Die Grünen des Kantons Solothurn fordern, dass ins Gesetz
über die kantonale Pensionskasse, das aktuell in Revision ist, klimapolitische
Vorgaben aufgenommen werden. An sich ist es selten erfolgreich, wenn eine
Institution, in diesem Fall die Pensionskasse Kanton Solothurn, zwei
unterschiedliche Ziele verfolgen muss. Problematisch wird es jedoch dann, wenn
sich diese Ziele wie hier teilweise widersprechen. Eine entsprechende Forderung
ist schnell aufgestellt – und die ist ja auch sehr populär. Fragt sich nur, ob
die Sache auch zu Ende gedacht ist.
Das Bundesrecht schreibt den Stiftungsräten der
Pensionskassen vor, die Gelder der Versicherten «treuhänderisch» in deren
Interesse anzulegen und zu verwalten. Das heisst, es ist auf Sicherheit und auf
eine angemessene Rendite zu achten. BVG, Art. 51b, Absatz 2: Die
Verantwortlichen «müssen in ihrer Tätigkeit die Interessen der Versicherten der
Vorsorgeeinrichtung wahren». Nirgends steht im BVG, dass mit diesem Gesetz auch
noch Umwelt- bzw. Klimapolitik betrieben werden soll oder darf. Irgendwie
erscheint das auch zufällig. Gäb es doch eine Fülle weiterer politischer
Anliegen, die den Pensionskassen auch noch auferlegt werden könnten: angefangen
bei der Sicherheitspolitik, weiter über die Gleichstellungs- und die
Gesundheitspolitik bis hin zu ethnischen und verkehrspolitischen
Interessenvertretungen bzw. Aufgaben.
Doch bleiben wir einmal allein beim grünen Anliegen: die Pensionskassen
sollen nur noch Gelder anlegen in Unternehmen, die quasi «von Kopf bis Fuss»
grün sind. Das heisst, dass sie – allenfalls zur Unzeit, das heisst mit Verlust
– bestehende Anlagen verkaufen müssen. Das heisst, dass sie Firmen auf ihre
«Grünheit» durchleuchten müssen (was Experten erfordert und Geld kostet). Das
heisst, dass jemand definieren muss, was genau «grün» oder «grün genug» ist. Das
heisst jedoch auch, dass letztlich viele Milliarden in relativ wenige Kanäle
fliessen, wenn sich alle Pensionskassen so verhalten. Das heisst, dass die als
«grün» taxierten Aktien sehr gesucht sind und dementsprechend im Wert steigen –
und das über den eigentlichen inneren Wert hinaus. Das heisst, dass die
Pensionskassen die Gelder der Versicherten am Ende in Aktien investieren, die
überzahlt sind. Das heisst wiederum, der Anlage steht kein realer Wert
gegenüber. Diese Tatsache jedoch wird über kurz oder lang bei den Pensionskassen
zu hohen Verlusten führen – Gelder der Versicherten, welche die Kasse gemäss
BVG «treuhänderisch» hätte verwalten sollen, gehen verloren.
Und zurück bleibt die Frage, ob es denn nicht im Interesse
der Umwelt wäre, gerade in jene Unternehmen zu investieren, die heute noch zu
wenig für die Umwelt tun, damit sie die Mittel und die Anreize erhalten, sich
hier zu verbessern? Zurück bleibt auch die Frage, ob es denn wirklich im Sinne
der Versicherten sei, ihre Pensionskassengelder in grüne Vorhaben zu
investieren, wenn sie selber grosse Benzinschlucker kleinen Autos vorziehen;
wenn sie selber gerne in die Ferien fliegen und regelmässig Wochenendtrips in
Europas Städte buchen; wenn sie selber als Mieter von Minergie-zertifizierten
Wohnungen 30% mehr Energie benötigen als errechnet, weil sie sich um die
ökologischen Verhaltensregelns foutieren? Weil sie selber via Internet in Asien
einkaufen und damit Millionen von Schiffsladungen quer über die halbe Erdkugel schippern
lassen?
Soll hier gar jemand gezwungen werden, weil er es freiwillig
nicht tun will? Wäre es da in einem direktdemokratischen Land wie dem unseren
nicht viel sinnvoller und nachhaltiger, den Bürger mit den richtigen
(finanziellen) Anreizen dazu zu bringen, sich «grüner» zu verhalten als mit
Zwang an einem Ort, wo er sich nicht wehren kann? Kurz: Wäre es nicht
wirkungsvoller die Bürgerinnen an ihre Verantwortung – auch für die Umwelt – zu
erinnern, statt sie einmal mehr zu bevormunden?
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