office betreiben, vom Arbeitgeber dafür entschädigt werden müssen. Auch dann, wenn das Home-Office nicht ausdrücklich verlangt bzw. angeordnet worden ist. Sehen wir einmal darüber hinweg, dass das Bundesgericht hier einen ganz bestimmten Einzelfalle behandelte, dessen Einzelheiten nicht einfach verallgemeinert werden können.

Was die Medien beim Thema aber geflissentlich verschweigen, ist, dass in der aktuellen Lage dem Arbeitnehmer die Sicherheit seines Arbeitsplatzes eigentlich wesentlich wichtiger sein sollte, als eine Extraentschädigung für sein Home-Office. Wer Home-Office hatte, war zudem verglichen mit jenen, deren Geschäft oder Firma ganz einfach geschlossen war, noch sehr gut dran. Viele Arbeitnehmerinnen stehen heute vor dem Nichts. Da stehen Mehr-Forderungen von Gutverdienenden schräg in der Landschaft.

Das Urteil des Bundesgerichts verlangt indirekt nach zusätzlichen Regelungen für die Sozialversicherungen und das Steuerrecht. Denn dort galten bislang solche Zuwendungen des Arbeitgebers als Lohnbestandteile. Konsequenterweise werden sie deshalb einerseits besteuert und unterliegen andererseits der Prämienpflicht für die Sozialversicherungen. Die Gesetzgebung ist also gefordert, hier erst mal für Klarheit zu sorgen. Der Arbeitgeber, die Unternehmen sollen nach der Corona-Krise nicht noch rechtliche Differenzen mit den Ausgleichkassen und den Steuerämtern ausfechten müssen. Sie haben wirklich schon genug Belastungen zu bewältigen.


Die Arbeitnehmer und allen voran die Gewerkschaften, die sich gerne als deren Interessenvertreter verstehen, sollten sich ihrerseits mit Forderungen zurückhalten. Eine Lehrperson, eine Treuhänderin, eine Architektin oder ein Ingenieur werden jetzt nicht zum Sozialfall, weil sie ihr privates W-LAN vermehrt auch für den Job benutzt oder im Wohnzimmer mit dem Laptop auf dem Schoss gearbeitet haben. Direkte Mehrkosten sind daraus ja in den allermeisten Fällen nicht entstanden. Reinigungsfachleute und Verkäuferinnen dagegen, die weniger verdienen und deshalb von den Gewerkschaften sonst gerne als Beispiele genannt werden, kennen nun mal berufsbedingt kein Home-Office.

Für die Home-Officer fielen ausserdem nicht nur «Mehrkosten» an. Transfer-Zeiten und -Kosten sowie die Auswärts-Verpflegung etwa fielen weg. Sie müssten realistischerweise mit den ICT-Kosten gegenverrechnet werden. Am Ende dieser Rechnerei wird dann trotz Bundesgerichtsentscheid wenig übrigbleiben. Mal abgesehen vom Rechenaufwand.


Samstag, 23. Mai 2020

Ein Affront mit Unvernunft


Der Präsident des Solothurnischen Staatspersonal Verbandes, Mirco Müller, fordert bevor wir die Corona-Krise auch nur annähernd ausgestanden haben, per 1. Januar 2021 mehr Lohn für die Staatsangestellten. Dass er dabei auch noch die aktuelle Steuerinitiative zitiert, ist sein zweiter grosser Fehler.


Mehr als 50'000 Menschen in diesem Kanton sind im Moment auf Kurzarbeit. Tausende Arbeitsplätze wackeln wegen des Lockdowns bedenklich. Wirte, Geschäftsinhaber, Coiffeure etc. wissen noch nicht, ob sie es bis Ende Jahr schaffen werden. Einige mussten bereits aufgeben; ihre Geschäfte bleiben für immer zu. Das Geld - häufig war es als Altersrente gedacht - ist verloren. Der Bund will die Immobilienbesitzer dazu verknurren, auf einen Teil der ihnen vertraglich zustehenden Einnahmen zu verzichten, damit auch sie ihren Obolus an die Gewaltskosten des Lockdowns beisteuern. Diese Idee wird übrigens von beiden solothurnischen Ständeräten, der eine von der SP, der andere Sekretär des Staatspersonal Verbandes, ausdrücklich unterstützt.


Die Steuerzahlenden werden in den nächsten Jahren zur Kasse gebeten, denn Bund, Kantone und Gemeinden werden die Riesenlöcher in ihren Kassen stopfen müssen – mit Steuergeldern. Zudem werden aufgrund der Negativzinsen ohne Ende und des Börseneinbruchs auch die BVG-Versicherten und damit alle Erwerbstätigen zur Kasse gebeten.

