Beim Bund ist man eben daran, die Schweizer Bürgerinnen und
Bürger im wahrsten Sinn des Wortes an der Nase herum zu führen. Dabei versucht
man möglichst wenig Aufhebens um die Sache zu machen und vor allem übersehen
die Verantwortlichen geflissentlich, dass sie eigentlich die hehre Pflicht
hätten, den Bürgern reinen Wein vorzusetzen, statt ihn für dumm zu verkaufen.
Worum geht es? Das Bundesgericht hat vor einiger Zeit
entschieden, dass die Billag, jene Firma, welche in den letzten Jahren die
Radio- und Fernsehgebühren eingezogen hatte, völlig zu Unrecht auf diesen
Gebühren die Mehrwertsteuer erhoben hat.
Die Aufsicht über diesen Vorgang obliegt dem Bundesamt für
Kommunikation BAKOM bzw. dem UVEK, dem Departement von Bundesrätin Simonetta
Sommaruga. Glücklich über den Entscheid des Bundesgerichtes war man im BAKOM ebenso
wenig wie bei der SRG, der Empfängerin unserer Gebühren. Seither sucht das
BAKOM einen Weg, mit möglichst wenig Rückerstattung davon zu kommen. Eile
scheint dabei auch niemand zu haben. Der Grund liegt auf der Hand: Das
Bundesgericht hielt bereits 2018 fest, dass Beiträge vor 2010 schon verjährt
seien. Dass hier also die Gebührenzahler um 8% geprellt worden sind. Und wenn
alles noch lange dauert…
Aber das BAKOM hat inzwischen einen Vorschlag auf den Tisch
gelegt, der quasi die Quadratur des Zirkels versucht oder sogar das Ei des
Kolumbus gefunden hat: Die zu viel bezahlten Gebühren werden zwar
zurückerstattet. Die Gebührenzahler erhalten also gemäss Bundesgerichtsurteil
das, was ihnen zusteht. Die SRG erhält aber jenen Betrag, den sie jetzt ihren
Nutzern zurückzahlen muss, entschädigt. Denn die damals zu viel eingenommenen
Gelder hat die SRG natürlich inzwischen ausgegeben – auch wenn sie ihr
eigentlich gar nicht gehört haben. Und wie soll man diese Franken jetzt wieder
herzaubern?
Die BAKOM-Lösung überzeugt auf den ersten Blick. Jeder bekommt
etwas. Niemandem wird etwas weggenommen. Dem Rechtsstaat ist Genüge getan. Könnte
man meinen. Aber woher kommt das Geld, das vom BAKOM nun grosszügig an die SRG
adressiert werden soll? Vom Bund natürlich. Zu Deutsch heisst das also: Der
Gebührenzahler erhält das Geld, das ihm die SRG unrechtmässig aus dem Sack
gezogen hat, wieder zurück. Als Steuerzahler muss derselbe Gebührenzahler das
gleiche Geld aber der SRG wieder zurückgeben.
Die Quintessenz: Die SRG darf also das Geld behalten, das
sie unrechtmässig eingezogen hat. Der Gebührenzahler bekommt das Geld in die
rechte Hosentasche bezahlt und aus der linken nimmt man es ihm wieder weg.
Durchaus in der Hoffnung, dass er sich das ohne aufzumucken gefallen lässt. Da
bleibt nurmehr ein Gedanke: Für wie blöd halten eigentlich BAKOM/UVEK
und SRG die mündigen Stimmbürger, Gebühren- und Steuerzahlerinnen? Weshalb
spart sich denn das UVEK nicht wenigstens den ganzen, teuren
Rückerstattungsaufwand und verkündet offiziell und ehrlich, dass das Departement
und die SRG keine Lust haben, das Bundesgerichtsurteil umzusetzen?