Freitag, 31. Januar 2020

Wenn das nur keiner merkt...



Beim Bund ist man eben daran, die Schweizer Bürgerinnen und Bürger im wahrsten Sinn des Wortes an der Nase herum zu führen. Dabei versucht man möglichst wenig Aufhebens um die Sache zu machen und vor allem übersehen die Verantwortlichen geflissentlich, dass sie eigentlich die hehre Pflicht hätten, den Bürgern reinen Wein vorzusetzen, statt ihn für dumm zu verkaufen.

Worum geht es? Das Bundesgericht hat vor einiger Zeit entschieden, dass die Billag, jene Firma, welche in den letzten Jahren die Radio- und Fernsehgebühren eingezogen hatte, völlig zu Unrecht auf diesen Gebühren die Mehrwertsteuer erhoben hat.

Die Aufsicht über diesen Vorgang obliegt dem Bundesamt für Kommunikation BAKOM bzw. dem UVEK, dem Departement von Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Glücklich über den Entscheid des Bundesgerichtes war man im BAKOM ebenso wenig wie bei der SRG, der Empfängerin unserer Gebühren. Seither sucht das BAKOM einen Weg, mit möglichst wenig Rückerstattung davon zu kommen. Eile scheint dabei auch niemand zu haben. Der Grund liegt auf der Hand: Das Bundesgericht hielt bereits 2018 fest, dass Beiträge vor 2010 schon verjährt seien. Dass hier also die Gebührenzahler um 8% geprellt worden sind. Und wenn alles noch lange dauert…

Aber das BAKOM hat inzwischen einen Vorschlag auf den Tisch gelegt, der quasi die Quadratur des Zirkels versucht oder sogar das Ei des Kolumbus gefunden hat: Die zu viel bezahlten Gebühren werden zwar zurückerstattet. Die Gebührenzahler erhalten also gemäss Bundesgerichtsurteil das, was ihnen zusteht. Die SRG erhält aber jenen Betrag, den sie jetzt ihren Nutzern zurückzahlen muss, entschädigt. Denn die damals zu viel eingenommenen Gelder hat die SRG natürlich inzwischen ausgegeben – auch wenn sie ihr eigentlich gar nicht gehört haben. Und wie soll man diese Franken jetzt wieder herzaubern?

Die BAKOM-Lösung überzeugt auf den ersten Blick. Jeder bekommt etwas. Niemandem wird etwas weggenommen. Dem Rechtsstaat ist Genüge getan. Könnte man meinen. Aber woher kommt das Geld, das vom BAKOM nun grosszügig an die SRG adressiert werden soll? Vom Bund natürlich. Zu Deutsch heisst das also: Der Gebührenzahler erhält das Geld, das ihm die SRG unrechtmässig aus dem Sack gezogen hat, wieder zurück. Als Steuerzahler muss derselbe Gebührenzahler das gleiche Geld aber der SRG wieder zurückgeben.
Die Quintessenz: Die SRG darf also das Geld behalten, das sie unrechtmässig eingezogen hat. Der Gebührenzahler bekommt das Geld in die rechte Hosentasche bezahlt und aus der linken nimmt man es ihm wieder weg. Durchaus in der Hoffnung, dass er sich das ohne aufzumucken gefallen lässt. Da bleibt nurmehr ein Gedanke: Für wie blöd halten eigentlich BAKOM/UVEK und SRG die mündigen Stimmbürger, Gebühren- und Steuerzahlerinnen? Weshalb spart sich denn das UVEK nicht wenigstens den ganzen, teuren Rückerstattungsaufwand und verkündet offiziell und ehrlich, dass das Departement und die SRG keine Lust haben, das Bundesgerichtsurteil umzusetzen?

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