Ausgerechnet in dieser Situation des finanzpolitischen Heulens und Zähneknirschens, der Opfer für Alle, wollen Müller und sein Verband mehr Lohn für das Staatspersonal, das seine Stelle auf sicher hat. Alle diejenigen, die jetzt um ihre Stelle bangen oder diese bereits verloren haben; alle diejenigen, die eine Lehrstelle suchen und kaum eine finden, alle diejenigen, die in den letzten 3 Monaten alles verloren haben, was sie ein Leben lang aufgebaut, sich erarbeitet haben: sie alle können nur heftig und verständnislos den Kopf zu schütteln über ein solches Ansinnen.

Bis vor wenigen Jahren forderte der Staatspersonal Verband jeweils Jahr für Jahr den Ausgleich der Teuerung. Weil wir seit Jahren vor allem eine Negativteuerung haben, haben die Gewerkschaften und Angestelltenverbände dieses Vokabular mindestens vorläufig schubladisiert. Denn Tatsache ist: Weil in diesem Jahr die Teuerung negativ sein wird, erhält jede Staatsbeamtin real mehr Lohn. Mit dem gleichen Lohn kann also mehr gekauft werden. Es gibt demnach absolut keinen sozialpolitischen Grund für eine Lohnerhöhung. Im Gegenteil: die Sicherheit des Arbeitsplatzes gewinnt in diesen unsicheren Zeiten enorm an Wert. Zusammen mit der negativen Teuerung gibt es also zwei äusserst vernünftige Argumente, die deutlich für eine Lohnsenkung beim Staatspersonal sprechen würden.

Mirco Müller hätte eindeutig besser daran getan, zu schweigen. Jetzt könnte es passieren, dass er die Geister, die er rief, nicht mehr los wird.

Donnerstag, 21. Mai 2020

Gedankenlos freigebig mit leeren Kassen


Der Kanton Solothurn schwamm in den letzten Jahren nicht eben im Geld. Die Ausfinanzierung der eigenen Pensionskasse kostet jährlich Millionen, die Wirtschaftsentwicklung verlief äusserst schleppend und überdurchschnittlich gute Steuerzahler ziehen deutlich steuergünstigere Kantone dem Jurasüdfuss vor.

Die Corona-Krise bzw. der Lockdown werden weitere und wohl tiefrote Spuren in der kantonalen ebenso wie in den Gemeindekassen verursachen. Dies wird auch den eidgenössischen Finanzausgleich betreffen. Es wird in den kommenden Jahren weniger Geld zum Verteilen zur Verfügung stehen. Damit wird auch Solothurn weniger Geld erhalten. Das sind sehr düstere Aussichten, die eigentlich unsere Regierung zum sofortigen Handeln veranlassen sollten: massiv erhöhte Sparanstrengungen, keine neuen Ausgaben.

Die Aktualität scheint jedoch im Solothurner Rathaus noch nicht angekommen zu sein. Da legt die Regierung doch eine Revision des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr vor, die grosszügige Mehrausgaben vorsieht. Und dies in Bereichen, die nun wirklich nicht vom Kanton gefördert werden müssen.

So soll der öffentliche Verkehr zu «ausgewählten» Ausflugszielen (was heisst das denn schon wieder? Lassen sich diese nicht gleich abschliessend benennen?) zu Lasten des Kantons «optimiert» werden. Und auch die Moonliner oder Nachtbusse sollen soweit subventioniert werden, dass die Nachtzuschläge auf den Billetts entfallen. Das nennt sich dann «tarifische Angleichung»; die Nachtfahrten sollen künftig nicht viel mehr kosten als jene tagsüber.


Zu Deutsch: der Kanton Solothurn will die Wochenend-Ausflügler ebenso wie das nachtschwärmerische Partyvolk stärker als bis anhin subventionieren. Na ja, wenn die Kantonskasse überquillt und keiner mehr weiss, wohin mit dem Geld, kann das ja eine vernünftige Option sein. In der aktuellen Lage ist dies aber weder eine Option noch vernünftig. Da wäre es noch eindeutig besser, zum Beispiel die Strasse auf den Weissenstein gebührenpflichtig zu machen als die Seilbahn zu subventionieren.

Am besten entsorgt die Regierung diese Revision direkt im Papierkorb, bevor sie ihr zusammen mit der einbrechenden Wirtschaft und ebensolchen Staatsfinanzen um die Ohren fliegt.

Dienstag, 19. Mai 2020

Wie schizophren und wirtschaftszerstörend darf's denn sein?


Die Schulen sind wieder offen, wenigstens ein Teil von ihnen. Dabei soll es Eltern geben, die ihre Kinder aus Angst vor einer Ansteckung nicht in die Schule schicken wollen. Zu Lasten des Steuerzahlers (wer ist dieser grosszügige Mensch eigentlich, der stets so freigebig alles finanziert?) wurde investiert. Die Gemeinden und der Kanton haben in die Schulräume und ihre Ausstattung innert Wochen wahrscheinlich mehr Geld reingesteckt als sonst in mehreren Jahren zusammen.

Die Kinder sollen Distanz halten. Hygiene und nochmals Hygiene wird gelehrt.

Das passt auch ins Bild, das unser Gewerbe und unsere Läden aktuell abgeben. Literweise wird hier Desinfektionsmittel verbraucht. Ein Einkaufsbummel in der Stadt endet mit einer gröberen Nasenirritation wegen der vielen mit unterschiedlichen Parfüms angereicherten «Schnapsmittel». Die Hände sind am Ende schlimmer dran als die einer Waschfrau vor 100 Jahren. Überall Plexiglas, Abstandszeichen und -Kleber, maskierte Angestellte und Extraeinrichtungen wie Stop-and-go-Tafeln mit automatisierten Zählsystemen. Enorm viel Geld wurde und wird hier investiert, um das Geschäft trotz zahlreicher Auflagen möglich zu machen.

Die Polizei kontrolliert fleissig. Wer sich nicht penibel an die Vorschriften hält, wird nicht nur verzeigt. Sein Laden wird gleich geschlossen. Höchststrafe ohne Richterspruch und rechtliches Gehör heisst das dann im Klartext. Aber dieser ging mit dem Virus und dem Blick fürs richtige Mass offenkundig auch gleich verloren.

Wo sind wir denn hier plötzlich? Muss unsere Wirtschaft mit radikalem Pflichtbewusstsein bis zum Äussersten, im Namen des Bundesrates, auf Rechnung der Steuerzahler und mit dem Opfer von zehntausenden zusätzlichen Arbeitslosen zerstört werden? Denkt, wer so entscheidet und solche Dinge beschliesst, auch daran was passiert, wenn der soziale Friede den Bach runtergeht?

Völlig schizophren wird das Ganze dann, wenn sich trotzdem Menschen zu grösseren Ansammlungen zusammenrotten (Beispiel Basel), wenn Kinder – kaum aus dem Schulhaus – gemeinsam spielen und Teenager gemeinsam einkaufen gehen; mit Körperkontakt und ohne jede Schutzmassnahme. Was sollen dann die teuren Installationen im Schulhaus, wenn schon auf dem Heimweg oder spätestens (unter den Augen der Eltern notabene) zu Hause nichts mehr von alledem gilt, was sich die Politiker und Beamten ausgedacht haben? Weil Kinder nun mal Kinder sind und Teenies sich sowieso um die Regeln der Erwachsenen keinen Deut scheren.

Am Ende bleibt nur Eines: eine zerstörte Wirtschaft – und alle Folgen, welche diese Situation zeitigen wird. Es ist höchste Zeit, dass Bundesrat und Parlament endlich differenziert und komplex denken und entscheiden, nicht nur knapp bis zur Nasenspitze. Sonst werden Sie morgen aufwachsen und noch mehr als seinerzeit vom Corona-Virus von den schwerwiegenden Folgen ihrer eigenen Entscheide überrascht sein. Und diese wird dann auch kein Steuerzahler mehr wegfinanzieren können.

Sonntag, 17. Mai 2020

Wehret den Anfängen oder per Schnellzug in die Vergangenheit


Die Berner Regierung liebäugelt sehr ernsthaft damit, das Road Pricing oder Mobility Pricing einzuführen. Nun wird niemand etwas dagegen haben, dass auch Teilnehmer der Mobilität die Kosten, die sie verursachen, zu einem gewissen Teil tragen sollen. Deshalb kennt jeder Kanton die sogenannte Motorfahrzeugsteuer und der Bund die Benzinzölle. Die Motorfahrzeugversicherung gilt notabene auch für Boote, obwohl der Kanton Bern zum Beispiel noch nie einen neuen Schwarzbelag auf dem Bielersee aufbringen musste. Aber bitte: der Staat nimmt, wo man ihn nehmen lässt.


Was hier jedoch, kaum getarnt mit dem Mäntelchen des Klimaschutzes und mit einem schwachen Hinweis auf das Verursacherprinzip daherkommt, entpuppt sich auch diesmal als neuer Weg zu alten Steuern. Denn Wegzölle gab es bereits im Mittelalter. Exponenten der Obrigkeit machten damals etwas legaler, was Wegelagerer etwas weniger legal ebenfalls fleissig taten: Wer vorbei ging bzw. auf Reisen war, wurde dafür um ein paar Münzen erleichtert. Die Berner waren darin seit je durchaus streng und konsequent. Noch 1838 – lediglich zehn Jahre vor dem Inkrafttreten unserer Bundesverfassung – diskutierte der bernische Grosse Rat hitzig über die Frage, wer wieviel Brückenzoll bezahlen sollte. Ob Kinder auch bezahlen müssten und wie das bei schwangeren Frauen zu handhaben sei.


Mit der neuen Bundesverfassung fielen 1848 alle Brücken- und Strassenzölle dahin. Das hielt genau 137 Jahre. Mit der Autobahnvignette wurde diese Errungenschaft der neuen Verfassung 1985 teilweise rückgängig gemacht. Nun sollen also weitere Strassen- oder Brückenzölle eingeführt werden. Im Unterschied zum Mittelalter bestehen heute aber die Motorfahrzeugsteuern und die Benzinzölle. Und zudem gibt es den öffentlichen Verkehr – die Postkutschen waren bereits im 19. Jahrhundert von den Strassenzöllen ausgenommen. Und der ÖV wird aus der Steuerkasse massiv subventioniert. Das heisst, jedes Bus- oder Bahnbillet, egal ob für einen armen oder einen reichen Mann, ist massiv verbilligt. Die Idee dahinter ist, dass der öffentliche Verkehr gefördert werden soll. Das Road Pricing geht noch einen Schritt weiter und will zusätzlich den Privatverkehr mit einer weiteren Steuer (neben Benzinzoll, Mehrwertsteuer und Motorfahrzeugsteuer) belasten oder richtiger: bestrafen.

Die einen werden also für ihre Mobilität bestraft – die anderen mindestens indirekt dafür belohnt.


Der Verkehr, so eine der Ideen, soll mit den neuen Abgaben gesteuert werden können. Das funktioniert jedoch nur, wenn diese Abgaben sehr hoch sind. Der Individualverkehr wird damit jedoch zu einer Frage des Portemonnaies. Zudem werden diese neuen Steuern unser Land mit einem Flickenteppich voller mehr oder weniger willkürlicher, weil lokal oder regional bedingter Strassenzölle überziehen. Dies zum Schaden der Wirtschaft allgemein, des Tourismus im Besonderen und ausserdem zu Lasten der persönlichen Freiheit. Dass damit auch die gleiche Sache noch mehrfacher als bis anhin schon besteuert wird, scheint inzwischen kaum mehr jemanden zu stören.

Donnerstag, 14. Mai 2020

Wer befiehlt, zahlt auch


Der Lockdown nähert sich seinem Ende und täglich stellt sich die Frage: Wer bezahlt den Schaden? Praktisch sämtliche Unternehmen, vom globalen Grossunternehmen bis zum lokalen Kleingewerbler, haben einen mehr oder weniger grossen Einbruch der Geschäftstätigkeit zu verzeichnen und Verluste erlitten. Zahlreiche Umsatz- und Bilanzverluste werden folgen; voraussichtlich bis weit ins 2021 hinein. Unser Rechtsempfinden sagt uns, dass dort, wo die gesamte Geschäftstätigkeit oder ein wesentlicher Teil davon direkt untersagt wurde, die öffentliche Hand mindestens teilweise geradestehen muss. Dies gemäss dem sogenannten fiskalischen Aequivalenzprinzip: Wer zahlt, befiehlt. Wer befiehlt, zahlt.

Dennoch streiten sich nun der Bund, die Kantone und die Krankenversicherer darüber, wer die Ausfälle der Spitäler bezahlen soll. Der Bund hatte ihnen im März nicht-dringende Operationen verboten. Nun klaffen auf der Einnahmenseite Millionenlöcher. An sich ist das Spitalwesen Sache der Kantone. Aber der Bund hatte sich eingemischt - und erwartet nun, dass die Kantone die Zeche bezahlen. Diese verwerfen angesichts sich bedrohlich rasch leerender Kassen die Hände und suchen nach neuen Geldquellen. Hier bieten sich die Krankenversicherer als "Ausweg" an; mindestens aus der Perspektive der Politik.

Am Ende bezahlen wir alle den Schaden, ob als Krankenversicherte oder als Steuerzahler. Je nachdem sind bloss die Gewichte etwas verschoben. Es werden vor allem die Gutverdienenden sein, die den Grossteil der Kosten schultern müssen. Nicht nur als Steuerzahlende. Sie sind es auch, deren Krankenkassen-Prämien nicht subventioniert werden.

Es wäre jedoch gut und sinnvoll, wenn Bund, Kantone und Versicherer rasch und unkompliziert eine Regelung fänden. Das Seilziehen kostet bloss (unser) Geld. Ausserdem gilt auch hier das Prinzip der fiskalischen Aequivalenz. Der Bund hat befohlen; er ist in der Pflicht. Dass sich diese Kostenfrage stellen wird, wusste der Bundesrat zudem schon, als er den Spitälern über die Kantonshoheit hinweg diese rigorosen Einschränkungen verordnete. Jetzt braucht er nicht «Blindekuh» zu spielen.

Montag, 11. Mai 2020

Bitte Mut zur Chance


Soeben haben die Detaillisten ihre Türen wieder öffnen dürfen. Damit haben sie ihren Kampf mit den Grossverteilern und immer stärker mit den Online-Shops, die soeben ihren Corona-Boom erlebten, wieder aufnehmen können. Diesen Kampf werden leider zahlreiche Detaillisten verlieren. Auch deshalb, weil sie im Gegensatz zum Internet über sehr eingeschränkte Öffnungszeiten verfügen.


Für die Solothurner Geschäfte haben die SGSo und die Standortförderung Espace Solothurn rechtzeitig in die Schatulle gegriffen und die Aktion «ShopIN» lanciert. «Solidaritäts-Kampagne» nennen sie diese Aktion, welche die Konsumenten in die Stadt und zu den Detaillisten locken sollen. Soweit so erfreulich und gut. Und im Interesse unserer mittelfristigen Lebensqualität auch sehr unterstützenswert.


Ärgerlich ist jedoch, wenn zur gleichen Zeit Geschäftsinhaber bekannt geben, dass sie ihre Türen vorläufig nur zeitlich eingeschränkt öffnen wollen. Weil sich in den Läden nur eine bestimmte und kleine Anzahl Personen aufhalten darf, heisst das, dass die Konsumenten künftig auch vor diesen Läden Schlange stehen sollen. Dass diesen Geschäftsinhabern ein Schlange stehender Konsument lieber ist, als wenn sie selbst bei allenfalls wenig Umsatz lange hinter der Theke sitzen oder im Laden herumstehen müssen.


Es wäre absolut nötig und sinnvoll, jetzt die Öffnungszeiten derart zu liberalisieren, dass die Läden mindestens bis Ende Jahr länger als bisher geöffnet sein können. Das würde ihnen die Chance eröffnen, neue Kunden gewinnen und allenfalls alte Kunden zurückzugewinnen. Denn auch wer im Homeoffice arbeitet, kann seinen Arbeitsplatz nicht beliebig verlassen, um Schuhe zu kaufen. Das ist einer der Gründe, weshalb aufs Online-Shopping ausgewichen wird. Und die Seniorinnen? Als besonders gefährdete Corona-Gruppe möchten sie nicht in überfüllten Läden einkaufen und suchen deshalb nach einkaufsschwachen Tageszeiten – aktuell viel mehr als noch im Januar oder Februar. Das wird aber mit eingeschränkten Öffnungszeiten erschwert oder gar verunmöglicht.

Der Ruf der Detaillisten nach Staatshilfe – und damit nach Geld aus dem Portemonnaie der Steuerzahler – ist noch nicht verhallt. Und schon entscheiden sich diese Unternehmerinnen ängstlich dafür, statt die sich bietende Chance zu packen, den risikoärmeren Weg einzuschlagen. Wenn sich dann Umsatzlücken auftun oder das Geschäft geschlossen werden muss, sind die Konsumenten schuld, die trotz Aufruf ferngeblieben sind – oder das Corona-Virus oder der zu knausrige Staat.


Liebe Gewerbler und Detaillisten: Packt die Chance! Ihr seid die Unternehmer! Reines Sicherheitsdenken passt nicht zum Geschäftserfolg. Aktuell schon gar nicht. «Wer nichts wagt, gewinnt nichts.» Zur einer tollen Tradition passt am Besten liberale Innovation. Zu "ShopIN" passen am besten lange und weit offene Geschäftstüren in Solothurn.

Donnerstag, 7. Mai 2020

Die Politik ist nie besser als der Markt


Das Eidgenössische Parlament greift nicht in den Mietmarkt und ein und lässt Verträge weiterhin gelten. Mindestens vorläufig. Der mediale Protest ebenso wie derjenige der Linken folgt auf dem Fuss. Dass sich die Gastrounternehmen dafür stark machen, dass ihnen für die rund zwei Lockdown-Monate der Mietzins erlassen wird, ist an sich nachvollziehbar. Die Miete ist ein nicht unerheblicher Kostenfaktor für ein Restaurant. Noch um ein Vielfaches stärker schlagen jedoch die Löhne zu Buche. Und hier hat die öffentliche Hand, teilweise mit der Arbeitslosenversicherung, bereits zu Lasten aller Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen rechten Teil der Kosten übernommen. Niemand wird jedoch erwarten können, dass alle Anderen zwar einen Teil der Lockdown-Kosten bzw. -Defizite tragen, dass er selbst aber am Ende ohne irgendwelche Opfer dastehen wird.


Wenn die Vermieter ihren Mietern – seien dies nun Gastrobetriebe, Detailhändler oder Dienstleister wie Coiffeure, Kosmetikstudios etc. – nicht entgegenkommen, werden sie Gefahr laufen, dass sie sich einen neuen Mieter suchen müssen. Und weil die Wirtschaft sich in den nächsten Monaten in einer rezessiven Phase befinden wird, wird diese Suche nicht einfach sein. Wahrscheinlich wird der neue Mieter dann – weil er eine stärkere Verhandlungsposition haben wird – am Ende weniger Miete bezahlen als sein Vorgänger.

Solche Überlegungen wird sich jeder seriöse Immobilienbesitzer machen (müssen). Er wird dann in der Regel zum Schluss kommen, dass er ein gutes Mietverhältnis nicht aufs Spiel setzen will und deshalb wird er den Mietern entgegenkommen. Das heisst nichts anderes, als dass hier der Markt spielt. Und dass der Markt nicht besser funktioniert, wenn sich die Politik einmischt, beweisen täglich zahlreiche Beispiele. Deshalb ist der «Nichtentscheid» des Parlaments zu dieser Frage hilfreich und gut – für Mieter ebenso wie für Vermieter. Im Übrigen regeln zahlreiche Gesetzesartikel das Mietverhältnis. Und Mietgerichte entscheiden absolut nicht einseitig, sondern unter Beizug vieler konkreter Kriterien sehr kompetent.

Es ist immer besser, wenn die Politik die Finger vom Markt lässt. Das weiss eigentlich auch die Gastro-Lobby, die rund um die Berner BEA-Hallen mächtig Druck gemacht hat. Der Kanton Solothurn macht es cleverer. Hier soll ein Anreiz für eine Mietzinsreduktion geschaffen werden. Dennoch: Wie viel kosten Administration (beim Staat und bei den Unternehmen) und Controlling dafür? Wie hoch ist die Garantie, dass es zu keinem Missbrauch von Steuergeldern kommt? Wären Steuererleichterungen für die Betroffenen nicht viel wirkungsvoller, für den Steuerzahler billiger und zudem für die Beteiligten fairer zu haben? Denn jeder Eingriff des Staates kostet nicht nur Geld, er hinterlässt stets Gewinner UND Verlierer. Das zumindest sollten auch die linken Steuererlass-Gegner wissen.
Zudem: wenn nun nach diversen kantonalen Sonderregelungen auch noch der Bund im Juni eine eigene Regelung erfindet, haben wir einmal mehr einen unsäglichen Flickenteppich, von dem die Einen über Gebühr profitieren und die Anderen leer ausgehen. Dümmer geht es fast nicht mehr.


Dienstag, 5. Mai 2020

Wir lassen uns nicht entmündigen


Die Reaktionen der Öffentlichkeit auf die Ankündigung des BAG, die Grosseltern dürften nun ihre Enkelkinder wieder umarmen, sind in ihrem - nicht zuletzt auch medialen - Grundtenor erschütternd. Da gehen ein paar Wochen Notrecht ins Land und schon haben wir uns daran «gewöhnt», selbst solche Dinge erst einmal bei den Landesvätern und -müttern nachzufragen, bevor wir uns ein Herz fassen und tun, was uns eigentlich ein Bedürfnis ist. Schon sind aus selbstverantwortlichen Stimm- und Wahlberechtigten hilfsbedürftige Unmündige geworden, die offenbar Vordenker und Führerschaft benötigen.


Das Bedürfnis, liebe Mitbürger, eure Familienangehörigen zu umarmen, ist völlig privat und niemand kann es Euch verbieten. Alle lieben Grosseltern wissen es: Wer seine Enkel regelmässig in Obhut nimmt, mit ihnen spielt und sie knuddelt, läuft Gefahr, sich auch mit Keimen anzustecken, die diese süssen Kleinen halt so mit sich tragen und im Kleinkindesalter fleissig und grosszügig in alle Windrichtungen verteilen. Dass darunter auch Keime sein können, welche die Gesundheit der Grosseltern nachhaltig beeinträchtigen oder schädigen können, ist längst kein Geheimnis mehr. Selbst im früher noch verbreiteten Mehrgenerationenhaus(halt) war dies stets eine latente Gefahr.


Ob, wie lange, wann und wie sie ihre Enkel umarmen, bestimmen die Grosseltern aber hoffentlich noch immer selbst. Sie haben genug Lebenserfahrung, um abzuschätzen, welches Risiko sie eingehen wollen. Es gibt in der Schweiz Tausende von Grosseltern, die sich im Herbst jeweils nicht gegen Grippe impfen lassen, obwohl sie wissen, dass sie – gerade bei einer heftigeren Grippeepidemie – damit stark gefährdet sind. Sie tun das, weil sie allein für ihre Gesundheit verantwortlich sind und sein wollen. Und auch als Ü65erin darf frau noch mit dem E-Bike rumkurven und auch der Ü65er darf eine Pfeife rauchen, obwohl beides im schlimmsten Fall tödlich enden kann.


Selbst nach ein paar Wochen Notrecht kann und soll weder eine Amtsstube noch eine Politikerin darüber bestimmen, was wir privat tun dürfen und was nicht. Wir haben weder unsere Selbstverantwortung, noch unser Denkvermögen oder unsere Mündigkeit und schon gar nicht unsere Menschenwürde am 17. März dieses Jahres abgegeben und wir werden sie uns auch nicht nehmen lassen. Von niemandem.

Aber es lässt sehr tief blicken, wenn «Bundesbern» uns Ü65er offenbar entweder als unmündig oder doch als geistig mehr oder weniger beschränkt einschätzt.


Samstag, 2. Mai 2020

Selbsternannte Moralisten wollen den Rechtsstaat kapern


Wenn sie einmal Blut geleckt haben: Der Bundesrat hat mit seinen Notmassnahmen die Türe weit aufgemacht für die (Teil-)Enteignung. Unternehmer, die ihr Geschäft staatlich verordnet schliessen müssen, erleiden damit einen gewaltigen Verlust. Das Geschäft verliert massiv an Wert und gleichzeitig werden liquide Mittel vernichtet, die über Jahre – bei gleichzeitiger mehrfacher Besteuerung – angespart worden sind. Dass ihr Geschäft für die allergrösste Mehrheit der Unternehmer auch gleich das ganze Vermögen und die Altersvorsorge darstellt, ist tragisch genug. Viele Familienunternehmer werden nun gezwungen, ihre wohlverdiente Rentnerzeit hinauszuschieben und stattdessen bis zum 70. oder 75. Altersjahr zu arbeiten. Damit werden sie auch – den Staat wird’s freuen – weiterhin AHV-Beiträge und fleissig Steuern aller Art entrichten.


Mit ihren monatlichen Einzahlungen in die Arbeitslosenversicherung haben diese Unternehmer wie jeder Versicherte das Recht erworben, im Bedarfsfall auf die Leistungen dieser Versicherung vertrauen zu dürfen. Wenn es aber nach dem Willen vieler Politiker und Parlamentarier bis weit ins bürgerliche Lager hinein gehen soll, dann werden diese ALV-Prämien nun plötzlich und rückwirkend erhöht. Dann werden die Konditionen mitten im Spiel bedeutend geändert. Jetzt sind zusätzlich zu den üblichen Prämien noch weitere Leistungen zu erbringen: die Unternehmen müssen in diesem und im nächsten Jahr auf die Ausschüttung einer Dividende, also auf die ordentliche Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals, verzichten. Wenn sie das nicht tun, dann ist ihnen mindestens der moralische Bannstrahl von Medien und selbsternannten Hobby-Ethikern gewiss: «Wenn wir schon so schön am Enteignen sind, dann fahren wir doch gleich damit fort.»


Grosse Entrüstung also nicht gegen diejenigen, die mitten im Spiel die Regeln ändern, sondern gegen diejenigen, welche die Opfer dieser plötzlichen Regeländerung sind. Da scheint das Denkvermögen etlicher Politikerinnen im Lockdown verloren gegangen zu sein. Betrachten wir die Sache einmal aus der Sicht einer Privatperson: Ich habe eine Diebstahlversicherung abgeschlossen und zahle dafür während Jahren fleissig und pünktlich meine Prämien. Jetzt wird bei mir eingebrochen und genau jetzt stellt sich die Versicherung auf den Standpunkt, wenn ich nicht entgegen unserem Vertrag freiwillig bereit sei einen Teil des Schadens selber zu berappen und zusätzlich auf ein neues Auto zu verzichten, sei ich ein unmoralischer und ein geldgieriger Mensch.

Da wird aus Recht plötzlich Unrecht – beliebig und nur aus einer einzigen Perspektive nachvollziehbar.

Dass so etwas ausgerechnet Repräsentanten des Staates verlangen, ist kurzsichtig und dumm. Denn erstens profitiert der Staat gleich mehrfach von Dividendenzahlungen, die er tatsächlich dreimal (!) besteuert. Gesellschaft und Staat profitieren ausserdem mehrfach davon, dass Privatpersonen ihr Geld in Unternehmen investieren und nicht in Luxusautos, Jachten und Vergnügungen irgendwelcher Art oder es in einer Spielbank verjubeln. Und dazu gibt es auch noch ein gültiges Aktien- und ein Schuldrecht in der Schweiz und unser Land profitierte bisher davon, dass es ein Rechtsstaat ist und die Investoren – egal ob In- oder Ausländer – hier mit einer hohen Rechtssicherheit rechnen konnten. All dies soll nun einer selbst-inthronisierten «moralischen Instanz» zum Opfer fallen? Es ist inständig zu hoffen, dass es im Parlament mehr Denker und Hüter unserer Rechtsordnung als kurzsichtige Populistinnen mit Moralin-Brille gibt.


Freitag, 1. Mai 2020

Unnötige und falsche Staatseingriffe



Wenn in den nächsten Tagen in Bern die National- und Ständeräte zur ausserordentlichen Session zusammenkommen, werden sie auch über einen Antrag diskutieren, der von Mitte-Links (CVP, SP, GPS) eingebracht wurde. Diese Parlamentarier fordern, dass die Hausbesitzer auf einen Teil der Miete verzichten, wenn ihre Mieter direkt vom Lockdown betroffen sind. Die Parlamentarier wollen damit die Coiffeur-Salons, die Restaurants, die Detailhändler etc. entlasten, die wegen der Corona-Krise ihre Geschäfte amtlich verordnet schliessen mussten.


Die Idee erscheint auf den ersten Blick plausibel und irgendwie logisch. Einem zweiten Blick hält sie jedoch nicht stand. Diese Vorschrift ritzt die Eigentumsgarantie, die in der Verfassung verankert ist. Aber – und das ist viel gravierender – die Idee ist nicht zu Ende gedacht. Weil die meisten Immobilienbesitzer in der Schweiz sogenannte Institutionelle Anleger sind, wären von einer solchen Massnahme auch viele Pensionskassen betroffen. Ich müsste also als Arbeitnehmer auf einen Teil der Zinsen auf meinem angesparten Pensionskapital verzichten, um damit u.a. Coiffeure, Tattoo-Studios und Wirte zu entlasten.


Für Immobilienbesitzer wird sich die Frage stellen, ob sie künftig noch Geschäftsräume für Restaurants zum Beispiel (oder für Tattoo-Studios, Kosmetik-Salons, Schuhläden etc.) zur Verfügung stellen wollen, wenn sie dadurch mit tieferen Einnahmen bzw. mit Einnahmeausfällen rechnen müssen. Oder die Mieten für solche Branchen steigen tendenziell, weil für die Immobilienbesitzer das Ausfallrisiko zunimmt.


Selbst wenn all das nur in geringem Masse eintreffen sollte, missachtet die Idee der Parlamentarier jedoch die Zusammenhänge und das Zusammenspiel der Wirtschaft. Wenn der Hausbesitzer zum Beispiel auf 15 Prozent der Einnahmen verzichten muss, warum soll nur er das tun? Sollen nicht auch die Handwerker, die Aufträge erhalten für den Unterhalt oder die Renovation der Gebäude, zu einem Preisnachlass verpflichtet werden? Und die Materialzulieferer der Handwerker doch auch – und - ? Und wie steht es mit den Zulieferketten der Wirte und der Detailhändler?

Das Fazit: Die Politik greift hier willkürlich in die Wirtschaft ein und sucht sich ein Opfer, am besten eines, das auf den ersten Blick plausibel scheint und sowieso wenig Sympathien in der Öffentlichkeit geniesst. In der Hoffnung, es gäbe keinen zweiten Blick. Denn warum sind die Parlamentarier eigentlich nicht auf die naheliegendste Idee gekommen? Der Staat erlässt allen direkt betroffenen Unternehmen die Steuern der Jahre 2020 und 2021 und senkt die Steuern der übrigen, indirekt betroffenen Wirtschaft um 25 Prozent. Da wäre weniger Willkür dabei und auf einen völlig unqualifizierten Staatseingriff in die Wirtschafts- und Eigentumsfreiheit würde ebenfalls verzichtet.